Versteuerung - Überstunden wie hoch versteuern

vom 23.02.2009, 17:33 Uhr

Person A hat bei seinem Arbeitgeber Überstunden gemacht und die werden ja anders versteuert als das normale Gehalt. Person A wollte nun ausrechnen(mit einem Gehaltsrechner im Internet) wieviel er durch zum Beispiel bei 50 Überstunden nun am Ende des Monats herausbekommt. Aber die Gehaltsrechner zeigen nicht an, wieviel Überstunden er gemacht hat, sondern nur die gesamten Stunden.

Überstunden werden ja anders versteuert wie das normale Gehalt. Sowie auch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld anders versteuert wird. Mit wieviel Versteuerung muss Person A rechnen, wenn er zum Beispiel 50 Überstunden gemacht hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Durch die Vergütung der Überstunden steigen die Steuern und Sozialversicherungsabgaben - ich vermute mal, dass Du das auch meinst, wenn Du von "anders versteuert" sprichst. Da bei der Einkommensteuer (sprich: bei Arbeitnehmern bei der Lohnsteuer) eine progressive Berechnung angewendet wird, steigt der Lohnsteuersatz in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen. Einfach ausgedrückt heißt das, dass ein ein Vielverdiener auch prozentual gesehen mehr Steuern bezahlt, als ein Geringverdiener, da seine finanzielle Leistungsfähigkeit ja auch höher ist.

Um jetzt ausrechnen zu können, wieviel Steuern man auf 50 Überstunden zu bezahlen hat, muss man zunächst mal den Stundenlohn für die Überstunden in Erfahrung bringen.

Einfaches Beispiel:

Arbeitnehmer, ledig, ohne Kinder = Lohnsteuerklasse 1

1. Gehalt ohne Überstunden
Grundgehalt: 2.000,- Euro brutto
Lohnsteuer: 253,08 Euro (= 12,65 %)

2. Gehalt mit Überstunden
Grundgehalt: 2.000,- Euro brutto
Überstunden: 1.000,- Euro (50 Stunden x 20,00 Euro angenommen)
Gesamtgehalt: 3.000,- Euro
Lohnsteuer: 544,75 Euro (= 18,16 %)

Wenn man die Überstunden beispielsweise nur in einem Monat gemacht hat und den Rest des Jahres das "Normalgehalt" bekommt, erhält man beim Lohnsteuerjahresausgleich die in dem Monat mit Überstunden zu viel gezahlte Lohnsteuer wieder, weil dann ja die Steuer für das gesamte Jahr berechnet und festgesetzt wird.

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» Sawa76 » Beiträge: 220 » Talkpoints: 4,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Danke erst mal für die Antwort. Wenn bei den Überstunden ein Zuschlag von 25 % gewährt wird, wird der dann anders versteuert? Oder wie ist das dann? Ist das dann auch einfach nur ein Mehrverdienst?

Beispiel: Person A verdient brutto 2000 Euro und hat in diesem Monat 20 Überstunden gemacht. Auf die Überstunden bekommt er 25 % Zuschlag. Person A hat Steuerklasse 3 ohne Kinder. Nettoverdienst hat Person A ohne seine Überstunden 1550 Euro.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie Sawa schon sagte, die Überstunden werden nicht anders versteuert, es steigt lediglich der prozentuale Lohnsteuersatz, je mehr Gehalt zu versteuern ist, egal ob das reguläres Gehalt ist oder ob es aus Überstunden besteht. "Anders" versteuert werden möglicherweise Reisekosten beziehungsweise Spesen, da diese ja nicht zum Gehalt gehören, aber das ist hier ja kein Thema.

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» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Gibt es denn irgendwo eine Tabelle im Internet, wo steht, wieviel man mehr verdienen darf um in den nächsten Steuersatz zu kommen? Das wäre sehr hilfreich . Oder kann man sich beim Finanzamt eine Tabelle oder Liste holen?

Ich habe im Internet schon versucht was zu finden. Aber ich finde nichts. Wahrscheinlich hat diese Tabelle, wenn sie es gibt, einen andren Namen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Man kann sich z.B. eine individuelle Lohnsteuertabelle anzeigen lassen. Das geht hier Link und dann dann bei den Individuellen Lohnsteuertabellen einfach seine Daten eingeben.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


wenn Du zusätzlich zu dem Link für die Lohnsteuertabellen noch einen Gehaltsrechner suchst, der die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnet und den tatsächlichen Nettolohn ermittelt, hier eine entsprechende Seite, die ich schon ewig lange benutze und die aus meiner Erfahrung heraus sehr gut ist: Klick.

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» Sawa76 » Beiträge: 220 » Talkpoints: 4,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Überstunden werden ebenso versteuert wie alle anderen Stunden auch. Der Arbeitslohn wird übrigens nach der Monatslohnsteuertabelle versteuert, weshalb man auch ohne sonstige Änderungen noch etwas bei der Lohnsteuerrückvergütung herausbekommen kann, da hier dann die endgültige Jahreslohnsteuertabelle zum Tragen kommt. Die Überstunden werden wahrscheinlich nur extra abgerechnet, weil sie wieder mit Freizeit ausgeglichen werden müssen oder der Tarifvertrag einen Zuschlag hierfür vorsieht.

Es gibt allerdings noch die Möglichkeit der Zuschläge auf Nacht, Sonn- und Feiertagsarbeit, die der Arbeitgeber steuerfrei um die jeweils in § 3b EStG angegebene Prozentzahl aufstocken darf. Dies gilt ebenso für Überstunden, die während dieses Zeitraumes abgeleistet werden.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 23.04.2014, 08:25, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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