vom 19.10.2008
Talkteria: GEZ Fahnder - muss man ihn in die Wohnung lassen?
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GEZ Fahnder - muss man ihn in die Wohnung lassen?

Forum: Film & Fernsehen

    
Ich hatte letztens eine Diskussion mit einem Freund: Er behauptet, dass man den GEZ-Fahnder auf jeden Fall in die Wohnung lassen müsste, damit er auch sieht, dass man tatsächlich nur das hat, was man angegeben hat.

Ich behaupte das Gegenteil – ich glaube, dass ich das mal irgendwo gelesen habe. Auch wenn jemand von der GEZ kommt, und man noch gar nicht dort gemeldet ist, dann darf er doch die Wohnung nicht betreten, um zu kontrollieren, ob man tatsächlich kein anmeldepflichtiges Gerät hat, oder?

Ist ein bisschen durcheinander, ich hoffe ihr versteht es trotzdem und kennt vielleicht die richtige Antwort?
  
:: Fontane :: Beiträge 5:: 2.90 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Generell musst du sowieso niemanden in die Wohnung lassen. Ist schließlich im Grundgesetz verankert.
Die GEZ Fahnder sind ja bekanntlich sehr aufdringlich und versuchen es dann auch mit Drohungen in die Richtung, dann müsste er die Polizei holen oder zum Gericht gehen. Das würde ich alles nicht Ernst nehmen, weil es wie gesagt nur Drohungen sind um die Leute einzuschüchtern.
  
:: Jack R :: Beiträge 893:: 1.13 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo!

Als Besitzer oder Mieter der Wohnung hast du das Hausrecht und bestimmst, wer in deine Wohnung darf und wer nicht. Wenn du es verbietest, dann darf niemand herein, sonst stellt das einen Hausfriedensbruch dar. Du musst nur jemanden hereinlassen, wenn derjenige auch einen Durchsuchungsbefehl dabei hat, das ist allerdings bei der GEZ nicht zu erwarten.

Des Weiteren muss man nicht beweisen, dass man "unschuldig" ist, denn es gibt in Deutschland zum Glück die Unschuldsvermutung, d.h. die GEZ muss mit legalen Mitteln beweisen, ob jemand einen Fernseher hat oder nicht. Da wünsche ich ihr viel Spaß, denn das geht einfach nicht. Selbst einen Blick durchs Fenster darf die GEZ nicht als Hinweis auf ein Rundfunkgerät nehmen.

Liebe Grüße!
  
pepsi-light :: pepsi-light :: Beiträge 5884:: 43.66 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Nein, GEZ-Fahnder dürfen gegen deinen Willen nicht deine Wohnung betreten. Reinlassen musst du sie nur, wenn sie die Polizei und einen Durchsuchungsbefehl dabei haben. Aber erstens wird sowas nicht passieren und selbst wenn, dann kannst du noch davon ausgehen, dass in über 90 Prozent der Fälle die Durchsuchungsbefehle keine Gültigkeit haben, da entweder die Unterschrift des Richters fehlt, keine Kopie für dich dabei ist oder darin unklar formuliert wurde was durchsucht werden darf. Für einen GEZ-Fahnder ist es somit praktisch unmöglich einem auf diesem Gebiet bewanderten Menschen nachzuweisen, dass er einen nicht angemeldeten Rundfunkempfänger besitzt.

Ganz unabhängig davon musst du eigentlich selbst die Polizei mit Durchsuchungsbefehl nicht mal in deine Wohnung lassen. Genau genommen darfst du nur keinen aktiven Widerstand leisten, heißt du darfst wenn die kommen nicht die Tür nochmal extra zu schließen oder einen Schrank davor rücken. Aber nicht aufmachen, dass darfst du. Aber die aufgebrochene Tür musst du dann natürlich selber bezahlen Gleiches gilt dann übrigens auch für verschlossene Schränke oder ähnliche Sachen.
  
:: Klehmchen :: Beiträge 2335:: 711.82 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallöchen,

also die GEZ muss man nicht in die Wohnung lassen. Sie versuchen natürlich mit fiesen Mitteln in die Wohnung zu kommen, z.B. den Fuß zwischen Tür und Angel oder durch aushorchen von Nachbarn etc., aber reinlassen muss man sie keinesfalls.

Wir hatten auch mal so einen Herrn (älterer Mann) von der GEZ, der versuchte in die Wohnung zu kommen. Ich habe ihn natürlich nicht hinein gelassen, jedoch versuchte er mich auszuhorchen von wegen, das er herausgefunden hätte, das wir ein Auto besitzen und das dies auch ein Radio hat und auf welches dies angemeldet wäre. Da es auf meinem Freund seine Mutter angemeldet ist, sagte ich ihm nur kalt : Das können sie doch dann auch sicherlich beim zuständigen Amt ausfindig machen. Und ich schlug ihm die Tür vor der Nase zu.

Ich würde diese Leute niemals hinein lassen. Wir sind natürlich angemeldet, jedoch ist dies ein wildfremder Mensch uhnd dieser hat nichts in unserer Wohnung verloren.

lieben Gruß,
SybeX
  
SybeX :: SybeX :: Beiträge 3494:: 26.16 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Eine ähnliche aber umfassendere Diskussion gab es schon hier GEZ Was darf sie was nicht.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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