Strafmündig und deliktfähig - Wo liegt der Unterschied?

vom 31.08.2013, 14:54 Uhr

Ein Junge aus unserer Nachbarschaft hat mit 13 Jahren in einem Laden was mitgehen lassen. Sicher zerreißen sich alle Nachbarn nun über diesen Jungen und die Familie das Maul wie man so schön sagt. Es wird auch immer wieder von Strafmündigkeit und von Deliktfähigkeit gesprochen. Da der Junge erst 13 ist, wird ihm dann wohl nichts passieren.

Mich würde mal interessieren, wie man das Wort strafmündig und das Wort deliktfähig definiert und welchen Unterschied es da gibt. Gibt es da überhaupt einen Unterschied?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Es besteht ein Unterschied zwischen strafmündig und deliktfähig. Bedingt deliktfähig sind Kinder ab dem vollendeten 7. Lebensjahr, strafmündig erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Deliktfähig ist man, wenn man für den angerichteten Schaden Ersatz leisten muss. Es geht also vor allem darum, ob die Eltern oder deren Versicherung für den Schaden aufkommen müssen. Bei der Strafmündigkeit geht es um eine Strafe.

Nicht delikfähig bedeutet somit, dass man nicht verantwortlich gemacht werden kann für den Schaden. Dies ist bei Kindern unter 7 Jahren und psychisch Kranke der Fall. Bei einer bedingt Deliktfähigkeit eines Kindes zwischen 8 und 18 wird untersucht, ob das Kind gewusst hat, welche Konsequenzen seine Handlungen haben können. Ist dies nicht der Fall, ist das Kind deliktunfähig.

Zu entscheiden hat das dann ein Richter. Eventuell indem er Gutachten von Sachverständigen erstellen lässt. Aber z.B. wird bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr davon ausgegangen, dass sie die Gefährlichkeit von Autos, Zügen und ähnlichem nicht einschätzen können. Daher sind sie im Falle eines Zusammenstoßes mit solchen Gefährten deliktunfähig. Ab 10 muss dann wieder ein Richter entscheiden.

Bei der Strafmündigkeit von 14 bis 17 Jahren ist es ähnlich. Da könnte ein Anwalt auch darauf plädieren, dass der jugendliche Täter nicht gewusst hat, welche Folgen sein Handeln haben könnte. Aber grundsätzlich sind Jugendliche ab 14 strafmündig, d.h. sie können für ihre Tat bestraft werden. Bei einem Ladendiebstahl würde man wahrscheinlich Sozialstunden leisten müssen. Das kann man in Kindergärten, Behinderteneinrichtungen oder sonstigen staatlichen Einrichtungen.

Da der Junge unter 14 ist, wird er selber nicht bestraft werden. Aber das Familiengericht wird sich den Fall dennoch ansehen und womöglich mit dem Jungen und seinen Eltern reden. Es könnte Maßnahmen in die Wege leiten. Ich denke aber, dies geschieht erst, wenn ein Kind mehrfach auffällig geworden ist.

Benutzeravatar

» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Den Unterschied erklärt man am besten anhand der Folgen:

Wenn der Junge bei seinem Ladendiebstahl beispielsweise einen Schaden angerichtet hat, muss er diesen bezahlen, weil er deliktfähig ist. Denn mit 13 sieht man das Unrecht in diesem Fall schon ein. Wenn er kein Geld hat, muss er den Schaden eben zahlen, sobald er eigenes Geld verdient.

Er ist aber noch nicht strafmündig und daher bekommt er kein Gerichtsverfahren und keine Strafe. Deliktfähigkeit spielt im Zivilrecht eine Rolle. Strafmündigkeit im Strafrecht. Man muss immer Zivilrecht und Strafrecht trennen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^