Wie und wann können Beamte ihr Arbeitsverhältnis beenden?

vom 21.12.2011, 23:38 Uhr

Ich habe gehört, dass es für Beamte gar nicht so einfach ist sich beruflich zu verändern. Wer einmal verbeamtet ist, kommt so einfach nicht mehr aus seinem Job raus. Stimmt das? Wie und wann können Beamte ihr Arbeitsverhältnis beenden?

Mal ein Beispiel: A ist Lehrer und seit 3 Jahren verbeamtet. Er möchte, weil er Physik und Chemie studiert hat, in die Forschung und möchte den Schuldienst quittieren. Kann er so ohne weiteres einfach kündigen oder wie geht das beim Beamtenstatus?

Noch ein Beispiel: Person B arbeitet als Justizvollzugsbeamter. Er macht das schon seit 20 Jahren. Er will sich aber beruflich verändern und lieber in den privaten Sicherheitsdienst wechseln. kann er so ohne weiteres ein langjähriges Beamtendasein kündigen? Wie macht man dies in diesem Fall?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Problem wird sein, dass bei einer Kündigung des Beamten alle seine Rentenansprüche nach gezahlt werden müssen. Und gerade dies kann sich eine Behörde einfach nicht leisten. Denn wenn ein Beamter kündigt, hat er keinerlei Rentenanspruch und würde quasi bei Null anfangen und auch seine Pensionsansprüche dürften kaum hoch genug sein, damit er später davon leben kann.

Daher kann es sich eine Behörde auch nicht leisten, alle Beamten einfach abzuschaffen und diese in Angestelltenverhältnisse zu ändern. Allein die Nachversicherung für die Rente geht in die Millionen und dann wäre die Behörde endgültig pleite.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Kann er so ohne weiteres einfach kündigen oder wie geht das beim Beamtenstatus?


Beamten können nicht kündigen, da es auch keinen Arbeitsvertrag gibt. Allerdings können Beamte um Entlassung bitten. Über die Folgen habe ich mich noch nie so genau informiert, aber das was kowalski6 schreibt, stimmt. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Dienstherr dazu verpflichtet ist, den Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



In der Tat, es ist für Beamte sehr schwierig ihr Beamtenverhältnis zu beenden. Normalerweise ist das wie bei einer Ehe und dem Treueschwur, bis dass der Tot uns scheidet ist das Motto.

Unmöglich ist es aber nicht aus der Nummer wieder herauszukommen. Eine Kündigung ist allerdings rechtlich nicht möglich, außer man provoziert das durch sein Verhalten in dem man zum Beispiel einfach nicht mehr auf der Dienststelle erscheint, die goldenen Löffel klaut oder rechtskräftig mit einer mittelhohen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Allerdings sind damit unter Umständen alle erworbenen Ansprüche in Bezug auf die Beihilfe (so eine Art Krankenversicherung) und die Pensionsansprüche futsch.

Wer trotzdem darauf besteht, hartnäckig bleibt und eventuell seinen Dienstherren droht zu verklagen den lässt man dann doch gehen. Hier werden dann die Rentenbeiträge für die gesamte Beschäftigungszeit nachgezahlt und das kann schnell an die 100 000 Euro-Grenze gehen. Nur natürlich dass man sich ziert und versucht andere Möglichkeiten zu finden. Später als Rentner bekommt man dann auch keine Pension mehr sondern die ganz normale Rente wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Finanziell steht man sich dadurch nicht viel schlechter, ich hatte mir so etwas auch schon ausrechnen lassen weil ich gerne meinen Beamtenstatus aufgeben würde. Allerdings macht man trotzdem Miese dabei denn ein Beamter verdient im Vergleich zu einem ähnlich eingestuften Arbeitnehmer deutlich weniger. Der Grund dafür ist dass die Ersparnis bei den Abgaben hinsichtlich der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung mit in den monatlichen Arbeitslohn eingepreist wurde.

So richtig Probleme dürfte aber die Bezahlung der Krankenversicherung machen. Beamte bekommen einen Teil in Form der Beihilfe und müssen sich zu 50 Prozent Privat bei einer anderen Kasse versichern. Wenn dieser Anteil der Beihilfe wegfällt dann verdoppeln sich leider die Beiträge bei der privaten Krankenversicherung und es dürfte unter dem Strich auch noch mehr gezahlt werden weil man nach dem Eintrittsalter die Beiträge zu errichten hat. Das ist dann immer mehr weil man in der Regel schon vor 20 Jahren diese Versicherung abgeschlossen hat, auch werden Gesundheitsfragen neu bewertet und eventuell im Beitrag mit berücksichtigt. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch nicht möglich. Wer auch noch beihilfeberechtigte Familienmitglieder wie eine nicht arbeitende Ehefrau oder Kinder hat für den wird es dann richtig teuer. Hier wird jeder einzeln versichert und mit den entsprechenden Aufstockungsbeträgen bestraft. Für mich wären das im Monat wahrscheinlich 1500 Euro nur alleine für die Krankenversicherung da wir drei Personen sind.

Dass trotzdem Leute so etwas machen und dass es geht zeigt das Beispiel meiner Kollegin die diesen Schritt vor einigen Jahren machte. Es lief so ab wie beschrieben, aber bei ihr spielte es keine Rolle. Ihr Mann war schwer reich und so spielte der Tausender extra pro Monat absolut keine Rolle.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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