Welche Auskünfte darf ein Vermieter einfordern-welche nicht?

vom 22.10.2011, 14:03 Uhr

Dass ein Vermieter heutzutage eine Schufaauskunft haben will ist ja schon nichts Neues mehr. Aber wer weiß, was der Vermieter alles fordern darf und was er nicht fordern darf? Sicher kann der Vermieter sagen, dass er die Wohnung jemand anderen vermietet, wenn man nicht den Forderungen nachkommt. Aber wie beim Arbeitgeber kann es doch sein, dass man dann auch falsche Angaben machen darf, wenn es um unzulässige Fragen geht.

Auf was muss man bei der Wohnungsbesichtigung und dann bei der Unterschrift des Mietvertrages wirklich wahrheitsgemäß antworten und was darf man getrost unter den Tisch fallen lassen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß, darf ein Vermieter sehr vieles verlangen, wenn er eine Wohnung zu vermieten hat. Die Schufaauskunft hast du schon genannt, daneben hat er ein Anrecht auf die letzten 6 Verdienstbescheinigungen, er darf ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen und er darf auch bei deinem vorherigen Vermieter nachfragen, ob du die Miete immer rechtzeitig gezahlt hast.

Was er meines Wissens nach nicht verlangen darf, sind deine weiteren Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten und ob du zum Beispiel an jemanden Unterhalt zahlen musst. Aber ansonsten ist er relativ frei in dem was er dich fragen darf.

Ich habe auch schon von Vermietern gehört, die den Personalausweis kopiert haben wollten. Wofür das gedacht war, weiß ich leider nicht, aber offenbar dürfen sie das, um sich vor Mietnomaden zu schützen.

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» Vampirin » Beiträge: 5979 » Talkpoints: 30,32 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Die Liste der Nachweise, die ein Vermieter im Vorfeld der Vermietung seines Eigentums neben der Schufa-Selbstauskunft verlangen kann, ist lang. Hier gebe ich mal ein kurzer Auszug aus den Dokumenten, die ein Vermieter vor Vertragsunterzeichnung unter Umständen sehen möchte:

Da ist zunächst einmal der Personalausweis. Ist er abgelaufen oder eine nicht mehr gültige Adresse vermerkt, kann der Vermieter daraus den Rückschluss ziehen, es mit einem Mietnomaden oder sonstigen Straftäter zu tun hat. Denn wer sich den Gang zum Einwohnermeldeamt spart, dem können auch keine gerichtlichen Dokumente zugestellt werden.

Weiterhin kann der Vermieter fordern, aktuelle Verdienstnachweise vorgelegt zu bekommen. Diese werden aber oft maschinell ohne Unterschrift erstellt und deshalb sind leicht fälschbar. Außerdem ist mittels eines Verdienstnachweises nicht immer nachvollziehbar, ob der potentielle Mieter sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet oder gar kürzlich seinen Job verloren hat.

Deshalb sollte man sich nicht wundern, wenn er als zusätzlichen Nachweis aktuelle Kontoauszüge sehen möchte. Auch zur Vorlage eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit, ausgestellt vom bisherigen Vermieter, wird man als Mieter dann und wann aufgefordert.

Der Vermieter darf sich also auf allen erdenklichen Wegen darüber versichern, dass der Mieter liquide und zur Zahlung der verlangten Miete in der Lage ist. Dagegen darf er keine Auskünfte über die persönlichen Lebensumstände eines Mietbewerbers verlangen. Weder politische, noch religiöse Überzeugungen dürfen den Vermieter interessieren. Ebenso verhält es sich mit Vorstrafen, Familienplanung und Rauch- und Trinkgewohnheiten.

Alle Fragen, die sich auf private Dinge beziehen, darf man als Mietinteressent auch mit Lügen beantworten, ohne deshalb mit rechtlichen Konsequenzen rechnen zu müssen. Allerdings empfiehlt es sich, im Rahmen eines guten Verhältnisses zwischen Vermieter und Mieter nicht unbedingt, sich beispielsweise als Nichtraucher auszugeben, obwohl man eigentlich Kettenraucher ist.

» Doreen82 » Beiträge: 316 » Talkpoints: 7,93 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn man das alles hier so liest, man könnte denken die Vermieter sind die Herren dieser Welt, die sich alles leisten können. In Wirklichkeit werden viele auf so einiges ein Auge zudrucken, nur um die Wohnung zu vermieten. Leerstand tut dem Geldbeutel gar nicht gut, und in manchen Gegenden stehen viele Wohnungen leer, wenn der Vermieter nicht bereit ist mit dem Preis runter zu gehen. Die Firmen sind da vielleicht noch konsequenter, aber die private Vermieter haben oft selbst keine Erfahrung und haben nur minimale Anforderungen.

» Tururu » Beiträge: 92 » Talkpoints: 40,10 »



Doreen82 hat geschrieben:Da ist zunächst einmal der Personalausweis. Ist er abgelaufen oder eine nicht mehr gültige Adresse vermerkt, kann der Vermieter daraus den Rückschluss ziehen, es mit einem Mietnomaden oder sonstigen Straftäter zu tun hat. Denn wer sich den Gang zum Einwohnermeldeamt spart, dem können auch keine gerichtlichen Dokumente zugestellt werden.

Sorry aber dass ist so nicht korrekt. Man MUSS nicht seine aktuelle Anschrift auf dem Personalausweis haben, man kann ja auch online eine Ummeldung machen, ohne vor Ort beim Amt gewesen zu sein. Dennoch bin ich dann ja unter einer Adresse gemeldet. Hier liegt also ein Irrtum vor. Ich bin auch schon einmal mit einem abgelaufenen Ausweis rumgelaufen, ein Verbrecher oder Mietnomade bin ich deshalb aber noch lange nicht ;-)

Doreen82 hat geschrieben:Weiterhin kann der Vermieter fordern, aktuelle Verdienstnachweise vorgelegt zu bekommen. Diese werden aber oft maschinell ohne Unterschrift erstellt und deshalb sind leicht fälschbar. Außerdem ist mittels eines Verdienstnachweises nicht immer nachvollziehbar, ob der potentielle Mieter sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindet oder gar kürzlich seinen Job verloren hat. Deshalb sollte man sich nicht wundern, wenn er als zusätzlichen Nachweis aktuelle Kontoauszüge sehen möchte.

Die Nachweise und Kontoauszüge sind aber, wenn man es genau nimmt, das selbe. Ich habe grundsätzlich nur digitale Kontoausdrucke, die sind dann ja wohl genau so leicht fälschbar, sogar einfacher, weil ich sie ja direkt in digitaler Form vorliegen habe. Er will es einfach wissen und hier sollte man auch nicht lügen, das wäre durch aus ein Grund, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigt.

Was dann auch noch möglich wäre, dass er verlangt, dass man vom Arbeitgeber ein Schreiben ausstellen lässt aus dem hervorgeht, dass man sich in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Das habe ich meinem damaligen Vermieter vorgelegt und mir somit die Kopien für Kontoauszüge und Verdienstbescheinigungen erspart, mein Arbeitgeber hat in dem Schrieben nämlich auch meinen Netto-Lohn mitgeteilt.

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» Beeanca » Beiträge: 149 » Talkpoints: -0,99 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Mir ist durchaus klar, dass nicht jeder, der mit einem abgelaufenen Personalausweis oder einem, auf dem nicht die aktuelle Adresse vermerkt ist, automatisch kriminell ist. Deshalb habe ich ja auch ausdrücklich geschrieben, dass ein Vermieter daraus negative Rückschlüsse ziehen "kann", nicht dass er es muss.

Beeanca hat geschrieben:Die Nachweise und Kontoauszüge sind aber, wenn man es genau nimmt, das selbe. Ich habe grundsätzlich nur digitale Kontoausdrucke, die sind dann ja wohl genau so leicht fälschbar, sogar einfacher, weil ich sie ja direkt in digitaler Form vorliegen habe. Er will es einfach wissen und hier sollte man auch nicht lügen, das wäre durch aus ein Grund, dass der Vermieter das Mietverhältnis kündigt.

Mir ist durchaus klar, dass Kontoauszüge keine Dokumente sind, die nicht gefälscht werden können. Das habe ich ja auch nicht gesagt. Dennoch kann es sein, dass ein Vermieter meint, er kann sich mittels eines solchen Auszugs versichern, dass die im Verdienstnachweis angegebene Summe auch auf dem Konto landet. Natürlich kann der Vermieter sich auch durch die Einsicht in Kontobewegungs-Dokumente nicht zu einhundert Prozent sicher sein, dass er es mit einem solventen Mieter zu tun hat.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass er das Recht zur Einsicht in die Kontoauszüge hat, wenn er nach einem Mieter sucht. Zudem ist es logisch, dass sich der Vermieter von seinem Mieter trennen könnte, wenn letzterer ihn arglistig getäuscht hat und sich auf diese Weise eine Leistung erschlichen hat, die der Vermieter ihm sonst nicht gewährt hätte.

» Doreen82 » Beiträge: 316 » Talkpoints: 7,93 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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