Schuldtitel auch nach vielen Jahren noch einfordern?

vom 10.09.2011, 19:29 Uhr

Bei der Suche nach einer Versicherungspolice ist mir neulich ein Gerichtsschreiben und ein damit verbundener Schuldtitel aus dem Jahre 1999 in Höhe von 800.- DM in die Finger gekommen. Der Titel war zur damaligen Zeit wegen Arbeits- und Mittellosigkeit des Schuldners nicht vollstreckbar. Ehrlich gesagt habe ich den Fall eigentlich schon vergessen und abgehakt, denn eine monatliche Taschenpfändung zu beantragen war mir dann doch etwas umständlich.

Nur, wie ich weiß gilt ja dieser Titel 30 Jahre lang und jetzt habe ich mir überlegt vielleicht ja doch mal wieder anzuklopfen und nach dem Geld mal nachzufragen. Bloß wie stelle ich das denn jetzt am besten und möglichst effektivsten an? Muss ich wiederum einen Anwalt mit der Durchsetzung beauftragen? Wer trägt bei abermaliger Zahlungsunfähigkeit die Kosten? Wer kennt sich in derartigen Fragen etwas aus und kann mir vielleicht ein paar Tipps geben?

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» friedchen » Beiträge: 1312 » Talkpoints: 940,01 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es gibt da verschiedene Möglichkeiten. Am einfachsten wäre es, du klopfst bei dem Schuldner selbst mal wieder an der Tür und forderst die Schulden ein. Vielleicht hast du damit schon Erfolg und die Sache hat sich erledigt. Alernativ kannst du auch einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen. Die Kosten müsstest du natürlich selbst übernehmen, auch wenn du keinen Erfolg hast. Wenn du die Sache einfach loswerden willst, kannst du den Titel auch verkaufen, zum Beispiel an ein Inkassobüro. Wie viel du dann noch von dem Geld bekommst, ist unterschiedlich und kann etwa zwischen 5-50 % betragen.

Du kannst dich ja auch mal bei der Titelbörse umsehen, vielleicht wäre das hier auch noch eine Möglichkeit für dich.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Du kannst zumindest versuchen, den Titel noch einmal vollstrecken zu lassen. Nicht unwesentlich sind dabei natürlich die Zinsen, die seit 1999 entstanden sind. Dazu musst du natürlich eine Aufstellung machen. Am einfachsten ist es natürlich, wenn du das Datum des Vollstreckungsbescheides nimmst, und ab da die komplette Forderung verzinst. Berechnen kannst du das z.B. hier auf dieser Seite. Die nutze ich auch oft für solche Dinge.

Eine Anwalt brauchst du eigentlich nicht. Wenn du weißt wo der Schuldner wohnt, musst du nur heraus bekommen, wo die zuständigen Gerichtsvollzieher sitzen. An die stellst du dann einen Antrag auf Vollstreckung und dann nimmt alles seinen Lauf. So teuer ist so eine Vollstreckung auch nicht. Die Gebühren für den Gerichtsvollzieher halten sich in Grenzen.

Ob das Ganze natürlich Sinn macht oder nicht, kann man vorher schlecht sagen. Ich habe Fälle, in denen Titel von 1993 letztes Jahr komplett beglichen wurden. Und andere, bei denen der Schuldner alle drei Jahre die eidesstattliche Versicherung abgibt oder inzwischen im Insolvenzverfahren ist. Wenn du also etwas über den Schuldner weißt, ist das sicher nicht von Nachteil. Du könntest ihm auch erst einmal einen "netten" Brief schreiben, in dem du darlegst, dass dir der entsprechende Titel vorliegt und dass du doch darum bittest, die Angelegenheit zu klären.

Einen Forderungsverkauf halte ich nicht für sinnvoll. Das lohnt sich bei der Summe und dem einen Titel meiner Meinung nach überhaupt nicht.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



friedchen hat geschrieben:Bloß wie stelle ich das denn jetzt am besten und möglichst effektivsten an? Muss ich wiederum einen Anwalt mit der Durchsetzung beauftragen? Wer trägt bei abermaliger Zahlungsunfähigkeit die Kosten? Wer kennt sich in derartigen Fragen etwas aus und kann mir vielleicht ein paar Tipps geben?


Du sagtest es ja schon selbst, der Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar und somit würde ich schon regelmäßig einmal überprüfen was mein Schuldner in den Jahren so alles getrieben hat in der Zeit.

Am einfachsten kontaktierst du einen Gerichtsvollzieher in der nähe deines Schuldners, sollte es eine Stadt sein gibt es meistens am Amtsgericht Auskunft wer dafür zuständig ist oder sogar eine Verteilerstelle. Dort schickst du den Titel hin mit einem Schreiben das du um die Vollstreckung bittest, und sollte diese nicht möglich sein um eine eidesstattliche Versicherung. Der Gerichtsvollzieher wird dem Schuldner dann einen Besuch abstatten und dich über das Ergebnis informieren.

Sollte er jedoch nicht mehr dort wohnen, müsstest du versuchen ihn über das Einwohnermeldeamt ausfindig zu machen. Wenn das dann immer noch nicht fruchtet, würde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen und das weitere vorgehen einmal besprechen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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