Einbruch- Ist wirklich jeder Schaden versichert?

vom 19.02.2011, 16:53 Uhr

Hier Einbrecher telefoniert 2 Stunden mit Sex Hotline wurde von einem ziemlich kuriosen Einbruch berichtet. So ganz abwegig finde ich den Gedanken aber nicht dass ein Einbrecher noch stundenlang mit einer Sex-Hotline telefoniert denn meistens sind bei einem Einbruch doch die Bewohner auch noch außer Haus. Ein Störenfried hat damit doch eigentlich alle Zeit der Welt um seinen Geschäften und Telefongesprächen nachzugehen.

Also, mal angenommen Einbrecher X bricht bei Herrn Y ein, klaut aber nichts weil er seine Zeit lieber mit der Dame von der Sex- Hotline verbringt. Wird der angerichtete Schaden, also nur das Telefongespräch, durch die Hausratversicherung Z bezahlt? Ich würde jetzt mal davon ausgehen dass Herr X einen Nachweis über seine Abwesenheit bei der Versicherung vorlegen kann.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Wenn einwandfrei Einbruchsspuren vorhanden sind und der Bewohner der Wohnung kann nachweisen, dass er nicht in der Wohnung war, könnte es sein, dass die Versicherung dann dafür aufkommt. Allerdings muss das Abwesenheits-Alibi stimmen und nachprüfbar sein und auch kein anderer Bekannter ansonsten in der Wohnung sich aufgehalten haben. Sicherlich muss auch nachgewiesen werden, wo sich alle Wohnungsschlüssel befanden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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