Arbeitsvertrag: Stundenlohn oder Monatsgehalt

vom 10.02.2011, 00:19 Uhr

Mein Schwager arbeitet auf Stundenbasis, was bedeutet, dass er zwar grundsätzlich eine feste Mindeststundenzahl im Monat hat, aber sein Gehalt nicht immer dieselbe Höhe hat, was zusätzlich daran liegt, dass er im Dreischichtsystem arbeitet.

Der Vorteil liegt bei ihm ganz klar darin, dass er durch viele Stunden und die Übernahme von Extraschichten sein Gehalt auch mal ordentlich in die Höhe treiben kann. Der Nachteil ist im Umkehrschluss, dass er nicht immer mit demselben Gehalt rechnen kann. Im Februar wurde das deutlicher, dass zwei fehlende Monatstage schon eine Menge Geld ausmachen, die er in diesem Monat weniger hatte als in einem Monat mit 30 Tagen.

Ich selbst habe bisher nur in einem Festgehaltsmodell gearbeitet und muss sagen, dass es sich für mich sicher gerechnet hätte, wenn ich auf Stundenbasis angestellt gewesen wäre, denn irgendwie erscheint mir dieses Modell doch fairer, weil eben alle geleisteten Stunden vergütet und voll angerechnet werden. Bei mir waren die mindestens zehn Wochenstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgingen, eben Überstunden, die ich entweder durch Freizeit ausgleichen konnte, was in der Umsetzung aber wiederum schwer war, oder die sehr schlecht als Überstunden bezahlt wurden. Hätte ich einen Stundenlohn bekommen, dann wäre ich finanziell sicher besser weggekommen als mit dem Festgehalt.

Insofern würde mich ein Arbeitsvertrag mit Stundenlohn überhaupt nicht abschrecken, sondern erstmal vermutlich neugierig machen, ich würde das Modell gern mal testen. Wenn ohnehin ein fester stundenmäßiger Einsatz geplant ist, sollte man als Angestellter auch eine grundsätzliche Möglichkeit haben, sein Minimumgehalt auszurechnen und sich eben zu freuen, wenn es dann mal steigt, weil mehr Stunden anfallen. Und so, wie ich es bisher kennengelernt habe, scheint mir das immer noch das vernünftigste Vergütungsmodell zu sein.

Dass Deine Bekannte an Feiertagen für ihren Einsatz keinen Lohn bekommt, ist also wohl auszuschließen, weil sie für ihren tatsächlichen Einsatz bezahlt wird. Und der Gesetzgeber sieht die Vergütung an Wochenenden, Feiertagen und zu bestimmten Nachtzeiten mit steuerfreier Zulage vor, die sich nochmal richtig lohnen kann.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hat eigentlich der Chef irgendwas zu der stundenweisen Vergütung gesagt? Sie kann ja auch noch mal anrufen und fragen?!?

» Wolle45 » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,03 »


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