Führerschein abgeben - wie läuft das ab?

vom 13.01.2011, 19:15 Uhr

Mein Freund wurde in den letzten zwei Jahren wiederholt geblitzt. Als erstes auf der Autobahn mit ca. 35 km/h zu viel. Er musste knapp 200 Euro zahlen und drei Punkte. Beim nächsten mal fuhr er auch etwas zu viel, musste aber "nur" ca. 50 Euro bezahlen und bekam nur einen Punkt in Flensburg. Das letzte mal war er Innerorts mit 29 km/h zu schnell und bekam eine Geldstrafe on 125 Euro und drei Punkte und nun soll er auch einen Monat zu Fuß laufen.

Daraufhin haben wir im Bußgeldkatalog nachgeforscht. Da war ein Fahrverbot erst bei 31 km/h Innerorts aufgelistet. Da er aber in kurzer Zeit 10 Punke gesammelt hat muss er trotzdem seinen Führerschein abgeben. Ich Frage mich jetzt wie so etwas abläuft. Hat jemand von euch Erfahrung und musste auch schoneinmal einen Monat zu Fuß gehen? Bitte beantwortet meine Frage, dass mein Freund seinen Fahrstil überdenken sollte ist mir / uns durchaus bewusst.

» Nena-Alina » Beiträge: 72 » Talkpoints: 32,31 »



Ich selbst musste noch nicht meinen Führerschein abgeben, habe es jedoch anderweitig mitbekommen. Soviel ich weiß, ist Dein Freund verpflichtet, den Führerschein bis zu einem bestimmten Datum den Führerschein auf der Polizeidienststelle abzugeben oder ihn direkt ans Landratsamt zu schicken. Kurz vor Ablauf des 4wöchigen Fahrverbots bekommt er den Führerschein wieder ausgehändigt und kann dann nach den 4 Wochen wieder normal Auto fahren. Hoffentlich tut er dies dann auch sinniger und verantwortungsbewusster.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


In der Regel kannst du dir aussuchen, wann du deinen Führerschein abgenommen bekommst, so kann man sich zum Beispiel Urlaub nehmen, wenn man beruflich auf das Auto angewiesen ist. Frag einfach mal bei deiner Polizeidienststelle nach :-)

» Bischbrunn » Beiträge: 155 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@Bischbrunn

Was ist das denn für ein Unsinn. Man kann sich den Zeitpunkt nicht wirklich aussuchen. Man bekommt schriftlich mitgeteilt, wie hoch die Strafe ist. In dem Fall ja die Abgabe der Fahrerlaubnis. Dafür wird einem ein Zeitraum genannt, in welchem man das Dokument abgeben muss und vorallem wo. Denn die nächste Polizeidienststelle ist nicht immer der richtige Ansprechpartner.

Mein Mann musste damals seine Fahrerlaubnis nach Kassel zum Polizeipräsidium schicken, da eben sein Vergehen in deren Wirkungsbereich lag. Wenige Tage vor Ablauf der Strafe kommt dann auch das Dokument auf dem Postweg wieder zum Besitzer. Meist sind das so drei bis vier Tage. Aber man darf deswegen noch nicht wieder fahren. Die Behörden rechnen halt nur ein paar Tage mehr für die Post mit ein, damit alles pünktlich wieder da ist.

Was den Zeitraum angeht, der einem dort genannt wird, so weiss ich das nicht mehr so genau, was einem da zur Verfügung gestellt wird. Aber das soll halt nur dazu dienen, das man eben im Job noch alles regeln kann, um die autofreie Zeit zu überbrücken.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ab dem Zeitpunkt, wo der Brief kommt, dass man den Führerschein abgeben muss, kann man sich innerhalb der nächsten 5 Monate dem Zeitraum aussuchen, wann man den Führerschein abgibt. Dort steht auch drin, wo man den Führerschein abgeben muss. Das kann die Polizeidienststelle im Ort /Stadt sein oder aber das Straßenverkehrsamt. Die Zeit kann aber nicht gesplittet werden. Man muss den Monat an einem Stück nehmen. Es sind übrigens keine 4 Wochen, sondern es ist ein voller Monat. Wenn er sich einen Monat aussucht, der 31 Tage hat, dann hat er einen Tag länger den Führerschein weg, Wenn er sich den Februar aussucht, dann hat er Glück.

In der Regel wird einem dann der Führerschein auch zugeschickt. Das geschieht aber manchmal erst nach der Strafe. Also wenn man den Führerschein eigentlich Montags wiederbekommen soll, kann es sein, dass er erst Dienstag ankommt. Sollte er früher ankommen, darf man auch nicht früher fahren. Wird man erwischt, dann ist der Führerschein gleich wieder weg,

Dein Freund wird also einen Brief bekommen. Dort wird alles drin stehen. Diesem Brief kann er auch erst mal wiedersprechen, wenn er glaubt, dass es was nützen würde. Er kann aber auch alles zugeben und bekommt dann einen weiteren Brief. In diesem Brief steht dann drin, was er machen muss. Es steht genau dort drin, dass er gar keine großen Fragen stellen muss. Hat er dennoch Fragen, so ist dort auch eine Telefonnummer angegeben, an die er sich wenden kann.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich musste mal meinen Führerschein abgeben. Auch wegen zu überschittener Geschwindigkeit. Ich habe dann Post bekommen, in der beschrieben stand, wie das funktioniert. Das Bußgeld habe ich überwiesen. Ich konnte mir innerhalb von vier Monaten ausssuchen, für welchen Zeitraum ich den Führerschein abgebe. Dann bin ich zum Landratsamt gegangen und habe den Führerschein abgegeben. Die Dame dort hat dann gesagt, wann ich ihn frühestens wieder abholen kann.

» Friedmann » Beiträge: 561 » Talkpoints: -1,05 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Nena-Alina hat geschrieben:Hat jemand von euch Erfahrung und musste auch schoneinmal einen Monat zu Fuß gehen? Bitte beantwortet meine Frage, dass mein Freund seinen Fahrstil überdenken sollte ist mir / uns durchaus bewusst.


Hallo,

also im Bußgeldkatalog steht auch, das man seinen Führerschein abgeben muss, wenn man zweimal im Jahr geblitzt wurde, mit einer Geschwindigkeit über 25 km/h zu schnell. Denke mal, das er daraufhin nun auch ein 4 wöchiges Fahrverbot erhält.

Wenn ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, muss man den Führerschein bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Polizeidienststelle abgeben und dort verbleibt er dann für die 4 Wochen. Nach dieser Zeit bekommt man ihn dann wieder ausgehändigt und kann weiter fahren. Natürlich mit einhalten der Geschwindkeitsbegrenzungen.

Ich selber bin dieses Jahr auch zweimal geblitzt worden, aber von zwei unterschiedlichen Landkreisen und denke, das ich trotzdem auch meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben muss, da beim zweiten Blitz, waren es 45 km/h in der Ortschaft zu schnell. Wobei ich dazu sagen muss, das es auch bei uns noch auf einsamen Strecken zur Ortschaft gehört, aber auch wenn da kein Haus und nix steht, wird man doch mal schnell dazu verleitet, aufs Gas zu treten.

Ich habe nun den Landkreis natürlich gleich den Anhörungsbogen zurückgeschickt und darin geschrieben, das ich auf meinen Führerschein aber angewiesen bin und möchte, das das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird. Ich hoffe ja, das sie sich darauf einlassen, denn sonst habe ich ein großes Problem.

Klar es ist meine eigene Dummheit gewesen, aber wie man es so schön sagt, hinterher ist man schlauer.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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