Ö: Mutter-Kind-Pass Untersuchungen ab dem 2. Jahr

vom 26.11.2010, 11:08 Uhr

Ich weiß nicht, wie die Situation in Deutschland aussieht. In Österreich gibt es laut Mutter-Kind-Pass einige vorgeschriebene Untersuchungen zu bestimmten Entwicklungsphasen des Kindes. Diese Untersuchungen sind zumindest in den ersten 18 Monaten Pflicht. Wenn man sie nicht macht, bekommt man nur die Hälfte des Kinderbetreuungsgeldes.

Das finde ich prinzipiell auch in Ordnung und selbstverständlich habe ich alle Untersuchungen gemacht. Das hätte ich auch, wenn sie nicht Pflicht wären. Genauso sehe ich es jetzt mit den weiteren Untersuchungen laut Mutter-Kind-Pass. Ich werde sie natürlich machen, egal ob sie Pflicht sind oder nicht. Allerdings würde mich vom Prinzip her interessieren, ob sie nach dem 18. Lebensmonat eigentlich weiterhin noch Pflicht sind? Was passiert rein theoretisch, wenn man sie nicht machen würde? Hat man da dann auch Benachteiligungen?

Ich rede wie gesagt nur vom rein theoretischen Fall. Ich persönlich werde die Untersuchungen bei meinem Sohn selbstverständlich auch machen, wenn sie nicht Pflicht sind. Ich halte sie auf jeden Fall für wichtig. Aber wie sieht es eben aus, wenn man sie aus welchen Gründen auch immer nicht machen sollte?

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Huch bei mir ist das schon so lange her, seitdem ich in Karenz war. Damals war es aber nicht Pflicht, die Untersuchungen zu machen. Ich weiß das, weil wir einige nicht gemacht haben, weil es sich zeitlich nicht ausging. Das heißt aber nicht, dass meine Kinder nicht zu einer Kontrolluntersuchung beim Arzt waren. Außerdem wer kontrolliert das den überhaupt, ob du die Untersuchungen gemacht hast? Würde mich wirklich interessieren. Da sieht man wieder wie schnell sich alles ändert.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Untersuchungen bis zum 18. Monat werden schon kontrolliert. Die Untersuchungsergebnisse werden auf der jeweiligen Seite im Mutter-Kind-Pass eingetragen. Auf den letzten beiden Seiten gibt es dann aber auch eine Seite, wo der Arzt eben auch einen Stempel zu gewissen Punkten abgibt, der eben belegt, dass die Untersuchung gemacht wurde. Wenn die Untersuchungen fertig gemacht wurden, muss man diese beiden Belegszettel eben zur Krankenkasse schicken. Wenn man das nicht macht, wird das Kinderbetreuungsgeld zur Hälfte reduziert.

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Bei uns in Deutschland gibt es die sogenannten Us. Die U1 wird direkt nach der Geburt gemacht und die U9 mit etwa 5 Jahren des Kindes. Darüber hinaus erfolgen noch die J1 und J2. Bis vor kurzem wurde bei uns nicht wirklich kontrolliert ob diese Untersuchungen und die angesetzten Termine eingehalten wurden.

Im letzten Jahr wurde dann eine Kontrollinstanz eingesetzt (Früherkennungsuntersuchungen werden kontrolliert), die zumindest die Termine von der U5 bis zur U8 abdeckt. Wenn Eltern diese Termine nciht einhalten und auch auf ein dann erfolgendes Anschreiben nicht reagieren, bekommen diese dann unweigerlich Besuch vom zuständigen Jugendamt. Dieses würde sich dann auch gewaltsam (Polizei + Schlüsseldienst) Zutritt zur Wohnung verschaffen, wenn das Kindeswohl in Gefahr sein sollte.

Darüber hinaus haben Eltern, die ihre Kinder nicht zu den Untersuchungen bringen, (leider) keine Sanktionen zu befürchten. Eine entsprechende Zahlungseinstellung des Kindergeldes, oder eine prozentuale Minderung des Elterngeldes fände ich in solchen Fällen auch bei uns in Deutschland durchaus angebracht!

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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