Ist mein "alter" Name noch gültig?

vom 24.11.2010, 13:40 Uhr

Ich bin seit fünf Monaten verheiratet und habe den Nachnamen meines Mannes angenommen. Bei den meisten onlineshops wo ich schon angemeldet bin, ist das natürlich noch über meinen Gebutsnamen geschehen. Eine Namensänderung ist mühselig da meist auch noch Kundenkarten und Rabatte aufgrund vielen Bestellungen dran hängen. Da mein "alter" Nachname noch am Briefkasten steht bestelle ich immer noch darüber.

Darf man das eigentlich oder ist der Nachname nicht mehr gültig? Ich unterschreibe dann wenn die Pakete kommen auch mit den alten Namen.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du kannst doch in jedem Onlineshop eine Namensänderung vornehmen lassen, ohne gleich als Neukunde zu gelten. Das dürfte kein problem sein und wenn du ein paket auf deinen alten Namen bekommst, dann musst du zumindest mit deinem jetzigen Namen unterschreiben. Es kann doch jeder das paket annehmen. Dein alter Name ist nicht mehr gültig in dem Sinne. Die Person mit diesem Namen existiert nicht mehr und du hast einen neuen Namen, den du verpflichtet bist überall ändern zu lassen. Denn auch dein Konto wäre nicht mehr gültig über das du deine Bestellungen bezahlst.

Ich würde an deiner Stelle alles sofort ändern lassen, bevor du Schwierigkeiten bekommst und du irgendwann nichts mehr in dem Onlineshop bekommst, weil es als Betrug gilt.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das sollte eigentlich keine Probleme geben was die Lieferung betrifft. Das Paket bzw. der Lieferschein könnte auch auf Donald Duck ausgestellt sein. Solange der Postbote die Adresse findet und das Paket zustellen kann geht das alles in Ordnung.

Allerdings könnten eventuell Probleme bei der Rechnung oder späteren Abbuchung erfolgen. Sollten die Rechnungen zum Beispiel für eine Steuererklärung benötigt werden, dann wäre es schon notwendig den richtigen Namen auf der Rechnung zu finden. Aber eigentlich sollte man bei den meisten Onlineshops ohne Probleme seinen Namen ändern können. Auch die Übernahme der alten Konditionen ist normalerweise kein Problem.

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Diamante hat geschrieben:weil es als Betrug gilt.

Betrug ist ja nun kein harmloser Vorwurf und es bedarf schon einer Menge, um sich des Betrugs oder Betrugsversuchs schuldig zu machen. Und in so einem Fall sehe ich eigentlich nicht, wo nadpat sich durch die Verwendung des alten Namens einen (wirtschaftlichen) Vorteil auf betrügerische Weise zu verschaffen versucht. Wenn das nicht gegeben ist, ist auch nie von Betrug zu sprechen.

Kommen die Pakete an und kann vom Konto (welches wohl nicht mehr unter dem Namen geführt wird) Geld abgebucht werden, so dürfte keinem Beteiligten der alte Name (bzw. die daraus entstehende Unstimmigkeit) auffallen.

Um aber wirklich auf der sicheren Seite zu sein würde ich trotz allem dazu tendieren, möglichst bald damit anzufangen, den Namen bei den einzelnen Shops zu korrigieren. Das könnte man ja jeweils dann tun, wenn man sowieso bei dem betreffenden Laden Güter bestellt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Du kannst ruhig noch auf deinen alten Namen bestellen, solange du diesen Namen auch noch auf deinem Briefkasten stehen hast und der Postbote deinen Briefkasten findet. Ich mache das auch teilweise immer noch, obwohl ich seit 3 Jahren verheiratet bin, weil ich öfters Sachen nicht direkt zu mit nach Hause geschickt haben möchte, sondern zu meinen Eltern. Und die haben nur ihren Namen am Briefkasten stehen.

Allerdings kannst du dann auch gut mit deinem neuen Namen unterschreiben, da es dem Postboten normalerweise lediglich darauf ankommt, dass er das Päckchen ordnungsgemäß abgeliefert hat. Da ist es meistens egal, wer unterschreibt. Allerdings rein rechtlich sollte deine alte Unterschrift nicht mehr gelten.

Was das Umschreiben lassen bei Onlineshops angeht, hat man da wirklich ab und zu mehr oder weniger Probleme. Ich selber habe es bei einem auch versucht, aber man nahm einfach meinen neuen Namen nicht an, so dass es mir nach einer Weile meiner Bemühungen zu doof war und ich es dann gelassen habe und dort immer noch unter meinem alten Namen geführt werde. Ich würde es einfach so weiterlaufen lassen, wenn es zu umständlich ist.

Benutzeravatar

» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Nettie hat geschrieben:Allerdings rein rechtlich sollte deine alte Unterschrift nicht mehr gelten.

Ohne Jurist zu sein, glaube ich schon, dass auch die alte Unterschrift "rechtlich gültig" ist. Denn so eine Unterschrift dokumentiert ja lediglich, dass die Person welche unterschreibt es eben auch ist! Es ist ja nicht so, dass mit der Namensänderung z.B. alle vorausgegangenen Unterschriften ihre Gültigkeit verlieren.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich würde an Deiner Stelle, schon, um das Bibbern abzustellen, ob das alles noch gültig ist, oder nicht, den Namen aktualisieren. Bei einem Onlineshop dürfte das ja kein allzu großes Problem dastellen. Mit dem alten Namen unteschreiben würde ich allerdings nicht mehr, denn dieser ist nicht mehr Dein Name, also wäre es genaugenommen Urkundenfälschung. Natürlich werden die alten Unterschriften nicht ungültig, aber die wurden ja auch zu einem Zeitpunkt abgegeben, zudem der Name rechtskräftig war. Ob das die Gesetzeslage wirklich genauso sieht, weiß ich nicht, aber an Deiner Stelle würde ich das versuchen, in Erfahrung zu bringen. Da reicht wahrscheinlich schon ein Anruf auf der Meldestelle oder beim Paßamt. Nicht, daß Du wirklich noch Probleme wegen einer kleinen, vermeidbaren Bequemlichkeit bekommst.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Thaddäus hat geschrieben:also wäre es genaugenommen Urkundenfälschung.

Nicht alles, was ich unterschreibe, ist auch eine Urkunde. Daher bezweifle ich mal ganz arg, dass ein Empfangsbeleg, welchem ich einem Transportunternehmen gegenüber ausfülle bzw. unterschreibe, dem Rang einer Urkunde entspricht. Daher kann ich mich hier selbst dann keiner Urkundenfälschung schuldig machen, wenn ich bewusst Betrug begehe.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Du kannst auch mit Peter Pan unterschreiben, sofern du keine Betrugsabsichten hast. Eine Unterschrift ist doch eh in den meisten Fällen vollkommen unlesbar und gerade auf den Geräten, auf die der Paketbote einen unterschreiben lässt kommt nur Gekrakel raus.

Ich würde allerdings von Bestellungen auf den "falschen" Namen trotzdem abraten. Wenn die dann bei der Post landen musst du dich ja ausweisen und dann wird dir vielleicht dein Paket nicht gegeben. Zumal eine Änderung des Nachnamens wirklich mit einer kurzen E-Mail erledigt sein dürfte.

@Diamante: Lies den Beitrag noch mal durch. Du hast das nicht ganz verstanden. Nadpat will doch die Ware für sich bestellen und auch bezahlen. Das kann dann kein Betrug sein.

Benutzeravatar

» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^