Der Albtraum wird wahr-Geheimes Passwort als Straftatbestand

vom 06.10.2010, 11:36 Uhr

Strafverfolgungsbehörden beginnen nun, Dinge umzusetzen, die man sich noch vor wenige Jahren nicht mal in den schlimmste Albträumen (außer in überzogenen Science fiction Filmen von einer düsteren Zukunft) hat vorstellen wollen und können. Denn eigentlich ist es in der aufgeklärten Welt immer noch so, dass man selbst als Straftäter nicht mit Behörden zusammenarbeiten muss und bei der Aufklärung behilflich sein soll. Niemand kann dafür belangt werden, wenn man sich nicht selbst belastet und daher muss man als Angeklagter sich zu den Anklagepunkten nicht äußern! Es gibt auf der anderen Seite natürlich die Aussicht auf Straferleichterungen usw., wenn man eben dennoch bei der Aufklärung hilft. Soweit, so bekannt!

Jetzt ist aber in Großbritannien der zweite Fall einer Verurteilung aufgekommen, bei dem ein Delinquent nichts weiter getan hat, als sein Passwort nicht offen zu legen. Hier in dem Fall ging es wohl um verschlüsselte Dateien, welche durch lange Passworte geschützt waren und die ermittelnden Behörden konnten hier nicht an die Daten ran. Die Vermutung steht im Raum, dass hier illegales Datenmaterial verborgen gehalten wird, welches dann (bei Entschlüsselung) auch zur Verurteilung führen würde.

Seit 2007 gibt es nun in Großbritannien ein Gesetz, welches es tatsächlich unter Strafe stellt, wenn man sein Passwort in solchen Fällen nicht herausrückt. Wie nun der endgültige Beweis angetreten werden kann, dass der Beschuldigte das Passwort nicht schlicht vergessen hat, ist mir letztlich unbegreiflich. Aber selbst wenn er die Weigerung auch begründet bzw. zugibt, das korrekte Passwort zu wissen, ist dieses Vorgehen ungeheuerlich!

Jedenfalls ist hier in dem Fall der Beschuldigte wegen dieses Verbrechens (das Verbrechen, das Passwort nicht den Behörden preis zu geben!) zu vier Wochen Gefängnis verurteilt worden. Das ganz unabhängig von anderen ihm zur Last gelegten Taten. Wieso hier nicht seitens der EU eingegriffen wird, ist mir auch unverständlich.

Bereits im Jahr 2009 soll es schon eine ähnliche Verurteilung gegeben haben, wobei damals nicht sonderlich viele Hintergründe bekannt wurden. Ehrlich gesagt sind mir hier aber auch die Hintergründe egal! Entweder, es gibt Beweise auf Straftaten - dann soll auch eine Verurteilung erfolgen. Oder aber es gibt sie nicht! Jetzt den Angeklagten dazu zu zwingen, diese Beweise zu liefern, ist fast schon ein Schritt in Richtung Mittelalter. Die Spinnen, die Briten (Jedenfalls die, die sich nicht gegen diese Form der Gedankenkontrolle aussprechen oder gar gut heißen).

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das Thema ist leider wieder aktuell und ich finde es unter aller Sau. Ich finde eine Passwortherausgabe sollte wirklich nur bei sehr schweren Verbrechern angeordnet werden. Was mich wunder nimmt ist, was sie tun, wenn man behauptet, dass das Gerät nicht einem selber gehört, theoretisch ja möglich, wenn man die Quittungen vernichtet. Wenn das so weitergeht, können wir bald wieder zu den Foltermethoden greifen. :(

» Bascolo » Beiträge: 3578 » Talkpoints: 33,15 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Sorry, aber bitte nicht solche Sätze loslassen! Es soll 2009 auch mal einen Tag gegeben haben, da soll die Sonne nicht geschienen haben, also weil die dicke Wolkendecke sie nicht hat durchkommen lassen. Habe da keine genauen Informationen, finde ich aber ungeheuerlich! Warum unternimmt die EU nichts gegen diese Wolken!

Verstehst du, was ich meine?

Wenn England so ein Gesetz hat und es, ANGEBLICH 2009 einen Fall gab und jetzt auch wieder, warum setzt sich nicht Amnesty International für "das Opfer" ein, welches ja wohl einen Grund hatte, das Passwort nicht herauszugeben. In Deutschland gibt es ja auch die Beugehaft, das ist vielleicht in einer gewissen Weise vergleichbar. Interessiert auch bisher niemanden, habe jedenfalls nichts in den Mainstrem Medien oder der Lügenpresse von gelesen oder gehört.

Wenn auzugehen ist, dass ein krimineller Mensch etwas verbirgt und dies nicht preisgibt, dann sollten diese Menschen auch in Haft. Da sehe ich jetzt keine Probleme. Oder sollen sie rumlaufen und weiterhin Mist bauen?

Zudem gibt es in 8 Jahren gerade einmal 1-2 Fälle, wo dieses Gesetz angewendet wurde, scheint also nicht gerade so schlimm zu sein, wie es hier gepusht wird! Daher mache ich mir da keine Gedanken, denn ich bin in Deutschland und nicht in England. Das würde hier auch mehr Wellen schlagen, wegen Datenschutz, etc. aber bei so wenig Fällen, ist das nichts.

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» DocMichi » Beiträge: 667 » Talkpoints: 3,51 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn du Dateien mit einem Passwort geschützt hast und vermutet wird, dass diese Dateien irgendwas enthalten, das mit einem Verbrechen zusammen hängt, das dir zur Last gelegt wird, ist das im Prinzip doch auch nichts anderes als würdest du Papiere mit diesen Angaben irgendwo einschließen.

Die Frage wäre dann, ob man dich per Gesetz zwingen könnte den Schrankschlüssel heraus zu geben oder den Code für deinen Tresor oder was auch immer. Und ob sich dann eine Weigerung negativ auswirken würde in deinem Prozess. Wenn das der Fall ist trifft das auch auf das Passwort zu und dann verstehe ich die künstliche Empörung nicht wirklich.

Unter "Der Albtraum wird wahr" stelle ich mir jedenfalls etwas wesentlich schlimmeres vor als, dass ein Straftäter nach einem Passwort gefragt wurde. Und natürlich muss sich niemand selber belasten, aber Tatsache ist doch wohl, dass sich das nicht positiv auf das Strafmaß auswirkt, wenn jemand überhaupt nicht kooperiert. Das weiß man von vorne herein oder bekommt es spätestens von seinem Anwalt gesagt.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



In Deutschland kann so etwas eigentlich gar nicht passieren, denn ein Beschuldigter darf nicht dazu gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Und genau dazu würde man ihn zwingen, wenn auf einem Rechner belastendes Material vermutet wird und die Strafverfolgungsbehörden die Herausgabe des Passworts durchsetzen wollen.

Beugehaft ist kein passender Vergleich, denn die gibt es meines Wissens nach nur für Zeugen, die die Aussage verweigern, aber nie für Beschuldigte. Beschuldigte haben ein Recht zu Schweigen. Und Schweigen darf im Prozess auch nicht negativ ausgelegt werden, ein Geständnis kann sich allerdings positiv auswirken.

Man kann das schon mit eingeschlossenen Papieren in einem Tresor vergleichen. Wenn es einen Durchsuchungsbefehl gibt, dann kann mich aber auch niemand zwingen, den Schlüssel für den Tresor oder die Kombination zu verraten. Allerdings kann dann verfügt werden, dass der Tresor einfach aufgebrochen wird. Und genauso ist es mit Daten auf einem Rechner.

Sind diese verschlüsselt und mit Passwort gesichert, so muss die Polizei in Deutschland, wenn sie einen Beschluss dafür hat, selbst die Verschlüsselung knacken. Wenn sie das nicht schafft, dann kann man das nicht den Beschuldigten anlasten. Wenn ich Papiere gut genug verstecke und die Polizei sie nicht findet, dann kann ich auch nicht dazu gezwungen werden, das Versteck zu verraten.

Ich kenne natürlich die Gesetzeslage in Großbritannien nicht. Sollte es dieses Gesetz tatsächlich geben, finde ich es bedenklich, dass man tatsächlich dazu gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten. Das geht vollkommen gegen mein Rechtsverständnis.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Aus "unschuldig bis die Schuld bewiesen ist" wird immer häufiger ein "schuldig, bis der Zeuge sich selbst entlastet". Ich denke auch, dass das in Zukunft schlimmer werden wird. Die Regierung stellt den Normalbürger ja schon unter Generalverdacht, was man an der ganzen Datenspeicherwut ganz gut als Trend erkennen kann.

» Malefactum » Beiträge: 132 » Talkpoints: 69,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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