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Wenn Du ganz sicher gehen willst, solltest Du deinen Anwalt fragen. Es gibt nämlich mehrere Pflegschafts-Aufgaben in so einem familiengerichtlichen Prozess. Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ergänzugspflegschaft und Verfahrenspflegschaft richtig auseinander halte. Zudem bin ich auch juristischer Laie.
Wenn ich mich aber nicht irre, ist ein Ergänzungspfleger dafür da, dass er sicherstellt, dass die Interessen der Kinder im Gerichtsprozess sichergestellt und durchgesetzt werden. Da die zerstrittenen Eltern sich je einen Anwalt nehmen und als feindliche Lager gegeneinander kämpfen fallen dabei leicht die Interessen der Kinder unter den Tisch. Es kann aber auch damit gemeint sein, dass ein Teil des Sorgerechtes künftig auf das Jugendamt übertragen werden soll. Ich verstehe aber nicht, warum dein Ex so etwas will, wenn er gerade eifrig darum bemüht ist, die Vaterschaft anzufechten. Da könnten ihm seine Kinder ja eigentlich egal sein, wenn es ihm so wichtig ist, ob er der Erzeuger ist, oder nicht.
Vermutlich wirst Du in deinem Fall auch Kontakt mit dem Jugendamt haben. Wenn Du es noch nicht hast, solltest Du jetzt mit dem Jugendamt Kontakt aufnehmen, damit die Leute dort schon einen Eindruck von deiner Sicht der Dinge haben und Dich nicht erst vor Gericht kennen lernen. Dort kannst Du auch mal nachfragen, was das bedeuten soll. Da es sich ja um eine Ergänzungspflegschaft des Jugendamtes handeln soll, weiß man dort sicherlich Bescheid. Das Jugendamt kann Dir sicherlich auch sagen, ob und warum so eine Ergänzungspflegschaft für deine Kinder für sinnvoll hält oder nicht. Die Lebensumstände der Kinder prüft, zumindest in Deutschland, eigentlich eher das Jugendamt, dass schon mal unangemeldet bei Dir zu Hause auftauchen kann, um mal den Alltag deiner Kinder mit zu erleben.
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