Freistellung nach Schwangerschaft vom Job

vom 25.03.2010, 23:37 Uhr

Meine Frau wird in einigen Wochen ein Kind bekommen und natürlich sind wir beide auch schon sehr aufgeregt. Ich möchte bei der Geburt auf jeden Fall dabei sein, allerdings kann es ja auch passieren, dass das Baby kommt, wenn ich arbeiten muss.

Steht mir eine Freistellung wegen der Schwangerschaft zu, so dass ich an diesem Tag dann frei bekommen kann um bei meiner Frau zu bleiben? Ich möchte meinen Chef nicht fragen, bevor ich nichts genaueres weiß, damit ich auch wirklich argumentieren kann, wenn er nicht so begeistert von dieser Idee sein sollte.

» Trixxi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Trixxi hat geschrieben:Steht mir eine Freistellung wegen der Schwangerschaft zu, so dass ich an diesem Tag dann frei bekommen kann um bei meiner Frau zu bleiben? Ich möchte meinen Chef nicht fragen, bevor ich nichts genaueres weiß, damit ich auch wirklich argumentieren kann, wenn er nicht so begeistert von dieser Idee sein sollte.


Erstmals Glückwunsch. Ich weiß leider nicht, ob es gesetzlich verpflichtend ist für den Arbeitgeber, dir einen freien Tag zu gewährleisten. Bei uns in der Firma ist es so, dass es eine Betriebsvereinbarung gibt wo Sonderurlaubstage genehmigt werden. Unter anderem fällt da die Schwangerschaft - also Geburt - der Ehefrau oder Lebensgefährtin mit hinein. Zwei freie Tage werden gewährt und können genutzt werden.

An deiner Stelle würd ich deinen Chef darum bitten und wenn er ablehnen sollten, dann kannst du dir ja einen Urlaubstag nehmen. Meistens sind hier aber Arbeitgeber und Vorgesetzte sehr kulant und gewähren einem bei so einem freudigen Ereignis gerne eine Auszeit und genehmigen den Sonderurlaubstag.

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hier ist zunächst zu unterscheiden, ob man verheiratet ist oder nicht! Nur beim ehelichen Partner steht einem ein solcher Tag zu. Entweder über den geltenden Tarifvertrag oder aber man stützt sich auf Paragraph 616 des BGB. Wobei man im zweiten Fall auch darauf vorbereitet sein muss, zumindest bis zur ersten Schlichtung eine Klage anzustreben - bzw. sich einer solchen ausgesetzt zu sehen. Und das geht idR. durch eine Klage gegen die gekommene Abmahnung oder Kündigung. Immerhin wird der Arbeitgeber erst reagieren, wenn der Arbeitnehmer eben schon mal nicht da war. Hier also nach der Geburt.

Daher ist die abwartenden Haltung immer die dümmst-mögliche. Gerade, wenn Unklarheiten vorhanden und das Eintreten des zu Grunde liegenden Sonderfalls absehbar ist. Immerhin ist die Frau schwanger und die Niederkunft wird erwartet. Ein Prozess, der sich nicht umkehren lässt.

Wenn Du jetzt schon damit rechnest, in so einem Fall juristisch argumentieren zu müssen, ist allerdings absehbar, dass Du im dem Betrieb selbst dann keine Karriere mehr zu erwarten hast, wenn Dein Kind an einem Wochenende kommt und Du sowieso frei gehabt hättest.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Soweit ich das als Nichtjurist beurteilen beziehungsweise gehört habe, hat derpunkt Recht und die rechtliche Lage schon gut beschrieben. Du kannst aber sicherheitshalber auch in deinem Arbeitsvertrag nachsehen, da müsste das auch festgelegt sein.

Wenn du in einer größeren Firma arbeiten solltest, kannst du dir sicher auch Rat beim Betriebsrat einholen, wenn du nicht gleich zu deinem Chef gehen möchtest.

Generell würde ich das jedoch auch eher auf der menschlichen Ebene sehen. Ich keine persönlich keine Firma, die dem Vater es nicht ermöglicht hat, bei der Geburt dabei zu sein! Die Situation ist oft auch sehr unterschiedlich. Ich kenne einen Fall, da hat die Frau bei ihrem Mann angerufen und gemeint, dass die Wehen langsam losgehen und er nach der Arbeit nicht noch extralange Einkäufe machen soll, damit sie dann ins Spital fahren und bei einer anderen Freundin war es so, dass sie einen totalen Blasensprung hatte, ihren Freund angerufen hat, sie dann mit der Rettung ins Spital gefahren ist und ihr Freund hat den Arbeitsplatz binnen einer Minute verlassen können.

Das geht natürlich nur, wenn die Firma auch Bescheid weiß, dass es zu einem plötzlichen Arbeitsabbruch kommen kann. Der Firma erst in letzter Sekunde Bescheid zu geben, verschlechtert sicher die Situation. Deswegen wäre es sehr ratsam, dass du möglichst bald das Gespräch mit deinem Chef aufsuchst. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird er entgegenkommend sein. Falls nicht, würde ich mich an deiner Stelle ernsthaft hinterfragen, in welchem Unternehmen du tätig bist und gegebenenfalls würden meine Überlegungen soweit gehen, einen Arbeitswechsel zumindest zu überdenken, weil dann wird die Firma wohl auch in vielen anderen Bereichen wohl eher nicht besonders human sein.

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» tournesol » Beiträge: 7750 » Talkpoints: 66,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man einen Tag laut Gesetz frei bekommt (jedenfalls als Ehepartner).

Bei uns war es sogar so, dass der Chef meines Mannes sehr kulant war und ihm sogar noch einen weiteren Tag frei gegeben hat, da sich die Geurt unseres Sohnes über 34 Stunden hinaus zog und wir praktisch zwei Tage nur wegen der Geburt an sich im Krankenhaus waren.

Ich denke, dass die Geburt seines eigenen Kindes etwas ganz Besonderes ist, was viele Chefs auch nicht "kalt" läßt und sich der ein oder andere Chef dann auch einmal großzügiger zeigen kann, wie er es sonst vielleicht handhaben täte, wenn man ihn um etwas anderes bitten würde.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich möchte zu meinem vorigen Beitrag noch ergänzen, dass es natürlich sein kann, dass du spontan die Arbeit verlassen musst, wenn du bei der Geburt dabei sein möchtest, der Regelfall ist das aber denke ich nicht unbedingt. Zumindest hat man in der Regel ein wenig Zeit.

Bei meinem Bruder war die Firma übrigens so flexibel, dass er gesagt hat, dass er nach der Geburt gerne zwei Wochen Urlaub haben möchte. Natürlich konnte er auch nur den errechneten Geburtstermin angeben und konnte nicht genau sagen, wann er diesen Urlaub nun wirklich braucht. Bei dieser Firma kann man normalerweise nicht so flexibel seinen Urlaub sich wünschen oder einteilen, aber im Fall einer Geburt haben sie das als selbstverständlich gesehen und waren dann auch wirklich so flexibel.

Das Baby kam dann 2 Wochen früher als errechnet und er konnte dann problemlos 2 Wochen Urlaub nehmen, obwohl es ja doch ein wenig früher war als geplant. Aber Babys richten sich nun mal oft nicht nach Plänen. :D

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» tournesol » Beiträge: 7750 » Talkpoints: 66,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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