Sperre beim Arbeitsamt wegen Probearbeitstag

vom 16.12.2009, 11:46 Uhr

Also aus der Zeit meines Mannes weiß ist, dass es eine Klausel meim Arbeitsamt gibt, die besagt, dass man sich als Arbeitsloser verpflichtet, alles zu unternehmen, um wieder in Arbeut zu kommen. Und wenn dazu ein Probetag notwendig ist, dann hat das höchste Priorität.

Ich habe auch noch nie gehört, dass man nun auch schon das Probearbeiten absegnen lassen muss. Leg auf jeden Fall einen Widerspruch ein (schriftlich) und geh am nächst möchlichen Werktag zum Arbeitsamt um verlange den Amtsleiter um das zu klären.

Sollte dass so nicht zu klären sein, dann geh zum Arbeitsgericht in deiner Nähe, holt Dir dort einen Beratungsschein (10 Euro) und ab zum Anwalt damit. Also ich denke nicht, dass du vor dem Sozialgericht Probleme haben wirst, dein Recht einzuklagen. Meist aber reicht dem Arbeitsamt dann schon ein Brief vom Rechtsanwalt um die ganze Sache nochmal zu überdenken.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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