rezeptpflichtig / verschreibungspflichtig - Unterschied?

vom 23.08.2012, 13:18 Uhr

Mir ist aufgefallen, dass bei manchen Medikamenten das Wort "rezeptpflichtig" steht und bei anderen Medikamenten steht "verschreibungspflichtig". Wir sortieren nämlich gerade die Medikamente meiner Oma und schauen, was weggeschmissen werden kann und in die Apotheke zurück gebracht werden kann, damit die das entsorgen.

Welchen Unterschied gibt es bei dem Wort "rezeptpflichtig" und bei dem Wort "verschreibungspflichtig" im Zusammenhang mit den Medikamenten? Ist das nicht das Gleiche? Bei beiden braucht man ja ein Rezept. Egal, ob es nun ein privates Rezept ist oder ein Kassenrezept. Oder habe ich da einen Denkfehler?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Also soweit ich weiß, gibt es da keinen Unterschied, beide Worte bedeuten genau dasselbe, nämlich dass du ein Rezept vom Arzt für das Medikament brauchst. Rezeptpflichtig beinhaltet ja bereits das Wort Rezept, verschreibungspflichtig bedeutet meines Erachtens nach auch, dass der Arzt eben ein Rezept verschreibt. Ich konnte zumindest noch keine Unterschiede zwischen den beiden Wörtern feststellen, ich habe schon oft beides gehört und es lief jedes mal auf ein Rezept raus, das ich vom Arzt bekam. Lasse mich aber gerne aufklären, falls es da doch Unterschiede gibt.

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Da gibt es keinen Unterschied. Es gibt nur einen Unterschied zwischen Apothekenpflichtig und Rezeptpflichtig. Apothekenpflichtigen Medikamenten dürfen nur in Apotheken verkauft werden, aber man braucht dazu kein Rezept.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 23.08.2012, 16:33, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Man kann die beiden Begriffe Rezeptpflichtig und Verschreibungspflichtig synonym verwenden. Es gibt da keinen Unterschied. Man unterscheidet lediglich zwischen Medikamenten, die verschrieben werden müssen und für die dann ein Rezept notwendig ist und solchen Medikamenten, die lediglich Apothekenpflichtig sind. Diese dürfen nicht einfach irgendwo im Supermarkt oder in der Drogerie angeboten werden, sondern ausschließlich in der Apotheke, aber dort benötigt man kein Rezept, um diese Mittel zu kaufen.

Ob man als Kassenpatient ein privates Rezept benötigt, hängt von dem verschriebenen Mittel ab. Wenn es sich um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt, das von der Krankenkasse nicht mehr übernommen wird, dann bekommt der Patient ein Privatrezept und muss das Medikament selbst bezahlen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Die Wörter bedeuten beide das gleiche und können auch verwendet werden, wenn ein Arzneimittel nur abgegeben werden darf, wenn eine gültige Verordnung vorliegt. Ich habe aber gerade mal auf Wikipedia nachgelesen, dass "verschreibungspflichtig" wohl in Deutschland üblich ist, während man in Österreich wohl von der "Rezeptpflicht" redet. Das wusste ich bislang auch noch nicht, weil bei uns in der Apotheke auch beide Begriffe üblich und gebräuchlich sind.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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