Paypal Käuferschutz nur bei Ebay?

vom 22.12.2010, 09:03 Uhr

Ich habe seit Jahren einen Account bei Paypal, welchen ich jetzt für Auslandsgeschäfte nutzen will. Das finanzielle Risiko ist zwar überschaubar, aber über den Käuferschutz mache ich mir da jetzt schon Gedanken. Greift dieser eigentlich nur, wenn ich bei Ebay etwas kaufe oder ist der auch für andere Geschäfte gültig?

Weiterhin interessiert mich wie lange nach der Bezahlung ich den Käuferschutz aktivieren kann, falls mein Hersteller die Ware doch nicht liefert. Da gibt es doch bestimmt Fristen, welche man einhalten muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Paypal-Käuferschutz ist zwar vor allem im Zusammenhang mit ebay bekannt, aber nicht allein auf solche Geschäfte beschränkt. - sofern die Bezahlung via Paypal vorgenommen wurde, kann der Käuferschutz meines Wissens bei jedweden Käufen im Internet beantragt werden. Das Prinzip ist verhätlnismäßig einfach und besteht aus zwei Schritten:

1. ) Konflikt melden
In diesem - bis zu 45 Tage nach Zahlung möglichen - Schritt kann zunächst mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen werden. Nach dem Einloggen auf der Paypal-Seite Konfliktlösungen auswählen, dort weiter mit "konflikt lösen", dann "Problem melden". Hier kann der Käuferschutz direkt ausgewählt werden, eine Anleitung findet sich vor Ort.

2.) Klärung übertragen
Nach der Konfliktmeldung kann die Lösung des Falls an Paypal übertragen werden; für diesen Schritt hat man 20 Tage Zeit. Der Weg ist erst mal der gleiche: Einloggen und Konfliktlösungen auswählen. Dort kann dann zunächst die Bearbeitungsnummer des Konflikts angewählt werden, danach ein Antrag auf Käuferschutz gestellt werden. Paypal wird nun den Fall untersuchen.

Wichtig zu wissen ist vielleicht, dass sämtliche Fragen von Paypal bezüglich des Vorfalls binnen 10 Tagen beantwortet werden müssen - ansonsten gilt der Fall als abgeschlossen. Etwaige benötigte Unterlagen (welche auch immer das im Einzelfall sein mögen) müssen, wenn ich richtig informiert bin, nach Luxemburg geschickt werden. Ein genauer Blick in die AGB lohnt sich, denn dort heißt es:

PayPal entscheidet von Fall zu Fall anhand entsprechend einzureichender Nachweise, ob der Artikel tatsächlich entsprechend von der Artikelbeschreibung abweicht. Diese Entscheidung und damit auch die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig und der Rechtsweg ausgeschlossen.

Ob also wirklich Käuferschutz gewährt wird, ist fraglich!

» LadyB » Beiträge: 44 » Talkpoints: 39,80 »


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