Geltende Formvorschriften für Patientenverfügungen

vom 07.09.2018, 11:27 Uhr

Ich habe neulich eine Werbung eines Tattoostudios aus einer anderen Stadt gesehen. Dort wurde damit geworben, dass sie auch Patientenverfügungen tätowieren. Das soll dann in etwa so aussehen. Auch einzelne Sätze wie hier dass man weder reanimieren noch intubieren darf soll wohl der neuste Trend sein. Geworben wurde damit, dass so eine Verfügung immer dabei ist und keiner diese verschwinden lassen kann.

Nun frage ich mich, ob sowas rechtlich wirklich relevant ist. Auch als Patient selber kann man ja die Meinung ändern und so ein Tattoo ist ja nun auch was, was man nicht so einfach wieder entfernen kann. Würdet ihr euch so etwas stechen lassen? Was haltet ihr von einer Patientenverfügung auf der Haut? Gibt es keine Formvorschriften für solche Patientenverfügung und muss da keine Unterschrift drunter stehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe mal einen Artikel gelesen, in dem es um Ärzte ging, bei denen ein Patient mit so einem Tattoo eingeliefert worden ist, der eigentlich reanimiert werden sollte. Das stellte die Ärzte dann vor ein ziemliches Dilemma. Daher würde ich schon sagen, dass man eher eine richtige Patientenverfügung beim Notar veranlassen sollte und so ein Tattoo eher Verwirrung stiftet als zu helfen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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