Paketinhalt vor dem versicherten Versand fotografieren?

vom 20.09.2021, 21:39 Uhr

Mir ist es jetzt schon zum wiederholten Male passiert, dass per versichertem Paket versandte Artikel zumindest teilweise beschädigt bzw. zu Bruch gegangen sind. Das ist natürlich immer sehr ärgerlich, aber moniert habe ich den Versand nicht bei der Post, weil mir jemand sagte, dass es in solchen Fällen immer besser sei, wenn man den Inhalt des Paketes als Beweis vorher fotografiert.

Das habe ich aber nicht getan und deswegen auch nicht bei der Post reklamiert. Zum einen war der Warenwert nicht besonders hoch und zum anderen hatte ich dann auch keine Lust, mich wegen 20€ vielleicht monatelang mit der Post herumzustreiten. Ist es denn wirklich ratsam, gerade bei hochwertigeren Sachen, den Paketinhalt vor dem Versenden zu fotografieren? Wird das immer als Beweis benötigt und auch anerkannt?

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» Lupenleser » Beiträge: 1124 » Talkpoints: 849,95 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es ist angeraten, nicht nur den Inhalt des Paketes zu dokumentieren, also den Zustand der Ware, sondern auch das fertig gepackte und verklebte Paket mitsamt Adressaufkleber. Am besten noch ein Metermaß danebengelegt, aus dem die Abmessungen - zumindest ansatzweise noch - verdeutlicht werden. Auch Angabe des Gewichtes kann erfolgen. Dann schicke ich dem Empfänger diese Bilder als Dateianhänge per E-Mail vorab zu. Dann kann der Empfänger schon in etwa wissen, was für ein Paket er zu erwarten hat. So mache ich das bei etwas höherpreisigen Dingen, die verschickt werden sollten, immer.

Das Verfahren zur Werterstattung kann sich über Wochen hinziehen. Erst einmal muss der Empfänger rechtzeitig genug den Mangel feststellen, ebenfalls mit Fotos dokumentieren, und melden können. Oft wird schon vom Versandunternehmen eine Transportschadenmeldung als verspätet erfolgt zurückgewiesen, wenn nicht direkt ein von außen bereits sichtbar beschädigtes Paket unmittelbar vom Überbringer als Transportschaden mit Formular deklariert wird.

Was dann noch verlangt wird, ist eine Kaufquittung, aus der der Preis der Ware hervorgeht. Es reicht also nicht aus, ein Paket mit 500 Euro zu versichern, um dann auch bei Beschädigung oder Verlust tatsächlich immer 500 Euro erstattet zu bekommen. Es wird in den meisten Fällen nur der tatsächliche Zeitwert der Ware oder in besonderen Fällen auch der Wiederbeschaffungswert erstattet. Wie genau das im Einzelfall von den Versandunternehmen geregelt ist, kann man den entsprechenden Informationsseiten entnehmen.

Wie gesagt, in vielen Fällen ist das Verfahren einfach zu umständlich, so dass man bei geringem Warenwert auf dem Schaden sitzen bleibt. Eine Dokumentation des Zustandes der Ware und des verpackten Paketes mit einwandfreier Verpackung vor dem Versand dient dann aber eher als Beweis für den Empfänger, dass man die Ware auch ordnungsgemäß verschickt hat. Bei Online-Auktionen ist das für die Beurteilung des Anbieters sehr wichtig.

» Gorgen_ » Beiträge: 1045 » Talkpoints: 370,47 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich denke, dass das Verfahren, was Gorgen_ beschrieben hat schon alles auf den Punkt bringt. Grade dann, wenn es sich um sehr hochpreise Artikel handelt, ist es besser, wenn man lieber ein paar Nachweise zu viel als ein paar Nachweise zu wenig hat. Vor allem ist es, neben Fotos der Verpackung, des Inhalts und des zugeklebten Paketes immer ratsam, dass man sehr teure Pakete unter Zeugen bei der Post abgibt. So kann man in Zweifel mit Hilfe einer anderen Person nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Versands auch wirklich der entsprechende Artikel im Paket war und so verschickt wurde. Das ist natürlich ein zusätzlicher Aufwand und man muss entscheiden, ob es sich lohnt.

Ansonsten denke ich aber, dass das mit der Verpackung auf jeden Fall eine Idee ist. Grade dann, wenn es um Artikel geht, die leicht zu Bruch gehen, versuchen die Versanddienstleister sich dann gerne damit rauszureden, dass der Artikel nur unzureichend verpackt war. Dementsprechend gibt es für die Verpackung und den Versand auch gewisse Richtlinien, die besagen, wie gut das Paket verpackt sein muss und es steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Anderem, dass das Paket so und so viel Kilogramm aushalten muss sowie einen Sturz aus einer gewissen Höhe unbeschadet überstehen muss.

Des Weiteren denke ich aber, dass es sich auch bei 20 Euro lohnt sich zu streiten. Je nachdem, wie oft der Versanddienstleister damit durchkommt, desto mehr Geld spart er ein. Außerdem hast du doch für die Dienstleistung des Versands bezahlt und wenn diese nicht ordentlich erfolgt und der Versanddienstleister seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, dann ist es dein gutes Recht, dass du dir den Schaden ersetzen lässt. Ich denke nicht, dass du ständig finanziell für Fehler aufkommen möchtest, die andere Personen gemacht haben.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Es ist tatsächlich ratsam, den Inhalt eines Paketes vor dem Versand zu fotografieren, insbesondere bei hochwertigeren Artikeln oder wenn es sich um empfindliche Gegenstände handelt. Auf diese Weise hat man im Falle eines Schadens einen Beweis für den ursprünglichen Zustand des Paketinhalts.

Wenn man den Inhalt eines Paketes nicht fotografiert hat und es zu einem Schaden kommt, kann es schwierig sein, den Schaden nachzuweisen und eine Entschädigung zu erhalten. Im schlimmsten Fall kann man sogar auf dem Schaden sitzenbleiben.

Ich selbst habe schon Erfahrungen mit beschädigten Paketen gemacht und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es wichtig ist, den Inhalt vor dem Versand zu fotografieren. Es kann zwar auch ohne Beweisfotos klappen, aber es ist definitiv einfacher, wenn man die Beweisfotos hat.

Ein weiterer Tipp ist, das Paket immer sorgfältig zu verpacken, um Schäden zu vermeiden. Verwende geeignetes Füllmaterial und achte darauf, dass der Inhalt gut fixiert ist, um ein Hin- und Herrutschen im Paket zu vermeiden. Auch die Wahl des Paketdienstes kann eine Rolle spielen - manche Dienste haben einen besseren Ruf als andere, wenn es um die Behandlung von Paketen geht.

Letztendlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob es sich lohnt, wegen eines beschädigten Pakets den Aufwand und eventuelle Kosten für eine Reklamation in Kauf zu nehmen. Aber es ist immer besser, auf Nummer sicher zu gehen und den Inhalt des Pakets vorher zu fotografieren.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Allein die Fotos helfen aber auch nicht, wenn es hart auf hart kommt. Denn es kann immer behauptet werden, dass zwar so fotografiert wurde, aber nichts in dem Karton war. Wer also ganz sicher gehen will, macht dies mit einem Zeugen. Da es hier um die Post bzw. DHL geht muss man auch noch berücksichtigen, dass nicht alles versichert ist, was wir als Paket bezeichnen. Dort kann es schnell passieren, dass man auf Grund Größe und Gewicht auch ein Päckchen versendet hat, was dann wiederum nicht versichert ist.

Außerdem ist es wichtig, dass man seinen Beleg über die Einlieferung auf vorweisen kann. Allein die Sendungsnummer wird zum Beispiel bei DHL nicht akzeptiert. Wenn man sich dann dazu noch die Informationen von DHL auf deren Webseite anschaut, wundert es mich nicht, dass mancher Paketkunde die Sache auf sich beruhen lässt. So wirklich hilfreich sind auf den ersten Klick die Informationen nicht für Privatkunden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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