Jemand kündigt eine Tat an, was kann man tun?

vom 02.09.2021, 09:13 Uhr

Mir stellt sich nach dem Hören eines Podcasts die Frage, ob man etwas machen kann, wenn jemand eine Tat ankündigt. Sagen wir mal Person X kündigt einen an, am nächsten Tag verletzen, umbringen oder vergewaltigen zu wollen. Kann man dann damit zur Polizei gehen und können die etwas machen oder muss man dann erst die Tat abwarten? Was denkt ihr, wie das geregelt ist? Was empfindet ihr als fair?

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Natürlich zur Polizei gehen. Das ist doch gar keine Frage. Und was heißt in diesem Zusammenhang fair? Fair wem gegenüber? Die Polizei wird dann schon hingehen und mit demjenigen reden, um die konkrete Gefahr festzustellen. Es ist doch schon eine Straftat, anzukündigen, eine schwere Körperverletzung oder gar Mord zu begehen. Lieber einmal zu viel zur Polizei gehen als einmal zu wenig.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Zunächst möchte ich sagen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und diese Frage nur als Laie beantworte. Meines Wissens ist bereits eine verbale Drohung strafbar, wenn der andere damit in Furcht oder Unruhe versetzt wird. Ob der Bedrohte jedoch Angst empfindet oder nicht, kann man nicht immer nachweisen. Deshalb kann grundsätzlich eine verbale Drohung schon als Straftat angesehen werden. Eine Tat anzukündigen ist übrigens eine verbale Drohung.

Eine verbale Drohung sollte man aber auch nachweisen können, sonst steht am Ende Aussage gegen Aussage. Dann ist es fraglich ob die Polizei das potentielle Opfer schützen kann. Es kommt selbstverständlich auch darauf an, wer die Drohung ausgesprochen hat. Wenn es zum Beispiel ein Fremder ist, empfinde ich persönlich die Lage besonders bedrohlich, weil ich einen Fremden nicht einschätzen kann.

Wenn man durch eine verbale Ankündigung mit Leib und Leben bedroht wird, dann kann man auf jeden Fall zur Polizei gehen. Das ist besser als einfach nur abzuwarten und später möglicherweise ein Opfer eines Verbrechens zu werden.

Die Frage nach der Fairness habe ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. Eine Tat anzukündigen beziehungsweise eine Drohung auszusprechen empfinde ich immer unfair, das sollte man einfach niemals tun - weder aus Spaß noch im Ernst. Das potentielle Opfer ist in solch einer Situation großen Ängsten ausgesetzt. Hier geht es dann um den eigenen Schutz nicht um Fairness. Aber du darfst gerne erläutern, was du damit gemeint hast. Ich möchte auf keinen Fall deine Frage in irgendwelcher Weise verunglimpfen.

» kengi » Beiträge: 886 » Talkpoints: 17,93 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wie einer unserer Professoren immer gesagt hat: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Bei dieser Frage hilft ein Blick auf § 138 StGB. Danach ist die Nichtanzeige bestimmter Taten wie etwa Mord oder Totschlag, von denen man glaubhaft erfahren hat, sogar strafbar. Um es ganz deutlich zu sagen: Wenn mir X erzählt, er will morgen Y umbringen, und ich ihm dies auch glaube, dann bin ich verpflichtet, dies der Polizei oder zumindest dem Opfer zu sagen!

Wenn ich dies unterlasse, könnte ich mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden! Aber auch in anderen Fällen kann ich diese Pflicht haben, die Tat so gut es geht zu vereiteln, weil ich ansonsten eine Tat durch Unterlassen begehe. § 13 StGB formuliert es etwas allgemein. Es geht dabei darum, ob ich eine Garantenpflicht gegenüber jemandem habe. Dann müsste ich dafür sorgen, dass ihm nichts passiert.

Wenn ich also etwa davon erfahre, dass X meine Ehefrau, Tochter oder Schwester vergewaltigen will, hätte ich aufgrund des engen familiären Verhätnisses eine Garantenpflicht gegenüber diesen Personen und muss deshalb alles tun, damit sie nicht zum Opfer dieser Tat werden. Ansonsten könnte ich mich wegen Vergewaltigung durch Unterlassen strafbar machen.

Das ganze ist aber recht schwierig zu verstehen, selbst für Juristen. Wenn du es genauer wissen willst, solltest Du besser einen Juristen dazu befragen. Ganz allgemein würde ich mich auf mein Bauchgefühl verlassen. Wenn ich denke, dass der Täter wirklich gefährlich sein könnte und seine Ankündigung umsetzt, würde ich dies der Polizei melden und ihnen dann überlassen, was sie daraus machen.

Wenn ich die Opfer kenne, würde ich sie vielleicht auch benachrichtigen. Fairness haben aus meiner Sicht die Opfer verdient. Ich glaube nicht, dass ein Täter solcher Taten irgendwie mein Mitgefühl braucht oder Fairness verdient hat! Selbst wenn er vorher Opfer geworden ist und es nur ein Racheakt ist, gibt ihm das nicht das Recht, ebenfalls zum Täter zu werden. Da endet auf jeden Fall mein Mitgefühl!

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Die Frage fair oder nicht fair stellt sich mir bei so schweren, angekündigten, kriminellen Taten gar nicht. Gerade wenn es um schwere Sachbeschädigung oder die Gefährdung eines Menschenlebens geht, dann gibt es für mich keine Fairness mehr gegenüber dem Täter. Man kann sogar nicht nur angekündigte Taten an anderen der Polizei melden sondern auch Taten die eine Selbstgefährdung derjenigen Person bedeuten würden, sprich Suizid zum Beispiel oder die Sachbeschädigung des Eigenheims.

Die Frage ist halt nur, inwiefern man die Aussage des potentiellen Täters richtig einschätzen kann. "Ich bring ihn um" sagt man ja auch schnell mal so als Floskel und hat das natürlich nicht so gemeint, auch wenn man in dem Moment gerade verärgert ist. Das ist natürlich jetzt ein sehr banales Beispiel gewesen, aber ich arbeite ja als Angestellte bei der Polizei, habe schon viele Vernehmungen geschrieben und es ist tatsächlich in der Praxis selbst für engste Freunde und den Familienkreis oft nicht einschätzbar gewesen, wieviel tatsächlicher Umsetzungswille hinter Äußerungen steckte.

Grundsätzlich finde ich gilt hier die Regel, lieber einmal zu viel gesagt, als zu wenig. Es ist immer gut, wenn man da auf sein Bauchgefühl hört. Die Polizei prüft die Aussage ja im Anschluss sorgfältig und sperrt nicht einfach jeden weg, der ein potentieller Täter aufgrund einer Aussage von Dritten sein könnte. Ich denke ich würde mir schon ein wenig Vorwürfe machen, wenn ich etwas mitbekommen habe, etwas passiert und ich nicht gehandelt hatte vorher.

Allerdings sollte man vielleicht auch noch erwähnen, dass man natürlich keine Halbwahrheiten oder sogar Falschaussagen machen darf. Das könnte einem selbst zum Verhängnis werden. Also wirklich am besten nur das melden, was man selbst gehört oder gesehen hat und sich nicht an irgendwelcher Gerüchteküche beteiligen.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es kommt immer darauf an, was letzten Endes angekündigt wird, um beispielsweise zur Polizei gehen zu können. Diese würden mit Wahrscheinlichkeit nur eine Gefährderansprache machen, aber das kann ja hilfreich sein. Es kommt aber wie schon erwähnt auf die Art der möglichen Taten an.

Wenn dort jemand wirklich äußerst, dass er morgen irgendwo hingeht und eine Frau vergewaltigen will, dann kann man das schon der Polizei melden. Ich weiß nicht, welche Möglichkeiten sie haben, denn dazu müsste ich vielleicht auch mehr Tatwissen haben, um die Ernsthaftigkeit zu beteuern, aber möglicherweise gibt es freie Ressourcen, die das Kontrollieren des möglichen Täters am nächsten Tag ermöglichen?

Auch so Aussagen wie: “Ich bring den morgen um“ sollte man nicht leicht auf die Schulter nehmen, sodass man da auch ruhig lieber einmal zu viel als zu wenig die Polizei kontaktieren sollten. Man hat es denen gesagt, wenn nichts passiert, muss man sich aber nicht selbst fragen, was hätte ich mehr oder besser machen können.

Bei Leuten, die sich immer wieder gerne selbst umbringen wollen, bin ich da auch etwas skeptisch. Natürlich sagen die meisten es nur und tun es nicht, aber darauf ist auch nicht immer Verlass. Doch oftmals wird kaum reagiert, wenn man das irgendwem meldet und die Familie aufmerksam machen wäre das einzige, was ich jetzt sonst als Idee noch hätte. Sollen die doch darauf ein Auge haben und nicht ich!

Bei mir gab es mal in der Jugend jemanden, die sich immer umbringen wollte, wenn was nicht so lief. Sie lief dann immer zu Brücke und gut war. Irgendwann ist man nicht mehr hinterher und fertig. Passiert ist bis heute nichts und diese Scheiße zieht sie mit ihren Partnerinnen noch immer ab, wenn was nicht läuft. Es ist mir egal!

Es kommt also auf die Art der Tat an, die entsprechenden Fakten, die mich daran glauben lassen und dann ist die Polizei und Familie durchaus eine Idee wert. Und wenn beispielsweise bei Mord und Vergewaltigung Namen fallen, kann man auch die Personen warnen.

Benutzeravatar

» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Hatte mal einen Kumpel, bin mit dem eine Weile Motorrad gefahren. Der hatte auch noch was mit einer Exfreundin von mir. Jahrelang hat er vielen Menschen gegenüber davon geredet, sich irgendwann umzubringen. Viele Leute wussten von seinen Depressionen.

Da er im Krankenhaus gearbeitet hat, beschaffte er sich dann einen "Infusomat", bestückte den, legte sich einen Zugang, setzte sich vor sein Bett und drückte "enter".

Ich hatte jedoch über die Jahre nie das Gefühl, das wirklich irgend jemand tatsächlich wirksam etwas gegen seine Absichten, sich selbst zu ermorden, getan hat. Mich eingeschlossen.

Wochen nach seiner Beerdigung sagte mir dann eine seiner Ex- Freundinnen "wir haben das eher dir zugetraut. Wir dachten, der redet immer nur davon." Ein paar Jahre hatte ich noch Kontakt zu Leuten aus seinem Umfeld, dann zu niemandem mehr. Wenn ich heute einen von denen treffe, gucken die immer doof.

Als ich das mit dem Bundesliga Torwart im TV gesehen habe, nachdem der sich umgebracht, wie das hochgekocht wurde, diese Doppelmoral dabei, ich fand das ekelhaft.

» Rehbock » Beiträge: 42 » Talkpoints: 20,02 »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^