Miete kürzen aufgrund ständig defekten Aufzugs?

vom 04.03.2021, 15:54 Uhr

Viele Menschen sind auf den Aufzug im Haus angewiesen, wo man sich eine Wohnung angemietet hat. Wohnt man nun in der 12 Etage, dann ist ein hoch- und runterlaufen über den Treppenaufgang sehr beschwerlich und für ältere Menschen fast schon sprichwörtlich ein No-Go. Wenn der Aufzug nun dauerhaft oder öfters defekt ist, dann stellt dies unter Umständen ein großes Ärgernis dar. Hat man als Mieter nun das Recht die Miete zu kürzen, wenn ein Vermieter der Aufforderung nicht nachkommt, den Schaden zu beheben, damit der Aufzug wieder einwandfrei funktioniert?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Aufzug steht ja sicherlich auch irgendwie im Mietvertrag und daher würde ich das schon noch mal mit einem Anwalt besprechen, aber ich glaube schon, dass man da die Miete kürzen kann, gerade wenn man älter oder nicht gut zu Fuß ist. Der Vermieter ist ja auch dazu verpflichtet Mietmängel zu beseitigen und wenn man da den Anspruch hat einen Aufzug zu nutzen, dann gehört der eben auch dazu und dann müsste er für mein Dafürbefinden auch in Stand gesetzt werden. Ich würde es dennoch versuchen im Ruhigen zu klären und dem Vermieter vielleicht auch eine Lösung anbieten.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Grundsätzlich hat man als Mieter das Recht, eine Mietminderung vorzunehmen, wenn die Wohnung oder auch Gemeinschaftseinrichtungen wie der Aufzug nicht ordnungsgemäß funktionieren. Allerdings muss man hierbei einiges beachten. Zum einen sollte man dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung des Schadens setzen und ihm schriftlich mitteilen, dass man eine Mietminderung vornehmen wird, falls der Schaden nicht behoben wird. Außerdem sollte man die Minderung nicht einfach eigenmächtig durchführen, sondern sie gerichtlich prüfen lassen.

Es ist auch wichtig, dass man die Höhe der Minderung angemessen festlegt. Eine pauschale Minderung ist hierbei nicht zulässig, sondern man muss die Einschränkungen genau beziffern und dann die Minderung entsprechend berechnen.

Insgesamt ist eine Mietminderung also ein mögliches Mittel, um den Vermieter dazu zu bringen, den Aufzug zu reparieren. Allerdings sollte man hierbei immer rechtlich korrekt und angemessen vorgehen.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das ganze ist leider nicht so einfach. Wir wohnen in so einem Haus im ersten Stock, wo der Aufzug inzwischen immer wieder defekt ist. Aktuell haben wir mindestens einmal in der Woche die Wartungsfirma da, weil der Aufzug schon wieder nicht geht oder von allein ständig fährt, ohne dass jemand zu- oder aussteigen kann, weil die Türen nicht geöffnet werden. Vor zwei Jahren im Sommer ist der Aufzug teilweise mehrmals täglich ausgefallen und konnte auch nur von der Wartungsfirma wieder gestartet werden.

Es hört sich erst mal nicht so schlimm an, da wir nur im ersten Stock wohnen und nicht im zwölften. Aber mein Freund sitzt im Rollstuhl und ist ohne Aufzug entweder in der Wohnung eingesperrt oder kommt nicht in dieselbe. Wir mussten sogar schon zweimal den Rettungswagen rufen, damit die Besatzung ihn in die Wohnung trägt, denn er war gerade draußen bzw. im Keller gewesen, als der Aufzug ausfiel.

Und er ist nicht der einzige, der wirklich auf den Aufzug angewiesen ist. Im zweiten Stock wohnt noch eine weitere Rollstuhlfahrerin und in den restlichen Wohnungen im ersten und zweiten Stock wohnen fast ausschließlich gehbehinderte ältere Leute, für die das Treppensteigen ein immenses Risiko darstellt oder einfach unmöglich ist.

Da der Vermieter und die Aufzugsfirma dann aber jedes Mal relativ schnell reagieren, vermutlich auch wegen der ungewöhnlich vielen und nicht immer netten Anrufe, dass der Aufzug dringend benötigt wird, haben wir leider keine Handhabe, mal durchzusetzen, dass der Aufzug endlich mal ordentlich repariert wird, statt immer nur notdürftig geflickt mit der Garantie, dass er in nicht mal einer Woche wieder ausfällt. Insofern ist es ein Ärgernis, das wir hinzunehmen haben, wenn wir in dieser Wohnung bleiben und nicht umziehen wollen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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