Kündigung zurücknehmen möglich?

vom 25.02.2021, 10:22 Uhr

Das Arbeiten kann für einige Menschen belastend sein, gerade dann wenn man schwierige Kollegen oder einen nicht so tollen Chef hat. Auch Arbeitsbedingungen können mal nicht so gut sein. Bei einem Disput beziehungsweise einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Chef wird man laut, streitet sich und kündigt Hals über Kopf, vielleicht auch zu schnell? Ist es dann möglich, die Kündigung einseitig zurückzunehmen, wenn sie bereits schriftlich erfolgt und beim Arbeitgeber bereits eingegangen ist oder braucht es da das Einverständnis beider Seiten, um die Kündigung unwirksam werden zu lassen? Welche Gründe kann es geben, eine Kündigung zurückzunehmen?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ganz ehrlich, damit würde man sich selber so zum Affen machen, dass man das lieber lassen sollte. Man möchte ja auch noch eine gewisse Anerkennung haben und nicht nur die Person sein, die die Kündigung zurück genommen hat. Das wäre ja auch allen gegenüber peinlich. Ich würde mir so etwas in Zukunft gut überlegen. So eine Kündigung sollte man nicht einfach aus Spaß erstellen oder aus einem albernen Streit heraus. Wenn man aber wirklich immer Stress mit dem Vorgesetzten hat, dann hat die Kündigung schon ihre Berechtigung. Man sollte sich auch selber vertrauen und seinen Handlungen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Einseitig kann man eine Kündigung wohl kaum zurücknehmen, zumindest nicht arbeitsrechtlich. Es müssen schon beide Seiten Gründe dafür haben. Ein Grund könnte zum Beispiel sein, dass der Vorgesetzte gewechselt hat und der neue Vorgesetzte oder die neue Vorgesetzte zufällig ein alter Bekannter oder eine alte Bekannte ist, mit dem oder mit der man sich gut versteht. Das ist aber nicht gerade ein Fall, der häufig auftritt.

Ein anderer Grund könnte sein, dass man gekündigt hat, weil man wegen der Kinder nur noch zwei Tage in der Woche arbeiten möchte. Wenn der Chef oder die Chefin dann merkt, wie dringend man doch gebraucht wird, durch die Kündigung den Ernst der Sache sieht und dann sich doch noch einigen möchte. Auch sehr unwahrscheinlich, denn jeder ist ersetzbar, zumindest auf längere Sicht.

Es könnte auch sein, dass man im Ausland ein tolles Angebot bekommen hat, deswegen seinen alten Job kündigt und es dann doch nicht klappt. Aber da müsste der Chef oder die Chefin schon sehr entgegenkommend sein. Denn es ist ja nun bekannt, dass man auf der Suche ist. So kann ich mir vielerlei Möglichkeiten vorstellen, die aber jeweils für sich genommen sehr unwahrscheinlich sind.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Also rechtlich bin ich da vollkommen überfragt und würde jetzt aus dem Bauch heraus sagen, nein. Es kommt da wohl immer auf den Arbeitgeber an, der dann sagt: “komm schwamm drüber“ und fertig. Ich würde also immer empfehlen, sehr vorsichtig mit Kündigungen zu sein. Das Arbeitsleben sind eben keine leichten Geschichten und bei meinen vielen Asienaufenthalten, als ich noch in einer anderen Branche gearbeitet habe, habe ich eines gelernt, lächeln!

Scherz bei Seite, aber vor dem Arbeitsgericht wäre es dann sogar noch mal schwerer. Wer kündigt, der hat nun einmal gekündigt. Ein Chef muss nichts zurücknehmen und ich vermute, dass dies eher aus reiner Kulanz wäre, aber weniger aus rechtlichen Belangen. Ich vermute also schwer, dass es nicht möglich ist, eine Kündigung einfach zurückzuziehen und ein Schritt vor einem Arbeitsgericht würde daran wohl vermeidlich nicht viel ändern.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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