Unterhalt für Eltern wann zahlen?

vom 24.02.2021, 21:45 Uhr

Normalerweise ist es im Leben ja so, dass Eltern für ihre Kinder aufkommen, gegebenenfalls Unterhalt für Diese zahlen. Im Umkehrschluss kann es dann auch vorkommen, dass Kinder von Eltern, wenn sie bereits volljährig sind für diese wiederum Unterhalt zahlen müssen. Wenn ein Elternteil sich im Alltag nicht mehr alleine betun kann, auf Hilfe in Form von Therapien, Medikamenten etc. angewiesen ist und die eigene Rente oder Altersvorsorge diese Kosten nicht mehr decken können dann kann es sein, dass der eigene Nachwuchs herangezogen wird.

Wie verhält sich das aber, wenn das jeweilige Kind auch nicht dafür aufkommen kann, wenn es selber kaum was über hat? Ein Schonvermögen darf so oder so nicht angekratzt werden, irgendwas braucht man schließlich auch zur eigenen Existenzsicherung. Kommt in dem Fall der Staat für die Differenzkosten auf? Wenn das Elternteil vielleicht auch im Heim lebt, kann es sein, dass die Rente auch nicht ausreicht, um die monatlichen Heimkosten zu decken. Wie hilfreich ist da die sogenannte Düsseldorfer Tabelle wenn es um die Unterhaltsberechnung geht?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bis vor einiger Zeit ist es so gewesen, dass die Kinder für die Heimunterbringung der Eltern im Falle dessen, dass deren eigene Rente nicht reicht, in sehr hohem Umfang aufkommen mussten. Und das kann richtig teuer werden, so ein Heimplatz ist immer vierstellig, oft sind es mehrere Tausend Euro. Dafür muss es nicht mal ein Luxusheim sein.

Meiner Information nach wurde das Schonvermögen für die Kinder bzw. die Gehaltsgrenze bei der sie die Differenz zahlen mussten, drastisch nach oben verschoben, sodass keiner mehr in eigene finanzielle Nöte gelangt, wenn ein Elternteil oder beide in einem Heim leben müssen. Sollte die Rente oder Pension der Eltern nicht ausreichen, die Kinder aber auch nicht soviel verdienen, dass sie unterhaltspflichtig werden, zahlt das Sozialamt die Differenz.

» Verbena » Beiträge: 4793 » Talkpoints: 0,57 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Man ist unterhaltspflichtig für die Eltern, wenn diese in einem Altersheim oder in einem Pflegeheim sind. Meine Schwägerin hatte allerdings Glück. Kurz bevor die Rente meines Schwiegervaters für das Altenheim aufgebraucht war, gab es eine neue Regelung zum Selbstbedarf und sie musste nichts mehr dazuzahlen. Übrigens muss man auch zahlen, wenn man keinen Kontakt mehr zu den Eltern pflegt, weil man vielleicht meint, sie hätten einen schlecht erzogen. Um dem Unterhalt zu entgehen, muss schon etwas ganz Schlimmes passiert sein, wie etwa Missbrauch oder sowas.

Aber wenn die Eltern noch zu Hause wohnen und arm sind, müssen die Kinder soweit ich weiß, nicht Hartz 4 oder die Grundrente übernehmen. Dazu sind sie nicht verpflichtet. Wahrscheinlich besteht ein Unterschied, wenn sie zusammen wohnen. Das gibt es doch sowas wie Bedarfsgemeinschaft. Allerdings kenne ich mich mit Hartz 4 nicht so gut aus.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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