Noch einen Job mit Lohnsteuerklasse 6 nicht melden müssen?

vom 17.01.2021, 03:47 Uhr

Mit einem Lohnbüro habe ich beraten bzw. habe dort nachgefragt, wie es sich verhält, wenn man schon einen Nebenjob mit Lohnsteuerklasse 6 hat und dann noch einen annimmt. Konkret habe ich einen Nebenjob an der Uni und da muss ich immer dann, wenn der Vertrag verlängert wird, ein dickes Pamphlet an Dokumenten ausfüllen und alle anderen Jobs angeben, inklusive des dortigen Gehalts und der Arbeitsstunden und der dort geltenden Lohnsteuerklassen.

Nun hatte ich ja schon einmal erwähnt, dass ich wegen einer Weiterbildung eine bestimmte Anzahl an Stunden bei einer speziellen Institution praktisch arbeiten muss, die mich dann für die Zeit auch anstellen und ich würde das gern der Uni nicht unbedingt sagen wollen, sondern das heimlich nebenbei durchziehen. Daher habe ich das Lohnbüro, also so eine Firma, die für Unternehmen Lohnabrechnungen macht, dazu befragt. Die haben mir erklärt, dass die Uni das gar nicht mitbekommt, wenn ich darauf achte, dass ich bei dem zusätzlichen Job auch als Lohnsteuerklasse 6 angestellt werde. Wenn dem so ist, dann würden die das nicht merken, wenn noch eine Stelle dazu kommt.

Warum ist das eigentlich so? Ist es dann prinzipiell egal, wie viele Stellen man mit Lohnsteuerklasse 6 hat und das wird dann nur bei der Steuererklärung irgendwie zusammengerechnet, nicht aber bei den einzelnen Lohnabrechnungen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ändert sich nicht bei jedem weiteren Job auch dieser so hoch wie der andere Job versteuert mit dem Unterschied das zu viel gezahlte Steuer im Folgejahr nach einer Antragsstellung erstattet wird? Es wäre ansonsten ja toll, wenn man Mehrere Jobs hat, für Job 2,3... jedoch keine Lohnnebenkosten oder Steuern zahlen müsste. Dann könnte man ja einen niedrig bezahlten Hauptjob nehmen, wo dann auch geringe Steuern von abgehen und einen Zweitjob der viel höher von der Vergütung ist aber ohne oder mit kaum Besteuerung versehen ist, nur mal in der Theorie. Kann aber auch sein, dass ich nun einen Denkfehler habe am frühen Morgen.

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Steuerrechtlich ist es egal ist, wie viele Nebenjobs du mit Lohnsteuerklasse 6 hast. Am Schluss wird ja bei der Steuererklärung alles zusammengerechnet. Die anderen Arbeitgeber bekommen das nicht mit, es gilt das Steuergeheimnis. Allerdings würde ich es trotzdem melden, denn eigentlich braucht man die Erlaubnis des Arbeitgebers für einen Nebenjob. Denn dieser könnte außer die Arbeitskraft vermindern auch zu Konflikten wegen Konkurrenzen und so weiter führen. Ich wüsste keinen Grund, das nicht zu tun, falls diese Probleme nicht da sind.

Vielleicht sollte man schauen, ob man nicht einen dieser Nebenjobs als 450-Job machen könnte. Lohnsteuerklasse 6 ist ja das Ungünstigste, was man haben kann.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^