Gassigeh-Pflicht gegenüber Hundehaltern durchsetzbar?

vom 19.08.2020, 18:54 Uhr

So wie ich es gelesen habe, plant das zuständige Bundesministerium, eine gesetzliche Gassigeh-Pflicht für Hunde, die überwiegend in Zwingern gehalten werden. Zum Schutze des Tierwohls, ist das ja eine gute Idee, aber ist diese denn praktisch auch durchsetzbar? Wie will man es denn kontrollieren und überprüfen, ob Hundebesitzer am Tag 2x 1 Stunde Gassi waren? Meint ihr diese Gesetzesvorlage kommt durch und was haltet ihr denn davon?

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» Lupenleser » Beiträge: 1124 » Talkpoints: 849,95 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da wird wohl niemand von einer Behörde mit der Stoppuhr vor dir stehen und dich anmeckern, wenn es nur 45 Minuten waren. Allerdings gibt es einfach Leute und die kennt wohl jeder Hundebesitzer, bei denen einem die Tiere einfach leid tun, weil man genau weiß, dass der Besitzer immer nur kurz rausgeht. So einen Hund gab es bei meinen Eltern in der Gegend. Da bin ich früher mit meinem Hund gelaufen und immer wieder ist uns ein Besitzer begegnet, der sich darüber aufgeregt hat, dass die Hunde miteinander gespielt haben, weil sein Hund dann so das Rennen und Bewegen einfordern würde. Meine Antwort, dass das zu Recht passiert, brachte mir nur Unmut und böse Worte ein.

Gegen solche Besitzer konnte man einfach nie etwas unternehmen und die Tiere sind da einfach nicht gut aufgehoben. Man weiß es und kann nichts machen und wenn man das nun beschließen würde, könnten die Tiere aus solchen Umständen befreit werden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich glaube, dass es sehr schwer wird, wenn man da eine allgemeine Regelung finden soll. Man muss hier einfach individuell auf den Hund und dessen Bedürfnisse schauen, Ein alter Hund braucht beispielsweise nicht so viel Auslauf wie ein junger Hund und wäre wahrscheinlich froh, wenn er die meiste Zeit seines Lebens an einem warmen Ort in der Wohnung verbringen darf und viel schlafen kann. Während ein junger Hund sicher froh ist, wenn er so oft wie es geht am Tag nach draußen kann um zu toben und sich zu bewegen. Dementsprechend kann man es hier nicht verallgemeinern, da man mit der Regelung immer einen Hund entgegen seiner Bedürfnisse behandeln würde.

Es wird an sich sehr schwer umsetzbar sein dort eine Regelung zu finden beziehungsweise dies auch zu kontrollieren. Es gibt so viele Hundehalter und nicht jeder kann kontrolliert werden beziehungsweise das ist ja gar nicht möglich. Es fängt ja schon damit an, was als die reine Stunde “Gassi-Zeit” berechnet werden soll. Ich kann ja auch mit meinem Hund eine Stunde draußen sein und während der Zeit dann 50 Minuten auf einer Parkbank sitzen und rauchen. Der Hund hätte dann trotzdem nicht viel davon und auch nicht viel Auslauf. Ich glaube kaum, dass vom Land entsprechend Leute bezahlt werden, die einem dann hinterher laufen. Lieber sollte das Geld für ein paar mehr Mülleimer für Hundekotbeutel ausgegeben werden, davon gibts bei uns im Landkreis nämlich fast keinen. :-)

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Welche Pflicht denn? Der Entwurf sagt doch nur endlich präzise, wie lange Zwingerhunde pro Tag mindestens die Gelegenheit zur Bewegung außerhalb des Zwingers haben müssen. Von Gassi gehen ist da keine Rede. Freilauf im Garten oder auf dem Hof reichen auch.

Wo liegt bitte das Problem, wenn Amtstierärzte endlich eine klare Handhabe erhalten? Bisher ist schwammig von ausreichend Bewegung und Kontakt zum Halter die Rede. Da konnte niemand eingreifen, wenn Hunde im Zwinger leben und morgens und abends zehn Minuten raus kamen, während der Besitzer eben den Kot entfernte und den Urin weg spritzte, Futter und Wasser hinstellte und wieder ging. Aktuell ist das in Ordnung, wenn die Hunde gut aussehen. Dazu soll die unsägliche Anbindehaltung weg. Das wäre endlich ein Fortschritt.

» cooper75 » Beiträge: 13327 » Talkpoints: 498,02 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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