Wie schnell kann man sich strafbar machen?

vom 22.10.2019, 11:07 Uhr

Wo kein Kläger ist, gibt es keinen Richter. Natürlich haben viele nichts Böses im Sinn und trotzdem ist es kriminell. Es gibt da viele Beispiele, die man lieber lassen sollte, denn in vielen Alltags-Gewohnheiten lauern versteckte Fallen.

So ein Beispiel ist der Sperrmüll, viele denken was auf der Straße abgestellt wird, kann einfach mitgenommen werden, aber leider ist das nicht so, weil der Sperrmüll bei dem Entsorger gemeldet werden muss, auch was abgeholt werden soll. Leider ist es in der Praxis nicht so, manche Leute wühlen in den abgestellten Sachen (Möbelstücke, Spielzeug, Haushaltswaren, usw.) am Straßenrand herum und nehmen diese einfach weg. Das ist Sperrmüll- Diebstahl.

Noch so ein Beispiel ist der Verkauf im Internet. Auf den Verkaufsplattformen kann man seine privaten Dinge verkaufen und diese damit zu Geld machen. Leider gibt es hier auch schwarze Schafe. Wer massenhaft Kleidung oder anderweitige Produkte auf den Plattformen verkauft, sollte lieber ein Gewerbe anmelden, denn bei denen die viel und regelmäßig verkaufen, da schaut das Finanzamt gern auch mal etwas genauer hin und es droht dann mitunter eine Steuernachzahlung.

Kennt ihr auch noch andere Beispiele, wo man eigentlich nichts Böses im Sinn hat und sich trotzdem strafbar machen und dementsprechend belangt werden könnte?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Geschichte mit dem Sperrmüll haben hier mehrere Leute schon erlebt. Ein Freund hat den Sperrmüll angemeldet, einen Termin bekommen und die Sachen Abends rausgestellt, weil er natürlich keine Lust hatte Morgens früher aufzustehen. Morgens war der Sperrmüll weg und er dachte sich, die Müllabfuhr ist aber früh dran.

Und dann kam eine Rechnung plus Strafe von der Stadt, weil er seinen angemeldeten Sperrmüll angeblich nicht rausgestellt hätte. Er hat sich natürlich beschwert und musste dann zur Polizei und den Diebstahl anzeigen und mit der Anzeige wieder zurück zum Rathaus gehen, damit diese Rechnung zurückgenommen wurde.

Was übrigens bei uns auch nicht erlaubt ist mit Sperrmüll, ist seinen Sperrmüll einfach irgendwo dazuzustellen. Also nicht wild abstellen, sondern beim Nachbarn dazu wenn man sieht, dass er Sperrmüll angemeldet hat. Man muss bei der Anmeldung angeben was man an Sperrmüll hat und wenn der Haufen dann deutlich größer ist oder wenn irgendwas dabei ist was nicht angemeldet war, (zum Beispiel wenn man nur Möbel angemeldet hat und da steht eine Waschmaschine dabei) bleibt das ganze Zeug liegen. Und man bekommt wahrscheinlich auch eine Rechnung plus Strafe.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Ich arbeite ja im Bereich der Kriminalpolizei und mir fällt schon ein bisschen was ein. Im Erwachsenenbereich gibt es einige naive Menschen, die zum Beispiel auf ihrer Homepage - zu welchen Zwecken auch immer - Bilder von Adolf Hitler und ähnlichem nationalsozialistischem Material veröffentlichen.

Das ist z.B. nur unter bestimmten Ausnahmen zulässig (z.B. für die Veröffentlichung zu Doktorarbeiten etc.). Außerdem bestellen einige Menschen Ware über die Maßen auf Raten oder Kredit und verstehen nicht, dass das Wissen, es nicht bezahlen zu können, schon eine Betrugsabsicht darstellt.

Im Bereich der Jugend verhalten sich viele Kinder und Jugendliche besonders naiv im Bereich vom Verschicken von Bildern und Videos per Whats-App. Wenn z.B. ein Jugendlicher seinem Kumpel ein Bild seiner "halb-nackten" oder nackten Freundin weiterleitet dann kann das unter Umständen schon Besitz & Verbreiten von Kinder- bzw. Jugendpornographie sein.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Sich strafbar zu machen hat oft genug gar nichts damit zu tun, ob man "Böses" im Sinn hat. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Das mit dem Sperrmüll hätte ich auch nicht gewusst, aber der wird bei uns in der Gegend sowieso schon lange nicht mehr am Straßenrand abgeholt.

Aber bekanntlich ist es ja auch schon Diebstahl, wenn man im Büro sein Privathandy auflädt oder einen betriebseigenen Kugelschreiber einsteckt. Auch die Grauzonen und Fallstricke bei der Gewerbeanmeldung sind mir durchaus bekannt. Ich selber versuche gerade Theaterkarten loszuwerden, die man auch offiziell nicht weiterverkaufen "darf", egal ob zu Wucherpreisen oder unter dem ursprünglichen Wert. Der Möglichkeiten, mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, gibt es viele.

Aber andererseits gilt glücklicherweise auch oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn jemand Bastelsachen auf dem Flohmarkt verkauft, handelt die Person vermutlich auch oft "gewerblich", aber da hätte das Finanzamt viel zu tun, genauso wie bei Nachhilfe unter Schülern (Schwarzarbeit) oder der Frage, wie viele Pilze ich im Wald sammeln darf. Im Alltag reicht es meistens, Vernunft walten zu lassen und nicht aufzufallen, um bei derlei "Delikten" unter dem Radar zu segeln.

» Gerbera » Beiträge: 11292 » Talkpoints: 42,29 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



Ja, es gibt noch weitere Beispiele, bei denen man sich strafbar machen kann, ohne es zu wissen oder beabsichtigt zu haben. Ein Beispiel ist das illegale Herunterladen von Filmen, Musik und anderen urheberrechtlich geschützten Werken aus dem Internet. Viele denken, dass sie dies einfach tun können, da sie nicht erwischt werden. Doch das Herunterladen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers ist illegal und kann zu hohen Geldstrafen führen.

Ein weiteres Beispiel ist das Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Berechtigung. Viele denken, dass es okay ist, nur für ein paar Minuten dort zu parken, aber das ist es nicht. Behindertenparkplätze sind für Menschen mit Behinderungen reserviert und das Parken ohne Berechtigung kann zu hohen Geldstrafen führen.

Auch das Rauchen an öffentlichen Orten kann in einigen Fällen strafbar sein. In einigen Ländern gibt es Rauchverbote an bestimmten öffentlichen Orten wie in Parks oder am Strand. Wer gegen diese Verbote verstößt, kann mit hohen Geldstrafen rechnen.

Es gibt auch viele Regelungen und Vorschriften im Straßenverkehr, die oft nicht bekannt sind. Beispielsweise darf man in einigen Ländern nicht mit Flipflops Auto fahren oder es ist verboten, am Steuer zu essen oder zu trinken. Wer sich nicht an diese Regeln hält, riskiert hohe Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar den Führerschein zu verlieren.

Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren und sich an diese zu halten, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, sich von einem Anwalt oder einer anderen kompetenten Person beraten zu lassen, um sich über mögliche rechtliche Folgen im Klaren zu sein.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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