Fallen beim Ausschlagen eines Erbes Gebühren an?

vom 15.07.2019, 17:19 Uhr

Eine Bekannte von mir hat überraschenderweise heute einen Termin für das hiesige Amtsgericht bekommen, wo es um eine Erbsache aus dem letzten Jahr geht. Es wurden wohl schon alle Familienmitglieder angeschrieben, welche das Erbe ausgeschlagen haben, sodass jetzt sie dran ist.

Dort in dem Schreiben wird tatsächlich darauf hingewiesen, dass Gebühren anfallen. Egal, ob sie nun zum Amtsgericht muss oder zu einem Notar geht. Es wäre nicht möglich, das Erbe schriftlich abzulehnen, sondern muss es durch das Gericht oder den entsprechenden Notar beglaubigt sein und für beides fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Das hat mich persönlich schon verwundert, weil ich weiß, dass ich ein Erbe ausgeschlagen habe und nichts bezahlen musste. Deswegen verwundert mich diese Regelung doch sehr, zumal man ihr ja gar keine Wahl gibt. Sie muss dort hin, und soll dann noch bezahlen? Das finde ich persönlich sehr frech.

Sie soll zudem ihre zwei Kinder, eines davon ist minderjährig und der andere volljährig mitnehmen und auch dort wurde das Thema der Gebühren erwähnt. Sogar beim telefonischen nachfragen. Ist es also wirklich so, dass beim Ausschlagen des Erbes Gebühren anfallen? Sogar für ihre minderjährigen Kinder?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wir haben vor etwa 2 Jahren auch mal so ein Anschreiben vom Amtsgericht bekommen und da war der Wortlaut auch so ähnlich. Allerdings mussten wir nicht persönlich beim Amtsgericht erscheinen, sondern haben unseren Verzicht auf das Erbe auch über einen Notar kundgetan. Ich weiß gar nicht mehr genau, ob man den Notar unbedingt beauftragen musste oder ob man den Verzicht auch selbst, hätte beim Amtsgericht zu Protokoll geben können. Jedenfalls war das ganze Prozedere mit 30 bis 40€ an Notarkosten abgeschlossen und weiter nichts. Kann mir nur vorstellen, dass deine Bekannte die Fristen versäumt hat, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen und deswegen jetzt Mehrkosten berechnet werden.

» linksaussen » Beiträge: 386 » Talkpoints: 201,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Wenn das in dem Schreiben drin steht, dann ist es so und dann sollte man sich auch darüber informieren, wie viel das dann eben sein kann, aber man muss das zahlen, da ja auch Personen damit Arbeit gehabt haben und niemand in seinem Leben umsonst arbeiten möchte, wenn er sich finanzieren muss und nicht gerade alles geschenkt bekommt. Daher würde ich dann noch mal nachfragen, aber man wird es wohl zahlen müssen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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