Wie die Schulsprengelpflicht / Einzugsgebiet umgehen?

vom 05.09.2013, 23:10 Uhr

In den meisten Bundesländern ist ja für Grund-, Haupt-, Sonder- und Berufsschulen ein Einzugsbereich festgelegt, der sogenannte Schulsprengel oder Schulbezirk. Manche Eltern möchten aber aus den verschiedensten Gründen ihre Kinder in eine Schule schicken, die in einem anderen Sprengel liegt. Ich bin vor der Einschulung meines Jüngsten nur 500 m weiter gezogen, aber die neue Wohnung lag in einem anderen Sprengel. Ich wollte aber gerne, dass mein Sohn in die gleiche Grundschule ging, wo meine drei ältesten Kinder auch waren, weil ich dort die Lehrer schon kannte und mit der Schule sehr zufrieden war.

Ich sprach mit der Grundschullehrerin, die mir riet, anzugeben, dass mein Sohn mittags von einer Person betreut werde, die in der Nähe der Schule wohnt. Gott sei Dank hatte ich tatsächlich eine Freundin dort, die ich angab. Manchmal holte sie ja tatsächlich meinen Sohn von der Schule ab. Seid ihr auch schon einmal die Sprengelpflicht umgangen? Welche Gründe habt ihr angeführt? Welche Gründe könnten wohl gelten und welche nicht?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 05.09.2013, 23:19, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Um die Sprengelpflicht zu umgehen, muss ein so genannter "Gastschulantrag" gestellt werden, der anschließend von den entsprechenden Stellen geprüft und möglicherweise auch abgesegnet wird, wobei die Gemeinde und die entsprechenden Schulen zustimmen müssen, soweit ich das richtig im Kopf habe. Der Wunsch auf Aussetzung der Sprengelpflicht muss aus zwingenden persönlichen Gründen des Kindes oder im Umfeld des Kindes erfolgen, wobei dieser Begriff natürlich extrem schwammig ist und alle möglichen Dinge umfassen kann, sei es Mobbing, die in einem anderen Sprengel gelagerte Tagesstätte und vieles mehr - verlässliche Gründe, die auf jeden Fall ein Umgehen der Pflicht rechtfertigen, gibt es aber eigentlich kaum, da kann man sich höchstens nach bereits bestehenden Urteilen richten.

Für mich selbst wurde diesbezüglich nichts unternommen, allerdings haben meine Eltern für meine Schwester einen Antrag gestellt, als sie sich an ihrer Schule nicht mehr wirklich wohlfühlte. Man begann dann damit, einen Hortplatz in der Nähe der neuen Schule zu suchen, der dann zusammen mit akuten Problemen mit der Klassenlehrerin für einen entsprechenden Antrag genügte. Ich denke aber auch, dass dieser Antrag auch deswegen von Erfolg gekrönt war, weil an der neuen Schule gerade Plätze frei waren, während die Alte mit zu vielen Anmeldungen zu kämpfen hatte.

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Dass das so streng gehandhabt wird, kenne ich so gar nicht. Ich hatte in der Mittelstufe sogar Mitschüler aus dem anderen Bundesland und das hat keinen interessiert. Hier in der Großstadt ist es sogar so, dass die Schulen überfordert sind und man oft gar nicht in der Nähe angenommen wird bzw. an der Wunsch-Schule. Da hat man gar keine andere Wahl als eine Schule von weiter weg zu nehmen unabhängig vom Wohnort.

Viele Schüler müssen hier mit dem Nahverkehr 1,5 Stunden bis zur Schule fahren pro Strecke. Das finden viele Eltern unzumutbar, aber wenn man woanders keinen Platz bekommt und die allgemeine Schulpflicht eingehalten werden muss, hat man keine andere Wahl.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Weil unser Papa meistens auf Montage arbeitete und ich an zwei Tagen wöchentlich bis 18.00 Uhr arbeiten musste, meldeten wir unser Kind im Kindergarten des Nachbarortes an. In dieser Gemeinde wohnten meine Mutter und meine Tante. Die beiden übernahmen dann die Betreuung des Kindes an meinen langen Arbeitstagen.

An den übrigen Tagen konnte ich mein Kind selbst abholen und anschließend auch betreuen. Damit das auch so nach der Kindergartenzeit blieb, meldete ich das Kind mit Nebenwohnsitz bei seiner Oma an. Das geschah schon mit drei Jahren. Und somit war es absolut kein Problem, dass unsere Tochter die Schule unserer Nachbargemeinde besuchen konnte.

Als wir dann mit sechzehn einen Personalausweis für die Tochter beantragten, wies uns die Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt darauf hin, dass diese noch mit Nebenwohnsitz bei ihrer Oma gemeldet war. Sie fragte uns, ob wir das beibehalten wollten, oder nicht. Da der Grund nicht mehr gegeben war, entschieden wir uns für den alleinigen Hauptwohnsitz. Das war absolut kein Akt und ging schnell und unkompliziert.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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