Sonderurlaubstag fällt auf einen Feiertag

vom 21.09.2014, 16:34 Uhr

Herr J. ist ein aufgeregter werdenden Vater, der laut Arbeitsvertrag von Montag bis Freitag arbeitet. Außerdem ist laut Arbeitsvertrag auch fest gelegt, dass männliche Arbeitnehmer am Tag nach der Geburt ihres Kindes einen Tag bezahlten Sonderurlaub bekommen.

Nun soll das Kind von Frau J. am 2. Oktober. auf die Welt geholt werden. Am 3. Oktober ist aber Tag der Deutschen Einheit, der ein gesetzlicher Feiertag ist. Noch dazu fällt der Tag auf einen Freitag und darauf folgt der arbeitsfreie Samstag und der arbeitsfreie Sonntag.

Herr J. fragt sich nun, ob ihm sein Tag Sonderurlaub entgeht? Im Arbeitsvertrag ist klar geregelt, dass der Tag nach der Geburt als Sonderurlaub bewilligt wird. Der Tag Sonderurlaub soll für Behördengänge genutzt werden. Am 3. Oktober hat aber auch kein Amt auf und Herr J. müsste diese Gänge in der folgenden Woche machen.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich glaube da hat der werdende Vater ein Problem, ich glaube nicht das er den Sonderurlaubstag in die nächste Woche verschieben kann. Der Staat oder die Firma von dem Herrn kann ja nichts dafür, das dass Kind vor einem Feiertag zur Welt kommt. Er sollte sich da nochmal mit der Firma unterhalten, und gegebenenfalls bei der Arge nachfragen wie das geregelt werden darf.

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» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wenn der Sonderurlaubstag vertraglich festgesetzt ist, dann kann Herr A den auch am Montag nehmen. Es ist ein Sonderurlaubstag und ich musste beispielsweise bei Umzug nie den Sonderurlaubstag direkt am Umzugstag nehmen und mein Exmann hat den Sonderurlaubstag für die Kinder immer an dem Tag genommen, wo ich aus dem Krankenhaus kam. Es ist eine Absprache mit dem Chef, wann er den Urlaubstag nimmt. Er kann ihn sogar an dem Tag nehmen, wo seine Frau das Kind bekommt. so wie du schreibst ist es ja ein geplanter Kaiserschnitt oder eine geplante Geburt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich würde Herr J. einfach raten, das doch mit seinem Chef zu besprechen, dann hat er sicher Klarheit. Zudem kann es ja auch sein, dass das Kind vor dem 2. Oktober auf die Welt kommen möchte, auch wenn für diesen Tag die Geburt geplant ist.

Aber ich kenne es so, dass der Sonderurlaub auf den nächsten Werktag fällt. Und das würde ja im Fall des Herrn J. bedeuten, dass er den freien Tag am Montag machen kann. Sicherheit kann ihm aber nur sein Chef geben, und das sollte auch die erste Anlaufstelle bei solchen Fragen sein.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich verstehe das auch so, dass der Sonderurlaub dann für den darauf folgenden Werktag gilt, also in dem Fall eben der Montag. Der Sonderurlaub ist vertraglich festgesetzt, also wird man ihn in dem Fall so oder so einfordern können. Ein Gespräch mit dem Chef bringt Klarheit.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich denke, im Gegensatz zu den anderen hier, das einem dieser Sonderurlaubstag dann eben nicht zusteht. Der Arbeitgeber kann ja nichts dafür das die Frau vor einem Feiertag entbindet. Auch ist es Quatsch das dieser Tag gewährt wird um Behördengänge zu erledigen. Natürlich kann das alles in dem Arbeitsvertrag von diesem Herrn geregelt sein, aber so wie du es schreibst habe ich es in noch keinem Arbeitsvertrag gelesen. In der Regel bekommen die Männer für den Tag der Geburt einen Sonderurlaubstag, einfach um bei der Geburt dabei sein zu können. Manche Arbeitgeber gewähren noch einen zweiten Tag bzw. man darf manchmal den Sonderurlaubstag auf den nächsten Tag (also den Tag nach der Geburt) verschieben.

Somit hat man aber auch wirklich nur an dem Tag der Geburt bzw. den Tag danach einen Anspruch auf diesen Urlaubstag. Verschieben kann man diesen in der Regel nicht. Er ist dafür da bei der Geburt anwesend sein zu können, somit nutzt der Tag einem drei Tage später nichts mehr. Beim Umzug ist es das selbe. Diese Sonderurlaubstage werden für die Tage des Umzugs gewährt und auch diese können in der Regel nicht verschoben werden. Sonst könnte man ja beispielsweise an seinem, ohnehin schon Arbeitsfreien, Wochenende umziehen und sich die Woche drauf nochmal die Sonderurlaubstage gönnen zum entspannen. Natürlich kann man „tricksen“ und sagen das man dann eben unter der Woche umzieht. Offiziell bekommt man diese Tage aber nur beim Umzug selbst.

Wenn sich der Chef des Mannes aus deinem Beitrag darauf einlässt den Tag auf Montag zu verschieben ist das natürlich großartig, aber eben nicht die Regel. Wenn eine Frau an einem Feiertag oder Wochenende entbindet hat der Mann in der Regel „Pech gehabt“ und bekommt den Sonderurlaubstag nicht. Aber eigentlich sollte es einem in so einem Moment egal sein. Man hat gerade ein neues Familienmitglied gewonnen und hält sein eigen Fleisch und Blut in den Händen. Wen kümmert da ein Urlaubstag mehr oder weniger?

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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