Als Volljährige Beziehung mit Lehrer aus Abendschule

vom 26.09.2018, 16:12 Uhr

Frau Zwanzig, ist zwanzig Jahre alt und geht in die Abendschule um das Abitur zu machen. Ihr Lehrer, Herr Dreißig, war ihr von Anfang an sehr sympatisch und so kam es dann auch dazu, dass sie sich privat mehrmals getroffen haben und aus der Sympatie wurde dann eine Beziehung. Diese halten die beiden aber soweit es geht geheim. Nur das engste Umfeld von Frau Zwanzig weiß Bescheid,

Nun steht die Frage im Raum, ob das überhaupt verboten ist und ob es in der Abendschule bei einer volljährigen Schülerin nicht doch erlaubt ist und die beiden ihre Beziehung gar nicht geheim halten müssen. Frau Zwanzig hat mit ihrer besten Freundin darüber gesprochen zwischen "ungeschickt", "moralisch zweifelhaft" und "verboten" wurde alles diskutiert und es passt jeweils haufenweise ja auch noch was dazwischen.

Was kann im schlimmsten Fall mit Herrn Dreißig passieren und sollte Frau Zwanzig die Schule vielleicht abbrechen und irgendwo anders weiter machen? Wie sieht es hier rechtlich aus?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Verstehe ich das richtig, dass Frau Zwanzig direkt bei ihrem Partner in der Klasse sitzt und Unterricht hat? Besteht die Möglichkeit für sie, die Klasse zu wechseln und in eine Form von Parallelklasse zu wechseln, wo sie von einem anderen Lehrer unterrichtet wird?

Ich glaube nicht, dass das illegal ist, dass die beiden eine Beziehung führen, es hat aber einen gewissen Beigeschmack und ist sicherlich gesellschaftlich verpönt. In gewisser Weise besteht ja ein Abhängigkeitsverhältnis, auch wenn sie volljährig ist, da sie ja von ihm benotet wird. Steht dazu etwas in seinem Arbeitsvertrag drin? Was schreibt der Arbeitgeber in dieser Hinsicht vor?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich glaube nicht dass das gerne gesehen wird. Bei einer Abendschule wird das Ganze aber vielleicht auch etwas lockerer gesehen. Ich würde mich nun die 3 Jahre zusammenreißen in der Schule oder versuchen die Klasse zu wechseln und dann nach dem Abschluss kann man das Ganze ja dann auch lockerer angehen. Privat ist das ja auch etwas anderes, da kann man sich zusammen zeigen, aber bei allem was die Schule angeht, würde ich dies vermeiden und mich zurückhalten. Dieses Verhalten ist auch wichtig, dass man nicht anfängt dem Lehrer etwas zu unterstellen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Frau Zwanzig ist diejenige, die hier mit dem Feuer spielt. Denn ihr kann das Abitur unter Einhaltung der Frist aberkannt werden. Erst recht, wenn Herr Dreißig bei der Abiturprüfung als Lehrer dabei war. Herr Dreißig verhält sich natürlich auch völlig unprofessionell und riskiert seine Anstellung als Lehrer. Ist er vielleicht hauptberuflich auch noch als Lehrer tätig, muss er mit harten Konsequenzen rechnen.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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