Wann Mitnahme der Urlaubstage ins neue Jahr erlaubt?

vom 02.10.2018, 21:55 Uhr

Ich habe neulich gelesen, dass es auf keinen Fall erlaubt sein soll, dass man Urlaub aus dem laufenden Jahr mit ins neue Jahr nehmen darf. Denn der Urlaub ist ja für das Jahr gedacht gewesen, welches läuft und nicht fürs nächste Jahr.

Was aber ist, wenn es einfach nicht möglich war Urlaub zu nehmen, weil der Arbeitgeber einen braucht und man nicht dazu gekommen ist ein paar Tage Urlaub zu nehmen? Verfällt der Urlaub dann oder darf er unter manchen Voraussetzungen doch uns neue Jahr genommen werden? Hat sich da was geändert in der Rechtssprechung? Weil man ja früher durchaus auch mal Urlaub mit ins neue Jahr nehmen durfte. Wenn nun Urlaub über ist, kann der dann rechtlich gesehen wenigstens ausgezahlt werden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bei uns ist das so geregelt, dass man einen Antrag stellen muss, wenn der Urlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden soll. Aber selbst in dem Fall muss der Urlaub spätestens bis März im Folgejahr verbraucht worden sein, da er sonst verfällt. Bei uns ist es gar nicht möglich, dass man den Urlaub ausbezahlt bekommt.

Wir kriegen alle eine Pauschalvergütung und wenn man Überstunden macht oder so, dann bekommt man Freizeitausgleich..Zusätzlich Geld (neben Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) gibt es bei uns nicht. Das regelt man dann anders.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich denke das es im jeweiligen Arbeitsvertrag geregelt ist ob man „alten“ Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen darf oder nicht. Bei uns in der Firma verfällt der Urlaub beispielsweise am 31. März des nächsten Jahres. Bis dahin muss der komplette alte Urlaub genommen worden sein sonst verfällt er komplett. Wenn allerdings der Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen keine Möglichkeit bekommt den Urlaub zu nehmen, darf dieser Ausnahmsweise natürlich noch länger mitgenommen werden muss dann aber schnellstmöglich genommen werden.

Alles andere wäre auch unfair, schließlich kann der Arbeitnehmer nichts dafür wenn einem der Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt. Ich glaube auch das es mit Sicherheit auch eine gesetzliche Regelung zu diesem Thema gibt, aber wie genau die lautet weiß ich leider nicht. Wenn ich du wäre würde ich mich jedoch mal bei deinem Betriebsrat schlau machen, falls ihr so einen habt. Die kennen in der Regel auch die Gesetze dazu.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Bei meinen alten Arbeitgeber musste man den Urlaub im jeweiligen Jahr nehmen. Es konnte nur ins jeweilige nächste Jahr genommen werden, wenn man krank geworden ist und die Zeit zu knapp geworden ist, dies noch im derzeitigen Jahr einzulösen. Weiterhin war es möglich, wenn der Betrieb den Urlaub nicht gewähren konnte, weil die Nachfrage groß war, weil zu viele Mitarbeiter krank geworden waren. Das war aber nur vereinzelt. In der Regel haben sie eher gemeint, dass sie den Urlaub gewähren, weil sie ihn nicht verschieben möchten. Die andere Möglichkeit war noch, dass der Urlaub mitgenommen werden kann, wenn man in den Erziehungsurlaub geht oder Beschäftigungsverbot hat.

Bei meiner neuen Arbeit kommt dazu aber auch noch eine weitere Regelung. Der Urlaub ist generell bis zum 31.3. mitzunehmen. Als Neuling habe ich diese Option genutzt, da man nicht in den ersten Monaten Urlaub möchte.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ob der alte Urlaub mit ins neue Jahr genommen werden darf entscheidet in der Regel der Arbeitgeber und es wird im Arbeitsvertrag festgehalten. In meiner Firma, wie in den meisten Firmen, muss man seinen alten Urlaub bis zum 31.03 im darauf folgendem Jahr nehmen sonst verfällt er. In Ausnahmefällen darf man Ihn auch länger nehmen zum Beispiel wenn man aus betrieblichen Gründen nicht in den Urlaub gehen konnte. Auch ein langer Krankenstand ist so ein Ausnahmefall wobei ich noch nie erlebt habe das jemand so lange krank war das er den Urlaub nicht nehmen konnte. Deshalb weiß ich nicht wie so ein Fall genau gehandhabt wird.

Es wäre aber wirklich interessant zu wissen wie mit dem alten Urlaub verfahren wird wenn man aus betrieblichen Gründen nicht in den Urlaub gehen konnte, also nicht selbst Schuld war, aber man auch im neuen Jahr den alten Urlaub nicht gehen kann. Ich vermute mal das er dann ausbezahlt wird, aber mich würde die gesetzliche Lage dazu interessieren. Mit Sicherheit gab es schon Arbeitnehmer die geklagt haben weil Ihr Urlaub verfallen ist obwohl Ihnen der Arbeitgeber vorher keine Möglichkeit gab Ihn zu nehmen.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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