Mit Amazon-Gutschein als Jugendlicher einkaufen?

vom 22.03.2011, 02:47 Uhr

Mein Bruder ist 14 und hat mit Hilfe eines Amazon-Gutscheins ein Fitnessgerät bestellt. Den Gutschein bekam er über einen Kumpel von ihm, welcher anscheinend schon erwachsen sein muss und zudem über ein Konto verfügen muss. Bekannt ist ja, dass man dann nur den Code für die Gutschrift eingeben muss, um sozusagen "Guthaben" auf Amazon zu besitzen. Das Fitnessgerät hat er auf seinen Namen bestellt und es ist auch ohne Probleme angekommen.

Bis jetzt habe ich gedacht, dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss, um Einkäufe in Online Shops tätigen zu können und vor allem bei Amazon habe ich gedacht, dass sie darauf achten, wirklich nur volljährigen Personen etwas zu verkaufen, doch anscheinend kann das mit dem Gutschein umgangen werden.

Stimmt es, dass Gutscheine diese Regel umgehen, oder benötigt man heutzutage einfach nur noch ein Konto, um etwas auf Internetseiten zu bestellen?

» aris18 » Beiträge: 431 » Talkpoints: 1,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Jugendliche unter 18 Jahren können keine rechtsverbindlichen Verträge abschließen. Das Fachwort heißt "Schwebend wirksam". Das bedeutet, Jugendliche können machen was sie wollen, solange die Eltern das dulden. Jedoch können die Eltern jederzeit sagen, dass sie mit dem Kauf nicht einverstanden waren und das Geschäft so rückgängig machen.

Dieser Umstand bedeutet, dass viele Händler ungern an Jugendliche verkaufen. Bei Amazon kannst du die Waren jedoch ohnehin jederzeit versandkostenfrei zurückgeben - daher ist es Amazon egal wer bei einkauft.

Mit Amazon - Gutscheinen kann man ohnehin nichts Anderes machen außer bei Amazon einzukaufen. Warum sollten die Eltern etwas dagegen haben? Potentiell bedenkliche Waren wie Bongs werden über Amazon ja ohnehin nicht vertrieben. Aber das ist nur meine Erklärung.

Es gibt auch andere Seiten wo man mit weniger als 18 Jahren einkaufen kann. Bei Booklooker zum Beispiel habe ich schon Bücher gekauft als ich noch 15 war. Und da kann man nicht so einfach vom Kauf zurücktreten, allerdings sind die Summen hier ja auch ganz Anders.

Wie dem auch sei: Jugendliche dürfen im Internet einkaufen. Wäre auch Schwachsinn wenn nicht, man kann im normalen Leben ja auch einkaufen wenn man unter 18 ist. Ich hab mein Notebook beispielsweise gekauft - damals für immerhin 700 Euro - als ich 16 war.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hat dein Bruder denn sein richtiges Geburtsdatum auf Amazon angegeben? Oftmals ist bei solchen Seiten ja nicht die Bestellung sondern die Registrierung das Problem, und da sieht die "Lösung" eben so aus, dass die Jugendlichen (wie wir es bestimmt alle getan haben) einfach ein falsches Geburtsdatum eingeben und der Anbieter somit gar nicht weiß, dass er es mit einem Jugendlichen zu tun hat.

Ansonsten kann ein Jugendlicher zwar bestellen was er will, aber die Eltern können dann immer noch ihr Veto einlegen. Ausnahme sind allerdings Dinge, die der Jugendliche vom dafür bestimmten Geld bezahlt. Und ich denke, dass Amazon hier bei dem Vorliegen eines Gutscheins eben davon ausging. Ein Gutschein ist ja auch kein Bargeld, sondern damit kann man eh nur bestimmte Sachen kaufen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Was legal und was möglich ist, sind ja zwei verschiedene paar Schuhe. Wie soll Amazon oder auch irgendein anderer Onlineanbieter denn sicherstellen, dass die Einkäufer volljährig sind? Letzendlich kann jeder behaupten, er sei 37, überprüft werden kann das ja nicht.

Das ist doch nun aber wirklich kein neues Problem, vor einiger Zeit gab es da zum Beispiel eine ähnliche Diskussion hier im Forum zum Thema Facebook. Im Internet bleibt eben jeder so anonym, wie er will, und kann sich auch eine ganz andere Identität zusammenbasteln.

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Jugendliche unter 18 Jahren können natürlich einkaufen, aber sie können halt keine rechtskräftigen Kaufverträge eingehen, d.h. wenn die Erziehungsberechtigten nicht damit einverstanden sind, ist der Kauf nicht rechtskräftig. Wenn es nötig sein sollte, kann man auch eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten abgeben, was sich allerdings bei Online Bestellungen etwas schwieriger händeln lässt.

Aber bei Gutscheinen ist es ja ähnlich wie mit einer Geschenkekarte, man hat ein bestimmtes Limit zur freien Verfügung und ich denke, das kein Erziehungsberechtigert etwas dagegen hat, wenn ein minderjähriges Kind sich dafür dann was schönes holt. Zudem hat er den Gutschein ja auch von einem Bekannten bekommen und somit haben die Eltern ja auch keinen finanziellen Nachteil dadurch.

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» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Was die Regeln für Käufe von Jugendlichen angeht, kann ich mich da meinen Vorrednern nur anschließen, allerdings wäre es doch auch ziemlicher Blödsinn, wenn Amazon jeden seiner Käufer auf Volljährigkeit prüfen würde, findest du nicht? Erstens verstößt es nicht gegen ein Gesetz und zweitens würde das nur einen riesigen Nachteil für Amazon und seine Kunden bedeuten. Einen Gutschein einlösen kann jeder, sogar mein zehnjähriger Bruder hat seine Amazon Gutscheine, die er zum Geburtstag bekommen hat, dort eingelöst und sich selbst etwas bestellt, das ist doch keine große Sache, solange es Kleinigkeiten wie Spiele oder Bücher sind.

Bei Artikeln, die allerdings erst ab 18 Jahren sind, wird da meiner Meinung nach aber auch etwas anders wiederfahren, oftmals muss das Paket dann unter Vorweise eines Ausweises an der Postfiliale abgeholt werden. Somit wird also schon gesichert, dass Teenager nicht auf die Idee kommen, sich irgendwelche Pornos oder gewalttätige Videos zu bestellen, aber ansonsten steht auch ihnen der Weg offen und das finde ich auch gut so.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Crispin hat geschrieben:Was die Regeln für Käufe von Jugendlichen angeht, kann ich mich da meinen Vorrednern nur anschließen, allerdings wäre es doch auch ziemlicher Blödsinn, wenn Amazon jeden seiner Käufer auf Volljährigkeit prüfen würde, findest du nicht? Erstens verstößt es nicht gegen ein Gesetz und zweitens würde das nur einen riesigen Nachteil für Amazon und seine Kunden bedeuten.

Naja, spätestens wenn dein 10-jähriger Bruder versucht teure Artikel auf Rechnung zu bestellen, dann wäre es von Vorteil, wenn Amazon das Alter prüfen würde. Denn dein Bruder könnte die Sachen ja verlieren oder verbrennen und Amazon bliebe auf der Rechnung sitzen (da dein Bruder minderjährig ist und die Eltern dem Kauf wohl nicht zustimmen würden).

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich bestelle schon seit Jahren bei Amazon und ich bin noch nie nach meinem Alter gefragt worden. Meiner Ansicht nach ist es doch aus Amazons Sicht wenig sinnvoll, wenn vorher entsprechende Altersüberprüfungen stattfinden würde. Wie soll das denn aussehen? Personalausweis-Kopie einsenden oder was? Oder soll man dem Paketboten dann den Personalausweis zeigen?

Dann würden doch noch mehr Kunden abspringen, weil sie Angst um den Datenschutz hätten. So spekuliert Amazon eben darauf, dass die Eltern nichts sagen werden und die bestellte Ware eben behalten. Wie viele Eltern werden sich schon beschweren und das Produkt retournieren? Vermutlich eher wenige.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Täubchen hat geschrieben:Wie soll das denn aussehen? Personalausweis-Kopie einsenden oder was? Oder soll man dem Paketboten dann den Personalausweis zeigen?

Das ist gar nicht so schwer. Ich nutze Amazon Prime Video, wobei es da natürlich auch Filme und Serien gibt, die ab 16 oder 18 Jahren sind. Damit ich mir das alles anschauen kann, musste ich vorher die Angaben meines Personalausweises und nochmal die meiner Bankkarte eingeben, soweit ich weiß. Das wurde dann überprüft und entsprechend wurden die Filme und Serien dann für mich freigeschaltet. Ansonsten kenne ich es von Rebuy beispielsweise so, dass man tatsächlich dem Paketboten seinen Personalausweis zeigen muss, wenn man etwas ab 16 oder 18 Jahren bestellt.

Ansonsten wüsste ich nicht, weshalb es ein Problem sein sollte, etwas zu bestellen, wenn man unter 18 Jahren ist. Wenn man in der Stadt shoppen geht, kann man das ja auch als 14-jährige, wobei man dabei im Gegensatz zum Beispiel auch noch "echtes" Geld ausgibt und keinen Gutschein. Und im Endeffekt kann man ja recht viel wieder zurückgeben, wenn die Eltern doch nicht einverstanden mit dem Kauf sein sollten.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge


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