Verbrauchszähler für Mieter unzugänglich rechtens?

vom 16.07.2018, 22:28 Uhr

Familie Genau wohnt seit 3 Wochen in einer neuen Wohnung. Erst jetzt hat die Familie festgestellt, dass der Keller, wo die Verbrauchszähler, wie Strom, Wasser, Gas, immer abgeschlossen ist. Bei der Wohnungsübergabe war der Kellerraum offen und man konnte ablesen. Aber der Vermieter hat den Raum dann wohl abgeschlossen und den Schlüssel mitgenommen.

Familie Genau hat nun den Vermieter angesprochen und gefragt, weil sie eigentlich monatlich ihren Verbrauch kontrollieren wollen. Doch der Vermieter meint, dass er den Schlüssel hat und kein Mieter in diesem Raum was zu suchen hat. Bisher kennt Familie Genau es so, dass die Zähler für die Mieter immer zugänglich sind.

Wie schaut das gesetzlich aus? Müssen oder sollten die Zähler nicht auch für die Mieter zugänglich sein oder hat der Vermieter Recht, wenn er sagt, dass die Mieter keinen Zugang haben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Verbrauchszähler müssen nicht vom Mieter selbst abgelesen werden können. Aber das gilt nicht für den Stromzähler. Den muss der Mieter jederzeit selbst ablesen können. Wenn der Zugang zum Zähler nicht ohne weiteres möglich ist, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter kostenfrei Zugang zu gewähren. Wenn deshalb der Vermieter selbst anreisen muss, oder Arbeitsstunden für einen Vertreter wie den Hausmeister anfallen, ist das sein Problem. Das gilt auch für Umbauten, die nötig sind, um Zugang zu verschaffen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


@cooper75: Hast Du dafür irgendwelche Quellenangaben? Wir haben nämlich das gleiche Problem. Bei uns sind alle Räume abgeschlossen. Der Hausmeister ist erst nicht erreichbar und wenn man ihn mal an der Strippe hat, kommt er nicht zu den Terminen. Wir haben schon viele Techniker für den Telefonanschluss gehabt, die unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten, weil diese blöden Räume abgeschlossen sind. Und der Vermieter sitzt es einfach aus, ihm ist das egal.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es gibt ein Urteil vom Amtsgericht Köln, das Mieterbund und Anwälte in so weit für bundesweit richtungsweisend halten, das andere Gerichte auch nicht anders urteilen würden, und Vermieter es deshalb besser beachten sollten. Tenor ist: Wer einen eigenen Vertrag mit seinem Versorger hat, muss den Verbrauch einmal monatlich kostenlos ablesen können, wenn er möchte. Hier sind die Daten zum Urteil: AG Köln, 15.02.2013 - Az: 201 C 464/12

Anders sieht es bei Gas und Wasser oder beim Allgemeinstrom aus. Auch wenn der Strom Bestandteil der Nebenkosten ist und man keinen eigenen Zähler und keinen Vertrag mit dem Versorger hat, hat man nur das Recht, die Abrechnung einzusehen. Da muss man nicht an den Zähler dürfen. Ich hätte beispielsweise ein riesiges Problem, weil ich meinen Stromverbrauch selbst ablesen muss. Der Versorger würde sonst schätzen. Aber Stromkasten und Sicherungen sind hier vor der Tür im Flur, zum Glück!

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Anders sieht es bei Gas und Wasser oder beim Allgemeinstrom aus!

Wie sieht es denn aber aus. wenn man das Gas bei einem eigenen Versorger angemeldet hat. Bei uns ist es so, dass wir Strom und Gas nicht in den Nebenkosten haben. Wir haben zwar alles zugänglich, aber bei Familie Genau ist es so, dass sie einen eigenen Gasanbieter haben und sie könnten diesem nicht den Stand angeben, wenn sie es müssten. Sie haben bei der Anmeldung nur den Stand angeben können, den sie beim Einzug abgelesen haben. Seitdem ist ja der Raum wieder geschlossen.

Der Gasanbieter will aber auch hin und wieder den Stand wissen. Aber der Vermieter lässt Familie Genau nicht in den Raum rein. Man ist also immer auf den Vermieter angewiesen und der sagt, dass kein Mieter da hinein gehen muss. Ein Urteil hilft da weniger. Dem Vermieter müsste man schon Paragraphen vorlegen, damit er einsichtig ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das ist aber gesetzlich nicht geregelt, Diamante. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt nur die wichtigsten Rahmenbedingungen. Die tatsächliche Ausgestaltung des Rechts basiert auf Urteilen. Wenn der Vermieter sich nicht umstimmen lässt, bleibt nur die Klage.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


@cooper, zählt denn das Urteil auch für Gasuhren, wenn man Gas bei einem eigenen Anbieter anmelden musste? Dann müssten also Strom und Gas zugänglich sein, damit man dieses auch kontrollieren kann und dem Anbieter dann auch den Zählerstand mitteilen kann. Was ist, wenn man den Zählerstand wegen des Vermieters nicht mitteilen kann, wird man dann geschätzt? Wie wird das dann geschätzt? Nach welchen Richtlinien geht man da?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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