Nur eigenes Eigentum pfändbar?

vom 29.03.2011, 16:49 Uhr

Ich schaue oft Sendungen, in denen man einem Gerichtsvollzieher bei der Arbeit zuschauen kann. Ich finde sowas interessant, auch wenn ich hoffentlich nie persönlich Bekanntschaft mit einem Gerichtsvollzieher mache! Mir sind nun ein paar allgemeine Fragen in den Kopf geschossen, während ich diese Sendungen geschaut habe.

Ein ausgedachtes Beispiel: Wenn ein Gerichtsvollzieher eine Familie besucht - nennen wir sie mal Familie A - wo die Eltern eine hohe Summe an Schulden haben und nun nach pfändbaren Gegenständen sucht, kann er sich dann auch den Gegenständen der Kinder von Familie A vergreifen? Ist es egal, ob die Kinder die Gegenstände von ihrem eigenen Geld gekauft haben oder ob die Eltern die bezahlt haben? Gibt es da einen Unterschied für den Gerichtsvollzieher?

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wenn ich richtig informiert bin, darf der Gerichtsvollzieher auch Sachen von anderen Haushaltsmitgliedern mitnehmen, sofern diese nicht anhand einer Rechnung auf ihren Namen nachweisen können, dass das Teil definitiv ihnen gehört. Ich hatte selbst auch eine Beziehung mit jemandem, der massiv verschuldet war und auch mal Besuch vom Gerichtsvollzieher bekam.

Letztendlich sprach unter anderem auch dieser Faktor gegen eine gemeinsame Wohnung, denn ich persönlich hätte keine Lust gehabt, dass meine eigenen Dinge (vor allem Computer, Kamera und Fahrräder) auf einmal weg sind, wenn ich nach hause komme. Wir sprachen mal irgendwann über dieses Thema und dabei ging es auch darum, dass der Gerichtsvollzieher eben nicht nur die Dinge mitnehmen kann, die zweifelsfrei dem Hauptschuldner zugeordnet werden können.

Letztendlich ist es ja auch verständlich, dass auch Gegenstände anderer Familienmitglieder gepfändet werden können. Sonst könnte ein Schuldner ja einfach behaupten, dass der gesamte Hausstand den anderen Familienmitgliedern gehört, die keine Schulden haben, und wäre fein heraus. Die Gläubiger würden dann leer ausgehen, was in zu vielen Fällen ja jetzt schon der Fall ist.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich meine auch, das ein Gerichtsvollzieher all das pfänden darf, was sich in der Wohnung befindet, indem er pfänden soll. Ist etwas dabei, was einer anderen Person, als dem Schuldner gehört, muss dieser durch Belege beweisen, das es seins ist und nicht dem Schuldner gehört. Dann darf der Gerichtsvollzieher das nicht pfänden.

Aber ohne solche Belege könnte ja jeder ankommen, das man sich hochwertige Geräte z.B. nur geliehen hat und jeder Gerichtsvollzieher müsste ohne Erfolg wieder abziehen. Das wäre zwar schön für den Schuldner, aber ich denke, wer schulden macht, der soll auch dafür grade stehen.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Gerichtsvollzieher darf im ersten Moment alles pfänden, es sei den die Person die die Sachen gehören hat hierfür eine Rechnung. Bei Fahrrädern ist es ja meistens so das beim Kauf die Adresse des Käufers mit drauf steht, dann darf er die Sachen nicht pfänden.

Bei Kindern sieht die ganze Sache natürlich anders aus, da diese für ihr Eigentum keine Rechnungen oder Belege haben, da meist ja die Eltern die Sachen kaufen. Nehmen wir mal an das der Schuldner seinem Kind zu Weihnachten einen Computer geschenkt hat, dann könnte dieser gepfändet werden.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Das konnte ich mir irgendwie schon denken, dass die Kinder von Familie A ihre teuren Spielzeuge abgeben müssten. Ist ja auch logisch, wenn die Eltern der Familie A die ganzen Spielsachen gekauft haben, wie zum Beispiel eine teure Playstation 3 und deswegen ihre Schulden nicht abbezahlen können. Trotzdem finde ich es aber traurig, weil ein jüngeres Kind versteht vielleicht noch nicht, wieso es seinen Nintendo 3DS oder ähnliches abgeben muss.

Wenigstens können sie nicht an die Gegenstände gehen, die der Jugendliche von so einer Familie wirklich gekauft und bezahlt hat, wenn er einen Beleg dafür hat. Wäre auch echt unfair, wenn der 14-16-Jährige Sohn/oder die Tochter für etwas nebenbei arbeitet und es sich dann kauft und dann wird es ihm/ihr weggepfändet.

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» Puffi » Beiträge: 403 » Talkpoints: 6,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Schwierig finde ich aber folgende fiktive Situation: Das Kind A hat sich mit sechzehn, siebzehn Jahren von den ersten Einkünften aus der Berufsausbildung oder vom Geld von Oma zu Weihnachten bar im nächsten Fachmarkt für Elektrobedarf eine Spielkonsole gekauft, die aber nur mit einer Rechnung ausgegeben wurde zwecks Garantie und Gewährleistung. Nehmen wir an, dass damals das Problem mit der Verschuldung der Eltern noch nicht so akut war und er das gar nicht wissen konnte. Was ist denn dann?

Man kann doch letztlich nicht immer alles mit einer namentlich adressierten Rechnung beweisen, trotzdem ist die Konsole eindeutig Besitz und Eigentum vom Kind. Klar würde es sich schwerlich lohnen, deshalb vor Gericht zu ziehen, aber wäre das gerecht, das (minderjährige) Kind hier im Endeffekt zur Verantwortung zu ziehen, dass die Finanzen der Eltern entgleist sind? Das kann ich mir als Laie so absolut nicht vorstellen!

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Bei einer GmbH kann das der Fall sein, bei anderen Gesellschaftsformen können Menschen auch mit dem Privateigentum haftbar gemacht werden. Einige werden da sicher vorsorgen und das vorher beiseite schaffen, wenn eine Pfändung im Raum steht und sich ankündigt. Nur die wenigen werden sich alles wegnehmen lassen. Das wiederum ist dann aber sicher auch strafbar, wenn man so vorgeht.

» Excelsior » Beiträge: 513 » Talkpoints: 0,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Was der Gerichtsvollzieher bei einer Pfändung mitnehmen darf, steht in § 808 Abs. 1 ZPO:

im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen

Da steht nichts vom Eigentum. Tatsächlich darf der Gerichtsvollzieher auch noch nicht einmal wirklich prüfen, welche Dinge in wessen Eigentum stehen. So kompliziert, wie das manchmal ist, müsste er das ja sonst über einen längeren Zeitraum prüfen. Selbst Gerichte sind ja manchmal lange mit dieser Frage beschäftigt! Näheres kann man hier nachlesen.

Der tatsächliche Eigentümer von gepfändeten Sachen ist aber auch nicht ganz schutzlos. Es wird für ihn nur etwas kompliziert, denn er muss gegen die Pfändung Klage erheben, genauer Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO. In diesem Verfahren müsste er dann sein Eigentum behaupten und nachweisen.

Und wie immer: Ich bin kein Anwalt. Falls Ihr eine rechtsverbindliche Antwort benötigt, lieber noch mal einen Anwalt fragen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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