Bezahlte Raucherpause - Sache des Arbeitgebers

vom 24.11.2007, 21:34 Uhr

Immer wieder gibt es ja Streit um die beliebten Raucherpausen in Betrieben - Nichtraucher fühlen sich benachteiligt, wenn der Kollege mal schnell für 5 Minuten eine qualmen geht und Arbeitgebern sind diese 5 Minuten, die sie bezahlen und in denen nur geraucht und nicht gearbeitet wird, ein Dorn im Auge. Durch den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz darf teilweise nur noch in bestimmten Bereichen des Betriebes geraucht werden, was die Wege und Raucherpausen verlängert, also auch die Zeit, in der man nicht arbeitet.

Dass Arbeitgeber diese nicht bezahlen müssen und Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Vergütung der Raucherpause haben oder der Betriebsrat ein Mitspracherecht hat, entschied nun das LAG Schleswig-Holstein in Kiel (Az 10 Sa 1684/06). Laut LAG sind hier die Regelungskompetenzen des Paragrafen 87 des BetrVG des Betriebsrates überschritten. Der Betriebsrat dürfe zwar mitbestimme, ob im Betrieb geraucht werden darf (betriebliche Ordnung) und wo geraucht werden darf, jedoch nicht, ob diese Pause auch vergütet wird.

In dem betreffenden Fall konnten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht auf einen gemeinsamen Beschluss zum betrieblichen Nichtraucherschutz einigen, woraufhin die Einigungsstelle festlegte, wo auf dem Betriebsgelände geraucht werden darf. Außerdem entschied sie, dass die Pause zum Rauchen für Mitarbeiter welche diese in Anspruch nehmen wollen, vergütet werden soll. Da dadurch längere Wege entstanden und die Raucherpause so in die Länge gezogen wurde, war dies dem Arbeitgeber natürlich nicht Recht, diesen Habitus seiner Arbeitnehmer auch noch zu bezahlen, woraufhin er klagte und gewann.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei uns im Betrieb ist es so, dass nur draußen geraucht werden darf, also sozusagen auf der Terrasse. Richtige Raucherpausen gibt es auch nicht, aber ich sehe immer mal wieder manche Mitarbeiter nach draußen zum Rauchen gehen, obwohl eigentlich in dem Moment gar keine Pause ist.

Wie genau das geregelt ist, weiß ich aber auch nicht, aber eigentlich fände ich es nur gerecht, wenn zum Ausgleich zu den vielleicht fünfminütigen Raucherpausen, die Mitarbeiter, die nicht rauchen, vielleicht eine Viertelstunde früher Feierabend machen dürften. :wink:

Na ja, wie gesagt, ich glaube, es gibt keine offizielle Regelung bei uns, was die Raucherpausen betrifft, aber man sollte schon möglichst während seiner Pausen rauchen, sofern man denn raucht.

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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