Zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann bei der Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine Probezeit vereinbart werden. Diese Probezeit hat aber ausschließlich einen Einfluss auf die Kündigungsfristen, welche beide Seiten einzuhalten haben. Ob und wie lange eine solche Probezeit gelten soll, ist weder gesetzlich noch tariflich geregelt.
Das macht auch Sinn, weil die Probezeit ja durchaus abhängig gemacht werden kann von Tätigkeit, Einsatz und Vorbildung des Probanden sowie der Branche. Dabei kann eine kurze wie eine lange Probezeit einen Vorteil für den potentiellen Arbeitnehmer - aber auch den potentiellen Arbeitgeber - bedeuten.
Üblicherweise sollte wohl eine Probezeit nicht länger als sechs Monate dauern. Selbstverständlich steht es den Vertragspartnern frei, auch kürzere Zeiten zu vereinbaren. Es ist, wie oben geschrieben, nichts gesetzlich festgelegt.
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass ein Arbeitgeber vor Gericht in Erklärungsnot kommen dürfte, wenn die Probezeit über das übliche Maß vereinbart wurde und dann von Seiten der Arbeitgebers im Rahmen dieser erweiterten Frist aber nach den sechs Monaten dem Arbeitnehmer kündigt. Auch wenn natürlich der schon vorher den Vertrag kannte und der Probezeit zugestimmt hat, kann hier davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber in einer überlegenen Position seine Bedingungen diktieren kann.
Wieso nun im konstruierten Beispiel sich der C sorgt, hier eine kurze bzw. kürzere Probezeit als vielleicht gewohnt angeboten bekommt, verstehe ich nicht. Ich denke nämlich schon, dass nach drei Monaten beide Seiten erkennen dürften, ob das Verhältnis auch noch in Zukunft klappt oder nicht. Das einzige Risiko, welches C eingeht, ist, dass sich nach Ablauf der Probezeit die Kündigungsfristen ändern und C danach bei Wunsch nur noch regulär kündigen kann bzw. sollte.
|
| |
:: derpunkt
:: Beiträge 5592:: 610.51 Talkpoints ::  |
|
|
| |
| |
| |
|