Ob ein Darlehen gestundet werden kann oder nicht (übrigens gilt das auch für Versicherungen) hängt ja in erster Linie vom Vertragspartner ab. Einen Anspruch darauf hat man nicht, sofern dieser nicht im Vertrag festgeschrieben ist. Aber das dürft in den wenigsten bzw. aller seltensten Fällen der Fall sein.
Aber es ist sicher so, dass Gläubiger positiver reagieren (sollten), wenn der Schuldner rechtzeitig das Gespräch mit ihnen sucht. Es ist allemal besser, sein Geld später zu bekommen, als gar nicht. Selbstverständlich werden für solche Aktionen auch u.a. Gebühren oder sonstige Auslagen in Rechnung gestellt, was natürlich die Gesamtkosten erhöht. Aber welche Alternative hätte man als Schuldner? Und das das ändern von Laufzeiten kann z.B. eine Abänderung des Zinssatzes nach sich ziehen. Schließlich muss auch der Kreditgeber neu kalkulieren.
Ich hoffe aber sehr, dass Du rechtzeitig mit allen Betroffenen redest und auch, dass sich diese Einsichtig zeigen und Dir entsprechend entgegen kommen. Weiter ist zu hoffen, dass die aktuelle ungünstige wirtschaftlich Situation zunächst so verbessert werden kann und das sie sich im Allgemeinen bessert. Sowohl für Deine Frau als auch für Dich.
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