vom 22.11.2007
Talkteria: Kinderlärm in Mietwohnung
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Kinderlärm in Mietwohnung

Forum: Familie & Kinder

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Nehmen wir bitte einmal folgenden fiktiven Fall an:

Mieter einer Mietwohnung fühlen sich durch akuten Kinderlärm der Familie, die über ihnen wohnt belästigt (Gepolter und Gekreische). Der Kinderlärm lässt sich konstant von morgens, sagen wir 8 Uhr, bis abends, sagen wir 22 Uhr feststellen.
Welche Möglichkeiten haben nun die sich vom Kinderlärm belästigt fühlenden Mieter theoretisch? Den Mietern ist bewusst, dass Kinderlärm im gewissen Maße erlaubt ist.

LG Mulley
  
Mulley :: Mulley :: Beiträge 100:: 33.75 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Kontakt mit den Eltern suchen, mit ihnen sprechen. Herausfinden, wo die Ursachen liegen. Wenn die Eltern nicht darauf eingehen, dem Vermieter melden. Klar, ganz ruhig bekommt man Kinder nicht, aber wenigstens so, dass sich andere nicht ständig belästigt fühlen. Auch Kinder müssen Rücksicht auf Andere nehmen. Das muss ihnen beigebracht werden.

Es kommt drauf an, wieviele und wie alt die Kinder sind. Wenn es ältere sind, sollten sie zumindest vormittags ausser Haus sein...

Ich frage mich sowieso, wie das bei "extremen" Kindern ist, die man hin und wieder bei der "Super Nanny" sehen kann. Bei einem Fall, das weiss ich, hat die Mutter die Aussprache mit den anderen Mietern gesucht und dadurch auch an Unterstützung gewonnen. Aber wie man dann die Kinder leiser bekommt und wie man auf einen friedlichen Nenner kommt, weiss ich auch nicht so wirklich.

Rechtlich gesehen kann ich aber nichts dazu beitragen.
  
*steph* :: *steph* :: Beiträge 10289:: 3.77 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Mulley hat folgendes geschrieben:
Mieter einer Mietwohnung fühlen sich durch akuten Kinderlärm der Familie, die über ihnen wohnt belästigt (Gepolter und Gekreische). Der Kinderlärm lässt sich konstant von morgens, sagen wir 8 Uhr, bis abends, sagen wir 22 Uhr feststellen.

Ich verstehe Dich nicht ganz. Akut bedeutet doch eher plötzlicher, unmittelbarer (in diesem Fall Kinderlärm), andererseits schreibst Du konstant.

Bestimmt gibt es auch eine Hausorfnung an die sich die Familie mit ihren Kinder halten muss. Die würde ich zunerst lesen, um meine Rechte auch wirklich zu kennen.
Als nächsten Schritt würde ich die Eltern auf die Geräuschbelästigung ansprechen. Vielleicht ist denen das Problem gar nicht als solches bewußt.
Wenn das partout nichts bringt und die Familie sich weder ändert moch einsichtig zeigt bleibt noch der Vermieter und Verwalter der Wohnung.

Übrigess hat jeder Mieter meines Wissens sehr wohl ein Recht auf Ruhe. Auch wenn Kinderlärm in gewissen Grenzen hingenommen werden muss, ständig muss er das nicht.
  
:: JotJot :: Beiträge 12710:: 22.31 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich glaube nciht, dass es eine rechtliche Handhabe gegen Kinderlärm gibt. Damüsste schon ganz schön was abgehen, sprich ein Vorsatz nachzuweisen sein, um da rechtlich einen Fuß in die Tür zu bekommen, ansonsten hat man da eher schlechte Karten
  
:: eule :: Beiträge 107:: 0.00 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Da muss ich widersprechen, es gibt da mittlerweile einige mieterfreundliche Urteile. Kinderlärm muss nicht immer hingenommen werden. Eltern haben auch gewisse Pflichten.
  
:: JotJot :: Beiträge 12710:: 22.31 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das Problem an der Sache ist aber nun mal, dass Kinder halt viel und oft Lärm machen. Und elterliche Pflichten beinhalten sicher nciht, dass man sein kind ruhigstellen soll. Unser Lütter ist zum Beispiel 10 Monate alt und wenn der am spielen ist, dann immer mit Geschrei und Gepolter. Ich sehe da zum Beispiel keine Pflichtverletzung und auch keine rechtliche Grundlage, die das unterbinden könnte oder den Eltern nicht recht gibt. Außerdem ist Kinderlärm auch immer Auslegungssache, bin ich extrem empfindlich, sind die Wände in der Wohnung zu dünn, usw. Außerdem habe ich die rechtliche Geschichte ja nciht zu 100 % für aussichtslos erklärt. Es dürfte halt nur sehr schwer sein. Denn so sind Kinder nun mal. So waren wir als Kinder und so wird es auch immer sein.
  
:: eule :: Beiträge 107:: 0.00 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Aber es ist doch sicherlich ein Unterschied zwischen einem 10 Monate altem Kind und einem 10 Jahre alten Kind. Deswegen hatte ich ja auch gefragt, wieviele Kinder denn in dieser fiktiven Wohnung leben und wie alt diese Kinder sind.
  
*steph* :: *steph* :: Beiträge 10289:: 3.77 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo,
nun dieser von dir geschilderte fiktive Fall ist bei mir mehr als real.

Und neben diversen anderen Ruhestörungen und vielen, vielen Mängeln und Problemen (welche inzwischen Bände füllen würden, denn mittlerweile ist dieses Haus für mich zum absoluten Horrorhaus geworden) um die sich der Vermieter wenig bis gar nicht kümmert, habe ich auch in der Wohnung über mir Mieter mit extrem lärmenden Kindern.

Zwischen 12 und 13 Uhr geht es los, meist bis 22/ 22:30.
Fürchterlich lautes Geschrei, Möbel werden wohl hin und her geschoben, Gepolter und Getrampel, und man fürchtet die Decke käme herunter...

Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich glaube gegen Kinderlärm hat man keine Handhabe (wobei ich die hier in diesem Haus gegen gar nichts habe und nur weg will). Somit macht es keinen Sinn meinen Vermieter bitten sich um irgend etwas zu kümmern oder mit Mietminderung zu drohen (dann wird er handgreiflich).
Zwar suche ich immer mal wieder das persönliche Gespräch mit den betreffenden Mietern, aber entweder verstehen sie mich gar nicht oder es wirkt nur sehr kurzfristig.
Als ich vor einigen Tagen bei den Mietern über mir klingelte, öffneten mir 3 Kinder mit Rollerblades (oder wie die Dinger heißen), das muss ja nun wirklich nicht in der Wohnung sein, oder?
  
Deli :: Deli :: Beiträge 973:: 48.71 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Du kannst gegen jede Lärmbelästigung vorgehen, egal ob es Kinder oder Erwachsene sind. Bis 22 Uhr (grad nich ganz sicher) darf es lauter sein im Haus alles was danach ist, musst du dir nicht mehr bieten lassen, da es Ruhestörung ist. Hätte ich kein Problem damit die Polizei zu holen und dort anklopfen zu lassen, wenn sie ein paar mal dort war gibt es ein Ordnungsgeld und kann sogar bis zum Verweiß einzelnen Personen aus der Wohnung führen um Ruhe zu schaffen !

Guck mal hier, dort sind die wichtigsten Links zu den Gesetzestexten drauf. Ruhestörung

Aber wie du schon sagtest, mit Rollerblades brauchen die nicht in der Wohnung rumzufahren und das würde wohl auch die Polizei so sehen, denn die sind für ausserhalb der Wohnung gedacht und nicht für drinnen.

Mit deinem Vermieter, dass er gleich Handgreiflich wird dagegen hätt ich ja auch schon etwas gemacht denn eine Mietminderung wäre unter solchen Umständen ebenfalls rechtens. Würd ich auch gar nicht den vollen Preis bezahlen, wenn ich nicht mal in meinen eigenen vier wänden meine Ruhe habe. Das es ein bis zwei mal lauter ist kein Thema, auch wenn ich von der Nachtschicht heimkomme kann ich nicht erwarten, dass alles im Haus still ist damit ich schlafen kann aber jeden Tag ist zuviel. Die Eltern sind aber auch assozial wenn sie ein solches Verhalten tolerieren, bzw. sind mit den Kindern überfordert. Da könnte man die Rotzlöffel auch mal in ein Kinderheim stecken, als Erzieherische Maßnahme.

Liebe Grüße
Sorae
  
Sorae :: Sorae :: Beiträge 4758:: 0.36 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Na das Kinderheim muss es wohl nicht gleich sein, aber Besuch von der Polizei sorgt schon mal für gute Laune. Wegen deines Vermieters kann ich Dir wirklich nur raten - soll er doch: Klar leichter gesagt als getan, aber wenn er wirklich handgreiflich werden sollte und Du hast einen Zeugen bei der Hand, dann brauchst Du die nächsten 2 - 4 Monate keine Miete mehr zahlen, denn da springt vor Gericht immer ordentlich etwas heraus.

Und das macht er vielleicht einmal, vielleicht auch zweimal, aber keine dreimal, denn lange sieht sich dass die Polizei auch nicht an, also wenn jemand immer wieder über die Stränge innerhalb kurzer Zeit, schlägt. Irgendwann kommt dann auch die einstweilige Verfügung mit 100 Meter Abstand usw.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.22 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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