Wer kennt nicht die beliebten Adresszusätze „persönlich“ oder „zu Händen“ in Briefen, die eine größtmögliche Diskretion garantieren und verhindern sollen, dass jeder in der Poststelle des Unternehmens gleich das eigene Begehr mitliest. Aber wer weiß, dass zwischen beiden ein großer Unterschied besteht?
Wenn beispielsweise „zu Händen“ draufsteht darf der Brief sehr wohl von der Poststelle oder einer Urlaubsvertretung der Person geöffnet werden, wenn persönlich darauf vermerkt ist, bedeutet dies, dass der Brief in geschlossenem Zustand den Empfänger erreichen muss.
Wer also wirklich Wert auf Diskretion legt, sollte das „persönlich“ dem „zu Händen“ vorziehen. Dies wird auch durch den Fakt untermauert, dass man heute nicht mehr zu Händen schreibt, sondern laut neuer DIN Vorschrift richtigerweise dieses entfallen soll, also am Beispiel:
Früher:
XYZ GmbH
z. Hd. Frau Mustermann
Musterstraße 12
99999 Musterstadt
Heute:
XYZ GmbH
Frau Mustermann
Musterstraße 12
99999 Musterstadt
|
| |
 |
:: KrashKidd
:: Beiträge 2317:: 0.61 Talkpoints ::  |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|