vom 15.11.2007
Talkteria: Korrekt eine Vollmacht ausstellen
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Korrekt eine Vollmacht ausstellen

Forum: Allgemein

    
Hallo

man muss für jemanden aus der Familie eine Vollmacht ausstellen, damit dieser gewisse Dokumente beim Notar abholen kann.

Wie stellt man eine Vollmacht korrekt aus?
Man hätte jetzt einfach ein Schreiben aufgesetzt mit dem Text
"Hiermit bevollmächtige ich Person XY, die Dokumente XY bei Notar XY abzuholen." Unterschrift, Datum
Ist das korrekt so?
Muss man die Unterschrift eventuell beglaubigen lassen und wenn ja wie und wo macht man das?

Viele Grüße
Leon
  
Leon :: Leon :: Beiträge 70:: 25.86 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Also ich hatte auch schon solche Vollmachten und hatte damit keine Probleme.


Ich xx geboren am xx.xx.xxxx bevolmächitge Herrn xxxx geb. am xx.xx.xxxx hiermit damit die Dokumenten über xxx bei IHnen xxx am xx.xx.xxxx abzuholen. Bitte händigen sie diese Herrn x aus.

Vielen dank.

Unteschrift und freundliche Grüße

Fertig, dass sollte eigentlich genügen, zur weiteren Sicherheit würde ich demjenigen den original Personalausweis oder aber zumindest eine Kopie mitgeben. Dann sollte eigentlich nichts schief gehen, mit so einem Schreiben konnte ich schon was für jemand anders beim JObcenter erledigen und die bestehen eigentlich ja auch auf persönliches erscheinen der Person. Hatte aber eben auch den original Perso dabei von der anderen Person und natürlich meinen eigenen.

Eine kurze Begründung warum du sie nicht selbst abholst, wäre auch nicht schlecht, macht nen besseren Eindruck. Zumindest beim Jobcenter war es sinnvoll. So hoffe dir helfen zu können und viel Erfolg.
  
:: rolllo :: Beiträge 180:: 0.14 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Vorderseite vom Personalausweise des Bevollmächtigten auf das Blatt kopieren, darunter:

Hiermit bevollmächtige ich, AB XY, Herrn/Frau XY in meinem Auftrag und mit meinem Einverständnis die Dokumente XY bei Notar XY.

Datum Unterschrift

sollte gehen. Der Abholer muss sich dann logischerweise auch ausweisen können. Die Unterschrift muss meines Wissens nicht beglaubigt werden. Wenn doch bietet das bei uns das Bürgeramt an, ansonsten Bürgermeister und Gemeindeverwaltungen.

Bei Unsicherheit würde ich einfach mal das Notariat anrufen und um die Zusendung einer Mustervollmacht per Mail oder Fax bitten.
  
:: JotJot :: Beiträge 12710:: 22.30 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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