Patient P musste im laufenden Kalenderjahr schon so viel zuzahlen, dass er eine Zuzahlungsbefreiung besitzt. Nun wird P am Wochenende von Schmerzen geplagt, die durchaus in der Krankheit begründet liegen könnten, weswegen P unter anderem auch schon stationär behandelt wurde.
P überlegt jetzt ob er gleich zur Notfallambulanz des nächsten Krankenhauses fahren soll oder erst zum Bereitschaftsarzt. P weiß nicht, ob er für das Aufsuchen der Notfallambulanz noch mal 10 Euro Praxisgebühr zahlen muss. Würde P erst den Bereitschaftsarzt aufsuchen, würde dieser P als Notfall in die Notfallambulanz des Krankenhauses überweisen und es wäre keine weitere Zahlung nötig. Allerdings würde sich P den Weg gern sparen, da am Wochenende ein Orthopäde Bereitschaft hat, den man als Kassenpatient nur in dieser Zeit sprechen kann - lange Wartezeiten sind vorprogrammiert.
Wisst Ihr also, ob man in der Notfallambulanz Praxisgebühr trotz Zuzahlungsbefreiung zahlen muss?
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:: JotJot
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