Hallo,
GEZ ist generell dann zu zahlen, wenn ein neues Gerät aufgestellt und betrieben wird, sofern es nicht ein bereits angemeldetes gleiches Gerät im Haus gibt. Also wenn es im Privathaushalt ein Radiogerät gibt, kann man auch ein zweites aufstellen. Dies gilt auch am Arbeitsplatz, und da ist es egal, ob dieser sich im Haus befindet oder nicht. So jedenfalls ist es mir bekannt.
Und man muss sehr wohl Neuartige Kommunikationsgeräte (Laptops, Handys etc) anmelden und auch für diese GEZ Gebühren zahlen. Eben weil man mit diesen Geräten mittlerweile Radio und MP3 hören kann.
LG P-P
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:: P-P
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