vom 01.05.2009
Talkteria: Mißbrauch von Bankeinzug - Wie wehren?
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Mißbrauch von Bankeinzug - Wie wehren?

Forum: Geld & Finanzen

    
Hallo zusammen!

Ich habe eben etwas im Internet gewählt und als Zahloption Bankeinzug gewählt. Da muss man ja Kontonummer, Bank und Kontoinhaber angeben, eine Bestätigung wird aber nicht verlangt. Ich habe natürlich meine korrekten Daten eingegeben, aber rein theoretisch hätte ich ja zum Beispiel auch die Kontodaten meiner Mutter verwenden können, ohne mir vorher ihr Einverständnis zu sichern. Ihre Date sind mir bekannt und es wurde in keiner Weise überprüft, ob ich ich oder sie und somit berechtigt bin die Daten zu verwenden.

Wenn nun also jemand mit Hilfe meiner Daten einen Einkauf tätigt und das Geld von meinem Konto abgebucht wird, wie kann ich mich dagegen zur Wehr setzen? Kann ich gegen die Abbuchung so etwas wie Widerspruch einlegen und mein Geld zurückbuchen lassen, oder bin ich der Gelackmeierte und muss erstmal zahlen und beweisen, dass ich wirklich nicht der Käufer bin, bzw. mein Einverständnis nicht erteilt habe? Und welche Fristen gibt es da? Meine Oma holt z.B. nur einmal im Monat einen Kontoauszug und nutzt natürlich auch kein Onlinebanking, sie würde es also im schlimmsten Falle erst im neuen Monat merken, wenn jemand zu Beginn des letzten ihre Daten mißbraucht hat und das Geld wäre längst abgebucht.

Ich bin zwar gerade nicht konkret betroffen, aber trotzdem gibt mir das gerade zu denken, dass es offenbar so einfach ist auf Kosten anderer einzukaufen, wenn man irgendwie an ihre Daten gekommen ist. Vielleicht kennt sich ja jemand hier damit aus und kann mir diese Frage beantworten, denn ich finde das extrem bedenklich.

Gruß
Sorcya
  
:: Sorcya :: Beiträge 2776:: 2.14 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Also bei Bankeinzug ist es so, dass du 6 Wochen Zeit hast um eine Rückbuchung zu veranlassen. Das geht innerhalb dieser Frist ohne Nachweispflicht. Wenn es natürlich eine ungerechtfertigte Rücklastschrift st kann es passieren dass du Probleme bekommst mit dem der eingezogen hat und bei dem du den Bankeinzug veranlasst hast.

Bei uns im Onlinebanking, ich weiß nicht o b es generell so ist, gibt es mittlerweile einen extra Button, auf den man nur noch klicken muss um eine Rücklastschrift zu veranlassen. Somit bleibt auch der lästige Anruf ode Gang zur Bank erspart.

Das ist uns auf unserem Geschäftskonto einmal passiert, dass ein Kunde seine Zahlung nach 4 Monaten wieder zurückzog. Da uns bis dato auch nur die 6-Wochen Regelung bekannt war, riefen wir bei der Bank an und bekamen darauf diese Erklärung: Nach den 6 Wochen hast du immer noch die Möglichkeit dein Geld zurückbuchen zu lassen, da bist allerdings du in der Pflicht zu erklären aus welchem Grund du eine Rücklastschrift veranlasst.
  
:: Nikky :: Beiträge 789:: 0.68 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Erst gestern haben wir so eine Rückbuchung gemacht, weil der eingezogene Betrag zuviel war. Den korrekten werden wir daher selber hinüberweisen, um die Rechnung zu zahlen.

Soetwas kommt schon öfters vor, schon deswegen richten immer mehr Banken die Möglichkeit ein, die Buchung online, telefonisch oder per Fax zurückgehen zu lassen. Bei unserer Bank gibts dazu zwar einen Button, momentan sind sie allerdings erst dabei dies einzurichten. Somit wird man auf die Telefonhotline verwiesen. Dort geht das Zurückbuchen allerdings ohne Probleme. Bei manchen Banken ist die Frist nicht nur 6, sondern sogar 8 Wochen. Ebenso sind manche Banken so gut, wenn bei alten Menschen plötzlich Buchungen von irgendwelchen Onlinefirmen auftauchen, diese aber nichtmal einen Computer haben, dann wird da auch erstmal die Buchung gehalten, nachgefragt beim Kontoinhaber, und bei Richtigkeit erst gebucht. Leider sterben solche Banken und ihre Kundenbetreuer aus bzw. werden unbezahlbar für die Kunden.

Im übrigen kann man nicht nur unberechtigt abgegangene Gelder zurückholen, auch Buchungen, die gar nicht für einen bestimmt sind, kann man zurückgehen lassen. (z.b. wenn Ämter Geld aufgrund 2 verschiedener Bankverbindungen eines ihrer Kunden, annehmen, das es ok geht, wenn das Geld nur auf eines der Konten komplett geht).
  
Mandylein :: Mandylein :: Beiträge 1452:: 46.58 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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