vom 29.04.2009
Talkteria: Brunnen im Garten - Genehmigungspflichtig?
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Brunnen im Garten - Genehmigungspflichtig?

Forum: Garten & Pflanzen

    
Hallo!

Da ja Bekannte einen sehr großen Garten haben möchten sie einen Brunnen im Garten bauen.

Muss man einen Brunnen , den man bohren will beim Amt genehmigen lassen? Kostet die Genehmigung dann etwas? An welches Amt wendet man sich da am besten? Unter welchen Umständen kann man es abgelehnt bekommen einen Brunnen zu bauen bzw. bohren zu lassen? Kostet der Wasserverbrauch aus dem Brunnen etwas oder kann man Grundwasser nehmen so viel man will?
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28318:: 347.28 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Alles, was das Grundwasser berührt ist anzeigepflichtig. Das heißt auch für einen Brunnen ist eine Genehmigung oder besser Erlaubnis erforderlich. Hierfür ist die Untere Wasserbehörde zuständig, die beim Landkreis angesiedelt ist. Um diese Erlaubnis beantragen zu können, muss man sich im Vorfeld schon einige Gedanken machen. Dazu gehören neben Angaben zum Antragsteller auch die Angaben zum Grundstück, was mit dem Wasser gemacht werden soll, insbesondere bei der Bewässerung muss die zu bewässernde Fläche benannt werden und noch vieles mehr. Am besten besorgt sich die Bekannten ein Antrags-Formular da steht eigentlich alles drinnen.

Beim Antrag gibt man auch an, wie viel Wasser man dem Grundwasser entnehmen möchte. Je nach Behörde muss man hier Angaben in maximaler Menge pro Tag sowie eventuell zusätzlich pro Woche und/oder Jahr gemacht werden. Diese Menge kann von der Behörde noch einmal begrenzt werden, wenn sie zu viel ist. Das erfährt man dann in der Erlaubnis. An die erlaubte Menge sollte man sich dann auch halten. Diese Erlaubnis kostet etwas. Wenn man allerdings nur eine Bohrung durchführen lassen will, dann sind die Kosten meist mit unter 100 Euro durchaus überschaubar. In den mir bekannten Unteren Wasserbehörden werden pro Bohrung oder besser schon deren Anzeige 30 Euro fällig. Natürlich kann so ein Antrag auch abschlägig beschieden werden. Die möglichen Gründe sind im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, insbesondere im § 6 nachzulesen.
  
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