Alles, was das Grundwasser berührt ist anzeigepflichtig. Das heißt auch für einen Brunnen ist eine Genehmigung oder besser Erlaubnis erforderlich. Hierfür ist die Untere Wasserbehörde zuständig, die beim Landkreis angesiedelt ist. Um diese Erlaubnis beantragen zu können, muss man sich im Vorfeld schon einige Gedanken machen. Dazu gehören neben Angaben zum Antragsteller auch die Angaben zum Grundstück, was mit dem Wasser gemacht werden soll, insbesondere bei der Bewässerung muss die zu bewässernde Fläche benannt werden und noch vieles mehr. Am besten besorgt sich die Bekannten ein Antrags-Formular da steht eigentlich alles drinnen.
Beim Antrag gibt man auch an, wie viel Wasser man dem Grundwasser entnehmen möchte. Je nach Behörde muss man hier Angaben in maximaler Menge pro Tag sowie eventuell zusätzlich pro Woche und/oder Jahr gemacht werden. Diese Menge kann von der Behörde noch einmal begrenzt werden, wenn sie zu viel ist. Das erfährt man dann in der Erlaubnis. An die erlaubte Menge sollte man sich dann auch halten. Diese Erlaubnis kostet etwas. Wenn man allerdings nur eine Bohrung durchführen lassen will, dann sind die Kosten meist mit unter 100 Euro durchaus überschaubar. In den mir bekannten Unteren Wasserbehörden werden pro Bohrung oder besser schon deren Anzeige 30 Euro fällig. Natürlich kann so ein Antrag auch abschlägig beschieden werden. Die möglichen Gründe sind im Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, insbesondere im § 6 nachzulesen.
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