vom 23.02.2009
Talkteria: Hund - Eigentumsschaden von Dritten
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Hund - Eigentumsschaden von Dritten

Forum: Haustiere

    
Hallo!

Wenn Frauchen oder Herrechen ihren Hund ohne Leine laufen lässt, sie sind für den Schaden verantwortlich, den der Hund eventuell anrichtet. Wird jemand durch einen Hund gejagt und beschädigt während der Flucht das Eigentum von anderen, so muss dafür ebenfalls der Halter des Hundes die Kosten übernehmen. Denn der Schaden, ist ebenfalls durch den Hund entstanden.

So muss der Halter zum Bespiel zahlen, wenn jemand vor seinem Hund flüchtet und dabei einen Gartenzaun eines Anderen beschädigt.
  
Nelchen :: Nelchen :: Beiträge 9044:: 91.17 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo Nelchen.

Es stimmt, dass Hundehalter für solche Schäden aufkommen müssen. Ich weiß, dass wir bei unserem ersten Hund eine Haftpflichtversicherung direkt für Hunde hatten. Diese Versicherung beinhaltete alles was Schäden betrifft. Da war dann auch der Fall drin, dass der Hund einem vors Fahrrad rennt.

Wir mussten dies Versicherung nie in Anspruch nehmen. Bei unserem jetzigen Hund haben wir zwar nicht diese Versicherung, aber ich muss sagen, das unsere Kleinen immer an der Leine. Nur wenn wir mit ihr spielen, ist sie ohne Leine.
  
sun :: sun :: Beiträge 31:: 16.13 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
sun hat folgendes geschrieben:
Bei unserem jetzigen Hund haben wir zwar nicht diese Versicherung, aber ich muss sagen, das unsere Kleinen immer an der Leine

Hi,

es ist in diesem Fall völlig egal, ob der Hund an der Leine geführt wird oder nicht. Sobald der Hund jemanden schädigt, bzw. durch das Verhalten des Hundes jemand sich selbst schädigt (z.B. wenn der Hund trotz Leine hoch springt und jemand dadurch vom Fahrrad fällt) oder auch ein Sachschaden entsteht, so ist der Halter in der Haftung. Es reicht schon aus, das der Hund auf dem Grundstück umher läuft und bellt. Alleine wenn durch das Bellen jemand z.B. mit dem Fahrrad umfällt so muss der Halter hier haften. Den Hund an der Leine führen befreit also nicht von der Haftung.

Eine sogenannte Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt die daraus resultierenden finanziellen Forderungen gegen den Halter bis zur vereinbarten Versicherungssumme (z.B. 2.000.000 € oder auch mehr oder weniger).

Es ist also für jeden Hundehalter ratsam, eine solche Versicherung zu haben, denn die finanziellen Risiken aus der Haltung des Hundes sind unberechenbar.

PS: Selbiges gilt auch für Pferde.
  
jasper :: jasper :: Beiträge 554:: 0.00 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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