vom 29.08.2007
Talkteria: Unterhalt - bis zu welchem Lebensjahr ?
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Unterhalt - bis zu welchem Lebensjahr ?

Forum: Alltägliches

    
Hallo ihr da draussen,
mir ist mal wieder eine Frage gekommen, die meine finanzielle Lage betrifft. Diesmal geht es um das Thema Unterhalt. Dazu folgendes Szenario:

Der Vater eines unehelischen Kindes zahlt bis zum 18. Lebensjahr den gesetzlich bestimmten (wenn es so etwas gibt) Anteil an Unterhalt an das Kind bzw. die Mutter des Kindes. Ab dem 18. Lebensjahr wird eine persönliche Absprache getroffen, die die Höhe des Unterhaltes festlegt (und die weit niedriger liegt als laut Düsseldorfer Tabelle empfohlen!).

Nun fängt das Kind nach der Schule nicht an zu arbeiten, sondern studiert. Es schließt sein Studium nach gut 5 Jahren ab und ist zu diesem Zeitpunkt knapp 25 Jahre alt.

Was passiert danach mit dem Unterhalt, wenn das Kind
a) Sofort vom Studium in den Beruf einsteigt? - Muss dann noch Unterhalt für das Kind gezahlt werden?
b) Das Kind nicht sofort in den Beruf einsteigt und auf ALG II angewiesen ist? - Bekommt es dann noch Unterhalt?

Vielleicht kennt sich jemand aus oder hat eine Idee dazu?
  
:: Kleppers :: Beiträge 96:: 41.93 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Also einen voregschriebenen Satz an unterhalt gibt es schon nur ist das sehr kompliziert, da es immer aus den Gehältern der Eltern errechnet wird.

Bei mir ist es so das mein Vater viel weniger zahlt als er müsste, wenn er eine Gehaltserhöhung bekommt müsste er zwar mehr zahlen aber erst nachdem sein Gehalt wieder geprüft wurde und das wird auch nur getan wenn wir das beanttragen bzw soetwas in die Wege leiten. Also wirklich sehr kompliziert.

Da ich ja selber jetzt anfange zu Studieren habe ich das so mitbekommen, bis zum 27. Lebensjahr müsste Unterhalt gezahtl werden (wenn ich studiere) wenni ch eine Ausbildung antrete und selber was verdiene muss nichtsmehr gezahlt werden. So sollte es dann auch sein wenn man nach dem Studium direkt in den Beruf einsteigt.

Was direkt mit dem ALG II ist weiß ich leider nicht aber ich denke unter Umständen könnte man noch anspruch auf unterhalt haben aber auch hier gilt sicher als Grenze das 27. Lebensjahr.

ich hoffe ich konnte helfen und es ist soweit alles korrekt was ich gesagt habe (so wurden wir Informiert)
  
Sunbeam :: Sunbeam :: Beiträge 204:: 78.54 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Danke,das ist doch schon mal einiges an Info. Ich hatte das auch so im Kopf,dass man mit Eintritt ins Berufsleben keinen Anspruch mehr auf UNterhaltszahlungen hat, aber die Düsseldorfer Tabell mit ihren Anmerkungen hat mich dann doch verwirrt.
Bin ich denn dann dazu verpflichtet, dem Unterhaltszahler zu berichten,ab wann ich dann kein Student mehr bin? Bzw. kann er gezahltes Geld im Falle,dass ich ihn nicht informiere, zurückfordern?
  
:: Kleppers :: Beiträge 96:: 41.93 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ja könnte er, da Du die Zahlungen zu Unrecht erhalten hast - Wenn Du einen Beruf hast, kann ja angenommen werden, daß Dein Auskommen zum Leben reicht.

@Sunbeam - eine Ausnahme kann es hier geben, bei der Unterhaltszahlung während der Ausbildung und wenn man einen Anspruch auf BAB hat, dies nicht erhält, weil die Eltern zuviel verdienen, ähnlich wie beim BaföG. Dann kann man sich auf Unterhaltszahlungen einigen oder eben den anderen Weg gehen, war bei mir z. B. auch so.
  
Midgaardslang :: Midgaardslang :: Beiträge 4333:: 100.43 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Könnte ich ihn anders herum auch belangen,weil er seit 6 Jahren zu wenig bezahlt, nein oder? Da gibt es keinen festgelegten Betrag, richtig?
  
:: Kleppers :: Beiträge 96:: 41.93 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wenn er nichts zahlt obwohl er müsste, könnte das sein - jedoch wenn Du es nicht "brauchtest", hast Du Dich mehr oder weniger damit arrangiert und gezeigt, dass es auch ohne geht. Genaue Auskunft kann Dir hier nur der Anwalt nach umfangreicher Kenntnislage geben.

Letztendlich würde bei einem Streit der Richter darüber entscheiden, wie hoch der Unterhaltsbetrag ist - oder man einigt sich in einem außergerichtlichem Vergleich.
  
Midgaardslang :: Midgaardslang :: Beiträge 4333:: 100.43 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Was ist, wenn man einen Vergleich erfolgreich erwirkt hat, aber die Gegenseite (die EX meines Mannes, stimmte bei Gericht dem zu), dann doch über die Unterhaltsvorschusskasse sich den Unterhalt auf den alten Stand anpassen läßt? Und diese Kasse, nun von uns das Geld wieder haben will! Ist das noch gerecht? - Was kann man da noch machen? Es ist doch alles anhand der Zahlen, ordentlich errechnet!
  
:: Ute :: Beiträge 3:: 1.50 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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