Wenn es schon so anfängt hat B wohl zuviel Text in seiner Mahnung stehen und der Text rutscht damit meist in rechtlich unzulässige Gefilde ab, was die ganze Mahnung ungültig machen kann , weil man aus Angst etwas falsch zu machen oder Kunden zu verprellen lieber etwas dazu schreibt. Und noch etwas. Und zur Sicherheit: noch etwas .
Ist hoffentlich klar wohin der Hase läuft - Grundsätzlich gilt hier: weniger ist
mehr, Höflichkeitsfloskeln sollten keine Rechtsschritte usw. beinhalten sondern lediglich das "übliche Blabla" im Sinne von "Vielleicht haben sie vergessen, ihre Rechnung zu begleichen, daher möchten wie Sie auffordern...".
Danach sollte kommen:
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Betrag
- Fälligkeitszeitpunkt
- Zahlungsfrist: nicht zu kurz, nicht zu lang, sondern angemessen. Angemessen sind allgemein 10 - 14 Tage
An sich ist hier die Variante "14 Tage nach Erhalt" möglich, besser ist ein konkretes Zahlungsziel wie "bis zum xx.xx.xxxx".
Im Anschreiben an sich (außerhalb des Textes):
- Name + Anschrift des säumigen Zahlers
- Kundennummer
- Datum
- usw.
Also im Grunde eine normale Rechnungsvorlage in der der Rechnungsbereich gegen den Mahntext ausgetauscht wird.
Oder noch mundgerechter:
Name + Anschrift Firma - Datum (rechtsbündig)
Name + Anschrift Kunde
Zahlungserinnerung
Sehr geehrter XYZ,
wir möchten sie daran erinnern, dass ihre Rechnung vom xx.xx.xxxx, (Rechnungsnummer) XYZ über den Betrag von EUR XYZ noch offen steht.
Wir konnten leider noch keinen Zahlungseingang verbuchen und bitten Sie darum Rechnung XYZ bis zum xx.xx.xxxx zu begleichen. Sollte sich ihre Zahlung mit dieser Zahlungserinnerung überschnitten haben bitten wir Sie, dieses Schreiben als gegenstandslos zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
P.S. Zahlungserinnerung = Mahnung, klingt meist nur etwas weniger fordernd.
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