vom 10.01.2007
Talkteria: Hinzuverdienst bei Arbeitslosengeld
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Hinzuverdienst bei Arbeitslosengeld

Forum: Geld & Finanzen

    
Hallo

wie schon berichtet wird mein Mann Ende diesen Monat arbeitslos. Nun würde mich interessieren, wie es mit dem Hinzuverdienst bei Arbeitslosigkeit aussieht: wie viel darf man als ALG Empfänger noch verdienen? Also, wo liegt die Obergrenze? Muss der Hinzuverdienst der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden? Fallen euch spontan Jobs ein, mit denen ein Arbeitsloser hinzuverdienen kann?

Vielen Dank und viele Grüße

Heidi
  
Heidi63 :: Heidi63 :: Beiträge 262:: -0.07 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Meines Wissens nach liegt die Obergrenze bei 160 Euro monatlich, ohne dass die Leistungen gekürzt werden.
Hier mal ein informativer Link, der dir vielleicht weiterhilft:
http://www.mdr.de/escher/archiv/1591481.html

Hmm, Tipps zu einem nebenjob... kommt auf die Fähigkeiten deines Mannes an... vielleicht Hausmeister?
  
Cala :: Cala :: Beiträge 1690:: 71.11 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ja, jegliches Einkommen muss gemeldet werden.

Als Nebenjobs fallen mir spontan ein: Einräumhilfe im Supermarkt oder z.B. Prospektverteiler.
  
:: Hansi27 :: Beiträge 1:: 0.09 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Es klingt vielleicht für den einen oder anderen, auf den ersten Blick wie Gegensatz, wenn man aber die Zahlen genau unter die Lupe nimmt, so kann es durch aus eine Möglichkeit sein! Je älter man ist (höherer Selbstbehaltwert!), desto mehr macht das auch Sinn. Eine Geldanlage als „Nebenverdienst“ zu betreiben. Der Selbstbehaltwert steigt vom Jahr zu Jahr, also kann es auch zur Kapitalbildung genutzt werden.

Ich hatte mal dieses Szenario für jemanden durchgerechnet und es hätte funktioniert wie mir die Damen bei der ARGE bestätigt hatten. Hab aber leider die genauen Zahlen nicht mehr parat, wenn jemand alle diese vorgeschriebenen Rücklagengrenzen parat hat, dann könnte ich es bisschen präziser ausrechnen.

Die wichtigsten Kriterien sind aber diese beide. Mann darf nur 160 Euro pro Monat mehr Einnahmen (egal welcher Art!) haben. Eine Person darf pro ein Jahr seines Lebens 150 Euro als Rücklagen haben (beim Eintritt in Harz IV oder später). Das bedeutet ein 60 J. Mann darf mit (60x150=9000) 9000 Euro in Harz IV eintreten ohne dass ihm das Geld weggenommen wird, dieser Betrag darf sich erhöhen, jedes Jahr um 150 Euro! Wenn er jetzt eine 8% Geldanlage hätte, dann würde er 720 Euro pro Jahr dazu verdienen. Wenn er den Gewinn, monatlich rausnehmen könnte, dann wären es 60 Euro pro Monat. Wenn das aber ein Ehepaar wäre beide Harz IV und die Frau nur 55 J. hätte (55x150=8250) sie Anspruch auf 8250 Euro. 8% davon wären also 660 Euro/Jahr und 55 Euro/Monat. Auf diese weise könnte man also ohne Aufwand von Anfang an als Ehepaar 115 Euro monatlich dazubekommen.

Wer 24.000 Euro in Harz IV mitbringt (stillgelegte Lebensversicherung?), könnte somit bei 8% Gewinn pro Jahr seine 160 Euro monatlich entnähmen ohne Mehraufwand und ohne Probleme mit ARGE zu bekommen!
  
:: multiplikator :: Beiträge 47:: 15.37 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Selbst wenn du am Wochenende ein paar Zeitungen austrägst oder im Internet auf Meinungportalen dir ein paar Euro verdienst, musst du es melden. Die Obergrenze liegt bei 160,00 Euro, wenn du hinaus darüber verdienst wird es dir abgezogen.
  
alkalie1 :: alkalie1 :: Beiträge 3291:: 14.34 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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