vom 18.07.2008
Talkteria: Kindersitz bis wann Vorschrift?
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Kindersitz bis wann Vorschrift?

Forum: Allgemein

    
Hallo zusammen,

ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich meine mal gehört zu haben, dass diese Kindererhöhungssitze für Kinder bis zu 120 Zentimeter verwendet werden müssen, weil dann der Gurt besser greifen würde, sollte mal ein Unfall passieren.

Gibt es eigentlich auch eine Vorschrift die besagt wie lang man einen Kindersitz verwenden muss? Gilt diese Vorschrift dann für ein gewisses Alter oder geht das nach Gewicht beziehungsweise Größe?

Liebe Grüße von der
Laufmasche
  
Laufmasche :: Laufmasche :: Beiträge 7766:: 8.19 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hi,

wenn ich mich jetzt richtig erinnere, dann hängt das sowohl mit dem Alter, als auch mit der Körpergröße zusammen. Bis 14 Jahren muss man einen Kindersitz haben oder bis 1,40 Meter Körperhöhe.

Ich bin mir aber grade nicht mehr ganz sicher ob ich einen Zahlendreher drin habe.

Gruß
  
evopso :: evopso :: Beiträge 96:: 1.93 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Bis zum Alter von 12 Jahren oder einer Körpergröße von 150 Zentimetern müssen Kinder auf bzw. in einem Kindersitz gesichert sein. Dabei sind seit April 2008 nur noch Kindersitze der Norm ECE 44/03 bzw. ECE 44/04 zugelassen. Die Normen mit 01 oder 02 am Ende sind veraltet und Kindersitze mit dieser Prüfnummer sind auch deutlich älter als 10 Jahre und sollten schon im Interesse der Kinder nicht mehr verwendet werden.

Wer mit einem veralteten Sitz erwischt wird, zahlt 30 € Bußgeld. In Österreich ist sogar der Handel mit veralteten Sitzen verboten. Zuwiderhandlungen ziehen Strafen von 5.000 € nach sich.
  
:: JotJot :: Beiträge 12710:: 22.31 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Kinder, welche kleiner als 1,50m groß und jünger als 12 Jahre sind müssen mit einem Kindersitz zusätzlich gesichert werden, das heißt: Sobald das Kind älter als 12 Jahre oder größer als 1,50m ist, kann man auf einen Kindersitz verzichten. So verlangt es die Straßenverkehrsordnung

Aber sollte das Kind mit 13 noch unter 1,50m groß sein, so sollte man es doch weiterhin mit einem Kindersitz befördern, da es sonst nicht ausreichend geschützt werden kann. Auch sollte man darauf achten, dass der Kindersitz für das Gewicht des Kindes zugelassen ist. Unterteilt ist diese obere Gewichtsgrenze für jeden Kindersitz in verschiedene Klassen, diese Klassen gehen bis 36kg und sind für Verschiedene Fahrtrichtungen zugelassen. Darauf sollte man in jedem Falle auch achten, denn man gefährdet sonst nicht nur das Kind, sondern auch sich selber.
  
:: runlas :: Beiträge 122:: 0.00 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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