Jedes Land welches an der europäischen Währungsunion teilnimmt ist offiziell berechtigt Sondermünzen und Gedenkmünzen herauszugeben - die Sondermünzen genießen den besonderen Status trotz der Währungsunion nur im jeweils herausgebenden Land ein gesetzliches Zahlungsmittel zu sein.
Die Sondermünzen können dabei von den herkömmlichen Kursmünzen im Nennwert, im Material, in der Dicke, im Durchmesser und in der Farbe unterscheiden. Wobei hinsichtlich der Dicke, der Farbe und des Durchmessers mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllt sein müssen.
So gibt es in verschiedenen europäischen Ländern verschiedene Münzvarianten in Gold und in Silber mit Nennwerten von 0,25 Euro (Frankreich) bis zu 200 Euro (Deutschland). Diese Münzen lassen sich jedoch fast nur direkt von Banken oder Sammlern erwerben da sie kaum im regulären Zahlungsverkehr auftauchen - allein aus dem Grund, dass oft der Materialwert und der Sammlerwert allein schon kurz nach der Ausgabe deutlich über dem eigentlichen Nennwert liegen und dass diese Münzen oft nur in einer sehr geringen Auflage geprägt werden. Lediglich Gedenkmünzen erscheinen öfter in höheren Auflagen und mit einem niedrigeren Materialwert.
Bei Gedenkmünzen wird die nationale Rückseite gegen eine Gedenkseite ausgetauscht und alle anderen Werte (Nennwert, Metall, Durchmesser, Dicke, Farbe, usw.) bleiben erhalten, daher sind sie auch im gesamten Euro Raum im Unterschied zu den Sondermünzen ein gesetzliches Zahlungsmittel.
Neben der geringen Auflage ist die Rarität dieser Münzen auch dadurch bedingt, dass jedes Land nur einmal einen solchen Satz pro Jahr veröffentlichen darf und dass es limitierte Auflagen gibt.
Im Gegensatz zu Sonderprägungen und Medaillen haben Sondermünzen und Gedenkmünzen überdurchschnittliche Wertzuwächse vorzuweisen.
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